Direkteversicherug Umwandlung o.laufendender Bezug

Hallo,

ich werde dieses Jahr noch eine Direktversicherung abschließen, die über die Firma läuft. Jetzt meine Verständnisfrage:

Mein Arbeitgeber sagt: Du verdienst im Jahr xx EUR. Was Du damit machst ist mir egal, also wenn Du daraus eien DV zahlen willst, ok.

Jetzt sagen mir aber alle, dass ich nicht aus laufenden Bezügen, sondern aus einer Einmalzahlung dir DV zahlen soll, wegen Steuerersparnis ?

Wo ist die denn wenn mein Jahreseinkommen gleicht bleibt.

Ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber einen monatlichen Abschlag zu vereinbaren, der mal 12 multipliziert den Dv-Betrag ergibt und dann diese Summe einmal abzuführen, sozusagen diese Sonderzhalung zu fingieren ?

Darf man das überhaupt ?

Danke vorab, aber irgdenwie verstehe ich nur noch Bahnhof

Eine Einmalzahlung wird oft dann vorgenommen wenn man ein 13. Gehalt bezieht. In diesem Falle reduziert sich die Steuerlast in diesem Monat, da die Beiträge zur DV ja abgezogen werden.
Allerdings gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder aus, wo das Jahresgehalt zugrunde gelegt wird.

Hallo Mark,

bei einer Direktversicherung als Gehaltsumwandlung gibt es 2 unterschiedlich gehandhabte Dinge.
Zum einen die steuerlichen Aspekte. Eine Direktversicherung wird mit 20% zzgl. Soli pauschal versteuert. Und zwar unabhängig davon, ob Du monatlich oder anders zahlst.
Zum zweiten aber ist sie auch Sozialversicherungsfrei. Du zahlst also auf den Beitrag keine Arbeitslosen- Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. Diese Befreiung ist aber an die Bedingung geknüpft, daß die Direktverischerung ausschließlich aus Deinen Sonderzahlungen gezahlt wird.
Um diese zusätzlichen rund 20% des Beitrages zu sparen, ist es daher sinnvoll die Direktversicherung aus dem Weihnachts-/Urlaubsgeld zu bezahlen.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Frank,

erlaube zum Aspekt ESt die Anmerkung:

Allerdings gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder
aus, wo das Jahresgehalt zugrunde gelegt wird.

Dieses ist nicht richtig, wenn es sich um die Umwandlung einer Einmalzahlung in den Beitrag zu einer Direktversicherung handelt. Der „umgewandelte“ Beitrag ist, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sozialversicherungsfrei und nicht Bestandteil des „Steuerbruttos“, sondern pauschal zu versteuern (kann auf den AN überwälzt werden, ist aber auch in diesem Fall nicht Bestandteil des steuerpflichtigen Gehaltes). Wenn der Betrag auf der LSt-Bescheinigung im bescheinigten Brutto enthalten ist, stimmt was nicht.

Die Abrechnung dieses Vorgangs ist im Grundsatz einfach, aber mit einigen Systemen von Amateur-Software fehleranfällig. Es empfiehlt sich genaue Lektüre der Abrechnung für November und vielleicht eine Tafel Schoki für den Rechenknecht - der mit den 37 verschiedenen Direktversicherungsverträgen, die er im November durchziehen muss, nicht immer ganz freudestrahlend glücklich ist.

Schöne Grüße

MM

Stimmt auffallend. Die Sozialbeiträge spart man ja.
Kriegst dann ne Schokolade von mir. :smile:

Danke @ all, jetzt habe ich es geblickt, dass man nicht nur auf die Steuern achten muss.