Liebe Experten,
wie ist eine Direktversicherung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer anbietet beim Arbeitgeber zu behanden?
Beispielsweise eine Summe von 100 €. Wird diese dem Bruttolohn zugerechnet und dann auch gesamt 100 € netto wieder abgezogen u. der AG zahlt dann an die Versicherung?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Leider habe ich auf diesem Gebiet keine Ahnung und Sie würden mir mit Erläuterungen sehr helfen.
Vielen lieben Dank!
Nicole
Hallo Nicole,
Direktversicherung heißt:
Arbeitgeber muss zahlen, Arbeitnehmer hat künftiges Recht auf die Leistungen.
Arbeitgeber zahlt entweder zusätzlich zum vereinbarten und geschuldeten Lohn, oder eine Einmalzahlung (Weihnachtsgeld, Bonus, Leistungsprämie oder dergleichen) wird ganz oder teilweise in Beitrag umgewandelt.
Die steuerliche Behandlung ist immer: 20% LSt pauschal (+ Soli + KiSt). Der Betrag kann, wenn vereinbart, auf den AN abgewälzt werden - ist dann für alle AN mit Grenzsteuersatz > 20% interessant.
Für die SV-Behandlung wird unterschieden zwischen Umwandlung von Einmalzahlung, dann SV-frei, und Zahlung zusätzlich zum regelmäßigen Lohn, dann SV-pflichtig.
Abrechnungstechnisch wird der Beitrag zur Direktversicherung als eigene Lohnart (mit dem entsprechenden Steuer- und SV-Schlüssel) definiert und zum Brutto hinzugezählt, gleichzeitig bei Gehaltsumwandlung der gleiche Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen im Abrechnungsmonat eingegeben, und in allen Fällen der Beitrag zur Direktversicherung als Nettoabzug in die Abrechnung aufgenommen (wie bei VL). Auch die Abwälzung der Pauschal-LSt findet auf der Ebene Nettoabzug statt (und verringert den Aufwand AG).
Bei Umwandlung von Prämien, Boni und dergleichen: Vorsicht mit der Märzklausel!
Schöne Grüße
MM