Direktversicherung

Ich bin aus einem Unternehmen ausgeschieden und habe die Direktversicherung nicht angenommen. Jetzt nach 2 Jahren will ich sie annehmen und auf ein anderes Unternehmen übertragen lassen.

Die Versicherung meint aber, dass die Frist für diese Übertragung abgelaufen sei (wohl 6 Monate) und da ich die Versicherung nicht angenommen habe, die ursprüngliche Firma Versicherungsnehmer bis zum Laufzeitende bleibt.

Gibt es Übertragungsfristen (kann ich das wo nachlesen?).

Die Versicherung ist seit 2 Jahren beitragsfrei gestellt.

Lieben Gruß
Skyver

hast Du sie abgelehnt, oder bist Du immer noch der VN, nur die Beiträge eingestellt?

hast Du sie abgelehnt, oder bist Du immer noch der VN, nur die
Beiträge eingestellt?

Der Versicherungsnehmer war schon immer die Firma, für die ich gearbeitet habe.

Als ich aus der Firma ausgeschieden bin hätte ich die Versicherung übernehmen können, aber ich habe nie eine Annahmeerklärung unterschrieben.

Die Versicherungsgesellschaft hat daher meiner Ex-Firma mitgeteilt, dass diese weiterhin VN bleibt (und jetzt anscheinend bis Vertragsende).

Ich hatte die Versicherung nicht angenommen aus unsinnigen Gründen. Ich würde mich nur besser fühlen wenn ich jetzt auch der VN wäre bzw. auf eine neue Firma übertragen könnte.

Vielen Dank
Skyver

gute Nachricht (hoffe ich)
hallo
wenn Du eine direktversicherung hast, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Du bist der Einzahler. Hier ist es meisten so geregelt, dass Du auf Lebenszeit der unwiderufliche Bezugberechtigte bis. Und zwar in der Regel vom ersten Tag an. Du kannst also jederzeit Deine LV anfordern.
  2. der AG hat die Beiträge bezahlt: hier gibt es meist die Regelung, dass Du erst nach 10 Jahren der unwiderufliche Bezugsberechtigte bist.

Du kannst also die LV auch in weiteren 2 Jahren anfordern. Allerdings muss der AG damit einverstanden sein. Ist er das nicht, dann kannst Du sie Dir auszahlen lassen. Allerdings musst Du als ehrlicher Staatsbürger zum Finanzamt gehen und Deine damit erworbenen Steuervoteile zurück zahlen.
Hat das geholfen?
Grüße
Raimund

Danke owT

Hat das geholfen?
Grüße
Raimund

Skyver

Hallo,

um das vielleicht noch einmal zu konkretisieren:

Die Beiträge zu einer Direktversicherung zahlt immer der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer ist auch immer der Arbeitgeber.

Die Frage ist: Wurde die Direktversicherung aus deinem Einkommen bestritten (Direktversicherung durch Entgeltumwandlung) oder hat dir der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt was Gutes zukommen lassen (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung)?

Bei ersterem hast du natürlich einen Anspruch darauf, den Vertrag mitzunehmen… Aber damit nicht gleichgestellt auch den Anspruch darauf, dass das Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der länger als 2 Jahre beitragsfrei gestellt ist, wieder in Kraft setzen muss.

Bei der zweiten Variante sind die von Raimung schon erwähnten sogenannten „Unverfallbarkeitsfristen“ zu prüfen:

Unverfallbarkeit bedeutet, dass die Leistungsansprüche aus betrieblichen Altersvorsorge-Versprechen auch dann erhalten bleiben, wenn der Arbeitnehmer vor dem Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Unternehmen ausscheidet. Seit dem 01.01.2001 sind die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers aus der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis bei Ausscheiden mindestens fünf (vorher: zehn) Jahre bestanden und der Arbeitnehmer das 30. (vorher: das 35.) Lebensjahr vollendet hat. Arbeitnehmerfinanzierte Leistungsansprüche sind sofort und fristlos unverfallbar.

Thema Beitragsfreistellung: siehe oben.

Gruß Matthias

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