Direktabrechnung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der ZE Abrechnung. Ich mache die Abrechnung seit ca einem halben Jahr erst… Wie die allgemeine ZE Abrechnung geht das weiß ich, aber ich weiß nicht wie ich die HKP´s mit Direktabrechnung bearbeiten soll… Muss ich die einfach hinzufügen in den Umschlag oder hinzufügen während der ZE Abrechnung?? Oder hat jemand vllt eine gute Seite wo es erklärt steht? Danke für die Hilfe

gruß hanna

Oder hat jemand vllt eine gute Seite wo es
erklärt steht? Danke für die Hilfe

gruß hanna

Servus Hanna,

ich habe keine Ahnung mehr von Abrechnung, Gott sei Dank, aber da:

http://www.kzvb.de/index.php?id=16

werden Sie geholfen :wink: Einfach anrufen, die Verwaltungskostenbeiträge Ihres Chefs sind hoch genug.

Gruß

Kai

*g* danke den Link kenn ich ja aber ich dachte vllt dass es auch ohne Anruf geht… Danke nochmal

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Hallo Hanna,

HKP’s mit Direktabrechnung werden technisch genauso abgerechnet wie die normalen HKP’s. Der wesentliche Unterschied ist, daß der Patient eine Rechnung über die gesamten Kosten (inklusive der Festzuschüsse) erhält. Als Anlage zu dieser Rechnung fügst Du dann den abgerechneten HKP (inkl. Laborrechnungen) bei, mit einem Hinweis für den Patienten, aus dem hervorgeht, daß er die gesamten Kosten an die Praxis überweist und die resultierenden Festzuschüsse direkt von der Krankenkasse überwiesen bekommt.
Der HKP gehört also nicht in die ZE-Abrechnung, die KZV hat mit solchen Abrechnungen nichts mehr zu tun. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten, der wiederum mit der Krankenkasse abrechnet.
Jenachdem mit welcher Software Du arbeitest musst Du manuell angeben, daß es sich in diesem Fall um eine Direktabrechnung handelt, oder aber die Software erledigt dies automatisch.
Bei der Abrechnung musst Du noch handschriftlich (es sei denn der Computer macht dies automatisch) ein großes „D“ vor den abgerechneten Endbetrag auf dem HKP eintragen.
Eine solche Abrechnung ist übrigens nicht an die monatlichen Abrechnungstermine der KZV gebunden.

Gruß
Gero

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vieeeeleeeen DANK!!! Danke =)

Hallo Hanna,

HKP’s mit Direktabrechnung werden technisch genauso
abgerechnet wie die normalen HKP’s. Der wesentliche
Unterschied ist, daß der Patient eine Rechnung über die
gesamten Kosten (inklusive der Festzuschüsse) erhält. Als
Anlage zu dieser Rechnung fügst Du dann den abgerechneten HKP
(inkl. Laborrechnungen) bei, mit einem Hinweis für den
Patienten, aus dem hervorgeht, daß er die gesamten Kosten an
die Praxis überweist und die resultierenden Festzuschüsse
direkt von der Krankenkasse überwiesen bekommt.
Der HKP gehört also nicht in die ZE-Abrechnung, die KZV hat
mit solchen Abrechnungen nichts mehr zu tun. Die Abrechnung
erfolgt direkt mit dem Patienten, der wiederum mit der
Krankenkasse abrechnet.
Jenachdem mit welcher Software Du arbeitest musst Du manuell
angeben, daß es sich in diesem Fall um eine Direktabrechnung
handelt, oder aber die Software erledigt dies automatisch.
Bei der Abrechnung musst Du noch handschriftlich (es sei denn
der Computer macht dies automatisch) ein großes „D“ vor den
abgerechneten Endbetrag auf dem HKP eintragen.
Eine solche Abrechnung ist übrigens nicht an die monatlichen
Abrechnungstermine der KZV gebunden.

Gruß
Gero

Hallo Hanna!

Im Grunde hat dir Gero alles Wichtige geschrieben! Direktabrechnung bedeutet, dass du dem Patienten DIREKT die Rechnung mitgibst, mit dem Hinweis, dass er die komplette Rechnung zu bezahlen hat, abzügl. Zuschuss von der Kasse- egal ob aaV oder gaV- (hast du ja im HKP ermittelt u. aufgeschrieben). Zahnärzte haben nämlich grundsätzlich eine „Geschäftsbeziehung“ mit den Patienten (Privat, oder Privatleistungen) und nicht mit den Kassen. Das muss man den Patienten immernoch klar machen! Und Betonung liegt auf „Rechnung DIREKT mitgeben“! Die Zahlungsfristen sind vor ca. 2 Jahren gesetzlich geändert worden und zwar dahingehend, dass man (JEDER und für ALLES, also auch bei ZA-Rechng.) gesetzlich 30 Tage Zeit zum Bezahlen hat, danach gerät der Zahlungspflichtige AUTOMATISCH in Verzug! D.H. es müssen auch keine Mahnungen mehr geschrieben werden (macht man nur bei guten, alten Patienten), sondern man kann direkt den Mahnbescheid beantragen. Ich weiss das deshalb so genau, weil ich bei us in der praxis für das Mahnwesen zuständig bin. Alles klar?
Ansonsten hat Gero gute Auskünfte gegeben.
Viel Erfolg,
liebe Grüsse, Kirsten