Direkt von A1 auf A unbeschränkt aufrüsten?

Ich habe das Vergnügen meinen A1-Führerschein mit 16 gemacht zu haben. Ich bin dann ca. 1,5 Jahre damit gefahren, bis ich alt genug war mir ein Auto zu kaufen. Mittlerweile bin ich 19 und hab KLust wieder Motorrad zu fahren. Aber 125ccm sind mir ein bisschen zu wenig. Wollte daher den A-Führerschein machen. Meine Frage ist nun, ob ich dann theoretisch den unbeschränkten machen kann oder ob ich trotzdem den beschränkten machen muss. Meine Info ist, dass man ja nach 2 Jahren beschränkt sein Motorrad öffnen darf. Da ich ja im Prinzip schon 2 Jahre einen Motorradführerschein (A1) besitze, is mir das nich ganz klar, ob das funktioniert, da es ja „nur“ A1 ist.

Danke für eure Antworten :wink:

MfG Gerrit Spieß

Nabend,

meines Wissens hast du keine Vergünstigung mit dem Klasse A1 bei der Klasse A. Also musst du erst die 2 Jahre beschränkt (34PS) fahren, bevor du A(u) fahren darfst.

Hi,

guckst du FeV (Fahrerlaubnis-Verodnung). Gibt’s zB. bei http://www.verkehrsportal.de/fev.

Da steht in §10 Abs.1: „Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt 25 Jahre für Klasse A bei direktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1“

In §6 Abs.2 Satz 1 steht: „Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.“

Also: Die Vergabe von A1 hat nix mit der Vergabe von A zu tun. A gibt es in 2 Varianten: beschränkt (s. §6) und unbeschränkt. Du musst auf jeden Fall den Führerschein der Klasse A machen, wenn Du „richtige“ Motorräder fahren willst (A1 ist für Leichtkrafträder). Wenn Du unter 25 Jahre bist, darft du damit zunächst nur Kräder mit bis zu 25 kW fahren. Nach 2 Jahren im Besitz der Klasse A kannst du den Schein dann umtragen lassen und darfst alles fahren, was 2 Räder hat.

VG
Jochen

Nabend,

meines Wissens hast du keine Vergünstigung mit dem Klasse A1
bei der Klasse A. Also musst du erst die 2 Jahre beschränkt
(34PS) fahren, bevor du A(u) fahren darfst.

Vergünstigung hast du schon…da du ja A1 hast must du weniger Praktische und Theoretische Stunden nehmen…die gehn etwas runter was sich aber natürlich auch im Gesamtpreis später etwas bemerkbar macht !

Nach 2 Jahren im
Besitz der Klasse A kannst du den Schein dann umtragen lassen
und darfst alles fahren, was 2 Räder hat.

VG
Jochen

Stimmt nicht ganz. Nach 2 Jahren bekommst du vollautomatisch A-unbeschränkt, du musst nichts umtragen lassen.

VLG
Michi