Hallo,
§92 der offiziellen Regeln klingt so, als ob folgender Satz keinen Schlusspunkt mehr hätte. Das sieht aber komisch aus:
Er sah sie an und sagte: „Du Lügnerin"
Weiß darüber jemand bescheid?
Hallo,
§92 der offiziellen Regeln klingt so, als ob folgender Satz keinen Schlusspunkt mehr hätte. Das sieht aber komisch aus:
Er sah sie an und sagte: „Du Lügnerin"
Weiß darüber jemand bescheid?
hi,
§92 der offiziellen Regeln klingt so, als ob folgender Satz
keinen Schlusspunkt mehr hätte. Das sieht aber komisch aus:Er sah sie an und sagte: „Du Lügnerin"
der „angeführte satz“ bekommt noch ein satzzeichen. ("Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, [aber nur, anm. m.b.] wenn er am Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht.
also:
Er sah sie an und sagte: „Du Lügnerin!"
oder mindestens:
Er sah sie an und sagte: „Du Lügnerin."
die wörtliche rede wird als satz verstanden und bekommt ein satzzeichen. du findest ähnliche beispiele in § 89:
„Dass ich immer arbeiten muss!“, seufzte sie.
„Es ist unbegreiflich, wie ich das hatte vergessen können“, sagte sie. (da fällt wegen regel 92 der punkt im angeführten satz weg. er würde gesetzt, wenn der angeführte satz nachgestellt wäre:
Sie sagte, „Es ist unbegreiflich, wie ich das hatte vergessen können.“
m.
Hallo Michael,
in §92 steht ja (vollständig wiedergegeben):
„Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am
Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht.
Beim Begleitsatz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn der angeführte
Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.“
Mein Problem ist nun folgendes: Alle Beispiele im offiziellen Dokument vom deutschen Rechtschreiberat sind vollständige Sätze. Es macht Also Sinn, dass der angeführte „Satz“ einen Punkt erhält.
„Du Lügnerin“ ist nun aber kein „Satz“ so wie es die Regeln verlangen. Was nun?
Die Lösung mit dem Ausrufezeichen ist m. E. eher eine Notlösung um dem Problem aus dem Weg zu gehen…
Grüße!
Satzäquivalent
„Du Lügnerin“ ist nun aber kein „Satz“ so wie es die Regeln
verlangen. Was nun?
Nu schlägt man das Kapitel über „Satzäquivalente“ auf. Satzäquivalente sind Konstruktionen wie „Ja!“, „Du Lügnerin!“ oder „Was nun?“ - und werden wie Sätze behandelt. Alles, was für Sätze gilt, gilt auch für Satzäquivalente.
Die Lösung mit dem Ausrufezeichen ist m. E. eher eine
Notlösung um dem Problem aus dem Weg zu gehen…
Es gibt kein Problem. Man macht einen Punkt:
Er sah sie an und sagte: „Du Lügnerin."
Gruß,
Max
Hallo Denker,
ich Danke Dir für die Einschätzung. Ich werde das in Zukunft so machen. Allerdings habe ich in offiziellen Regeln kein Kapitel über „Satzäquivalente“ gefunden - wo hast Du das her?
ich Danke Dir für die Einschätzung. Ich werde das in Zukunft
so machen. Allerdings habe ich in offiziellen Regeln kein
Kapitel über „Satzäquivalente“ gefunden - wo hast Du das her?
Duden-Grammtik, 7. Auflage, Abschnitte 1211, 1383 und besonders 1404. Läuft in vielen Grammatiken auch unter „satzwertige Ausdrücke“.
Die offiziellen Regeln sind keine Grammatik, und sie sind vor allem nicht besonders umfassend. Eben nur eine Handvoll Regeln, aber das Deutsche ist insgesamt deutlich komplexer.
Du kannst Dich drauf verlassen: Das ist so, wie ich es schreibe.
Gruß,
Max
Danke Dir…