Hey zusammen,
man stelle sich folgende Situation vor: in einem Pflegeheim werden die Teilzeit- Nachtwachen ( die ausschließlich und vertraglich fixiert nur nachts arbeiten ) zu einem Personalgespräch ( ohne inhaltliche Angabe im Vorfeld ) an einem Tag innerhalb ihrer Freizeitrythmen ( 6 Nächte arbeiten - 10 Tage frei ) aufgefordert.
Fragen :
läßt das Direktionsrecht des AG so etwas zu , zumal es sich ja um die Freizeit der Arbeitnehmerinnen handelt.
Haben diese evtl. das Recht die Gespräche in ihre Arbeitszeit verlegen zu lassen (was vertragsbedingt und ) zwangsläufig in den Abendstunden wäre ) ?
steht sinngemäß daß Personalgespräche von Mitarbeitern die aussschliesslich nachts arbeiten durchaus „gezwungen“ werden können während der üblichen Bürozeiten zu einem Personalgespräch zu kommen.
Klar ist aber auch, daß das dann Arbeitszeit ist. Somit muss der MA nur innerhalb der gesetzlich und vertraglich vereinbarten Grenzen an diesem Tag seine eigentliche Schicht ableisten. (Sprich: Wenn keine Überstunden vereinbart sind geht an dem Tag die Zeit des Personalgesprächs von der Arbeitszeit ab.)
Davon ab will der AG im erfragten fiktiven Falle ja scheinbar ein Personalgespräch am freien Tag. Dafür sehe ich keinen Anlass. Erst Recht nicht, wenn der AG den Grund des Gesprächs nicht nennen will. Hat der AN den AG danach mal gefragt?
Hi LeoLo,
wieso hatte ich das Gefühl im Hinterkopf, daß ich bei dem Thema vorsichtig treten muss, da Du mir sicher antworten wirst
Und dann verhau ich in der ersten Zeile die Seitenzahl…
7 ist natürlich richtig!
Davon ab will der AG im erfragten fiktiven Falle ja scheinbar ein Personalgespräch am freien Tag. Dafür sehe ich keinen Anlass.
Der einzige Grund den ich sehen würde wäre, daß evtl die Ausführung der Nachtschicht, bei einem so frühen Beginn (daß man das Gespräch schafft), aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht mehr klappen würde da der AN dann zu lange am Stück anwesend wäre.
Ich glaube nicht daß es dem AG zuzumuten wäre wegen solcher Gespräche jedesmal jemanden einzuteilen der die letzten paar Stunden der Nacht fertigmacht.
Erst Recht nicht, wenn der AG den Grund des Gesprächs nicht nennen will.
Das ist wiederrum absolut richtig. Nur weil der AG mal ne Runde quatschen will und nicht länger bleiben will muss der AN sicher nicht reinkommen.