Hallo,
Ich habe mir eine eigentumswhg gekauft und bin gerade am renovieren. Die whg befindet sich im erdgeschoss… ich möchte gern 2 tv kabel direkt an den hauptverteilerkasten im keller anschließen ohne löcher zu bohren… würde an der hauptleitung langgehen … die verwaltung verbietet mir dies weil es eine baumaßliche veränderung am gemeinschaftseigentum ist stimmt das??? Ich w7rde alle kosten selbst tragen und an freie ports durch die wartungsfirma der kabelanlage anschließen lassen
Könnt ihr mir helfen ??