Direkter kabelanschluss an den verteiler. baumaßliche veränderung?

Hallo,
Ich habe mir eine eigentumswhg gekauft und bin gerade am renovieren. Die whg befindet sich im erdgeschoss… ich möchte gern 2 tv kabel direkt an den hauptverteilerkasten im keller anschließen ohne löcher zu bohren… würde an der hauptleitung langgehen … die verwaltung verbietet mir dies weil es eine baumaßliche veränderung am gemeinschaftseigentum ist stimmt das??? Ich w7rde alle kosten selbst tragen und an freie ports durch die wartungsfirma der kabelanlage anschließen lassen

Könnt ihr mir helfen ??

Sorry, das ist nicht meine Baustelle, davon habe ich keinen Plan, wende Dich doch an eine Fachfirma, weil Du ja ohnehin bereit bist, dafür Geld aus zugeben.

Grüße
Udo

Hintergrund ist das die kabel da bereits liegen und alles wieder verspachtelt ist… der elektriker meinte da gibts keine probleme und er hätte davon noch nie gehört…

Gruß

Hallo,

> erdgeschoss… ich möchte gern 2 tv kabel direkt an den hauptverteilerkasten im keller anschließen ohne löcher zu bohren… würde an der hauptleitung langgehen … die verwaltung verbietet mir dies weil es eine baumaßliche veränderung am gemeinschaftseigentum ist stimmt das???

falls es sich tatsächlich um eine bauliche Veränderung handeln sollte, kann man sich dafür bei der nächsten Eigentümerversammlung oder per Umlaufbeschluß eine entsprechende Genehmigung erteilen lassen. Ob es sich um eine bauliche Veränderung handelt, läßt sich von hier aus mit den verfügbaren Informationen nicht beurteilen. Die Schwelle dafür ist aber niedriger als so manch einer glaubt.

Gruß
C.

Hallo,
im Hinblick auf die Rechtslage kann ich dir leider nicht weiter helfen. Ich würde aber mal höflich Anfragen was der Grund für die Ablehnung ist. Falls du keine Bewegung da reinbekommst überleg mal, ob du einen Mediator einschalten kannst. Die Kosten sind vertretbar und der kriegt oft eine für alle einvernehmliche, stressfreie Lösung hin.
Hoffe es hilft ein wenig.
Gruß
Ulliyo