Direkten Erben umgehen

Was für möglichkeiten sind gegeben, um einen direkten erben zu umgehen? Kann jemand enterbt werden? 
Was für Möglichkeiten sieht das Gesetz vor? Bei einer Immobielie.

Hallo,

um welches Erbe es geht, spielt keine Rolle.
Eine direkt erbberechtigte Person zu enterben ist sehr schwierig (mit Recht!).
Dies betrifft die nächsten Angehörigen.
Andere Personen können im Testament ausgeschlossen werden.

siehe dieser aufschlußreicher Artikel:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/e…

Gruß Heinz

Hallo,

es gibt ja noch die Möglichkeit „mit Warmen Händen“ zu geben.
Also Schenkung. 10 Jahre sollte der/die Erblasser(in) dann aber noch leben.
Nach 10 Jahre geht der „direkte Erbe“ leer aus.

Hat aber auch Nachteile…Was wenn, auch der/die Beschenkte irgendwann in Ungnade fällt…

Erben bzw. Vererben ist schon eine Last :smile:

Hallo!

Das ist doch möglich, man setzt einfach einen anderen, besser genehmen Erben ein. Nur um das Pflichtteil für den nicht Bedachten kommt man so nicht herum !

Echte Enterbung ohne Pflichtteilsanspruch („Erbunwürdigkeit“) gibt’s auch, siehe dazu http://dejure.org/gesetze/BGB/2339.html

MfG
duck313

Enterben - ja, Nießbrauch
Hallo, hier keine Rechtsberatung, nur Denkanstöße!

Bei einer Immobilie kann es sehr einfach sein.

Wenn es kein Testament gibt:
Es wird eine oder mehrere Person(en) als Nießbrauch-Nehmer im Grundbuch eingetragen. Im Todesfall wird die Immobilie dann normal vererbt. Zugriff haben die Erben aber nicht, weil der Nießbrauch existiert. Das Erbe bekommen sie erst, wenn der Nießbrauchberechtigte gestorben ist.

Übertragung per Schenkung:
Das ist ohne anwaltliche und oder steuerberaterliche Fachberatung nicht empfehlenswert, weil zuviel Fehler gemacht werden können.

Übertragung per Testament:
Hier wird der gesetzlich vorgesehene Erbe also enterbt. Damit entsteht ein Pflichtteilsanspruch in halber Höhe des Erbwertes. Da beginnen normalerweise schon die Probleme, welcher Wert, Sachverständigengutachten usw.

Das kann folgendermaßen ausgehebelt werden:
Ebenfalls per Nießbrauch-Eintragung. Jetzt wird der Wert der Immobilie etwa folgend bewertet: Schätzwert der Immobilie minus dem Mietwert mal der Lebenserwartung des Berechtigten nach deutscher Sterbetafel.

Nehmen wir an die Immo hat einen Zeitwert von 300.000 €. Der Pflichtteil liegt jetzt bei 150.000 € abzüglich Rechnung.
Rechnung: Lebenserwartung der/des Berechtigten nach Sterbetafel 20 Jahre. Mietwert 500,- / Monat.
500 mal 12 Monate mal 20 Jahre = 120.000 €.
Wert des Erbes also 300.00 minus 120.000 = 180.000.
Schon ist der Pflichtteil auf 90.000 abgewertet.

Wenn der Nießbrauchberechtigte, der hier bedacht wird, ein Kind hat, kann das auch im Nießbrauch eingeschlossen werden und schon sieht die Rechnung noch günstiger aus.

Wenn der Nießbrauchberechtigte ohne Gegenleistung dieses Recht erhält, kann der Eigentümer sich das jederzeitige Kündigungsrecht vorbehalten. Falls die Beziehung schief läuft.
Es würde ja erst im Todesfall beginnen.

Bei Wiki die Bemerkungen gegebenenfalls für Schweiz und Österreich beachten.

Beachte auch (und Google als Suchansatz):

Das alles nur als Denkansatz, es gibt noch diverse andere Gestaltungsmöglichkeiten. Bei so einem Wert ist ein Rechtsanwalt immer die bessere Wahl.

Gruß, R

was meinen Sie mit direkten Erben?Ehepartner oder Kinder,wenn ja,dann kann nicht vollständig enterbt werden.Es besteht Recht auf den Pflichtteil!

Vielen Dank.