Direkter kabelanschluss bei einer egt whg. baumaßliche veränderung?

Hallo zusammen

Ich hab mir eine whg gekauft. Die whg befindet sich im erdgeschoss.
Mein elektriker hat 2 neue tv antennendosen gesetzt… damit die etagen über mir kein schwächeres tv signal bekommen hat er an einer vorhandenen haupt-tvader ein neues kabel entlang gelegt ohne bohrungen durchzuführen.

Dieses kabel geht in den keller und hängt lose ab hauptverteilerkasten… ich habe die fa. Die diese kabelanlage bedreut angerufen und die meinten zu mir es wäre kein problem das ganze auf meine kosten anzuschließen da noch 2 freihe ports vorhanden sind.

Ein eigentümer hat sich nun beschwert das es eine schwere baumaßliche veränderung ist wenn ich das anschließen lasse da der verteiler gemeinschaftseigentum ist… somit verbietet der verwalter mir telefonisch den direkt anschluss… ich soll das ganze beantragen und bei der nächsten versammlung(mai 2014) wird darüber entschieden… ich kann nicht so lange warten weil die kernsanierung gerade statt findet… bitte um hilfe

Hallo Jollijoker,
der andere Eigentümer bzw. der Verwalter hat nicht ganz unrecht. Wenn eine Gemeinschaftsdose vorhanden ist und ein neuer Eigentümer dazu kommt, sollte man den Anschluss an die Gemeinschaftsanlage mit dem Verwalter klären, und nicht eigenmächtig handeln. Allerdings ist dies keinekeine schqwere, bauliche Veränderung, für die ein einstimmiger Beschluss erforderlich wäre. Als neuer Eigentümer haben Sie auf jeden Fall Anspruch, an die Gemeinschaftsantenne angeschlossen zu werden. Warum es dabei Schwierigkeiten bei Ihnen gibt, kann ich nicht nachvollziehen, vielleicht ist es nur ein kommunikatives Problem zwischen dem Verwalter und Ihnen.
MOETT

Hallo Jollijoker,
der andere Eigentümer bzw. der Verwalter hat nicht ganz unrecht. Wenn eine Gemeinschaftsdose vorhanden ist und ein neuer Eigentümer dazu kommt, sollte man den Anschluss an die Gemeinschaftsanlage mit dem Verwalter klären, und nicht eigenmächtig handeln. Allerdings ist dies keine schwere, bauliche Veränderung, für die ein einstimmiger Beschluss erforderlich wäre. Als neuer Eigentümer haben Sie auf jeden Fall Anspruch, an die Gemeinschaftsantenne angeschlossen zu werden. Warum es dabei Schwierigkeiten bei Ihnen gibt, kann ich nicht nachvollziehen, vielleicht ist es nur ein kommunikatives Problem zwischen dem Verwalter und Ihnen.
MOETT