Hallo zusammen!
Was bedeutet Direktanspruch der Kraftfahrt-Haftpflicht? Kann ich als Geschädigter direkt den Schaden dem Versicherer des Schädigers melden oder muss das noch immer der Schädiger selbst tun?
THX im Voraus
Hallo zusammen!
Was bedeutet Direktanspruch der Kraftfahrt-Haftpflicht? Kann ich als Geschädigter direkt den Schaden dem Versicherer des Schädigers melden oder muss das noch immer der Schädiger selbst tun?
THX im Voraus
Hallo Alex,
Du kannst Dich immer direkt an den Versicherer des Schädigers wenden!
Der Schädiger muss gar nichts melden, es sei Du stellst ihm gegenüber Schadenersatzansprüche!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo auch,
Direktansprüche werden nach § 3 Nr. 1 des PflVG geregelt.
Versicherungsverhältnis und, soweit eine Leistungspflicht nicht besteht,
im Rahmen der Nummern 4 bis 6 seinen Anspruch auf Ersatz des Schadens auch
gegen den Versicherer geltend machen. Der Versicherer hat den
Schadensersatz in Geld zu leisten.
Beachte hierzu auch Nr. 4 und 5
Andere Möglichkeit wäre den Halter in Haftung zu nehmen:
Zum einen über den §7 des StVG
§ 7 Haftung des Halters
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Oder über das BGB in § 823
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Jetzt solltest du noch Bsp. für die jeweilige Haftungsart ausarbeiten.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
alles soweit korrekt - aber § 823 ist Verschuldenshaftung! Bei KfZ gilt doch § 822 Gefährdungshaftung! Es muss kein Verschulden vorliegen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
alles soweit korrekt - aber § 823 ist Verschuldenshaftung! Bei
KfZ gilt doch § 822 Gefährdungshaftung! Es muss kein
Verschulden vorliegen!
Ist korrekt. Grundlegend war die Info als Möglichkeit und als rechtliche Grunstellung zu sehen. Es kann soweit ich nocht richtig weiß eine Verschuldungshaftung vorliegen und/oder eine Gefährdungshaftung (je nach Umstand des Falles). Der Anspruchsteller hat MW die Möglichkeit diese zu wählen gegen den Versicherungsnehmer. Natürlich sind die meisten Fälle im Rahmen der Gefährdungshaftung vorgetragen, aber nichts desto trotz besteht auch nach dem BGB der Haftungsgrund bzw. die Möglichkeit. Genausogut kann er seinen Direktanspruch geltend machen.
Gruß
Martin
*äääh schwitz*