Hallo,
ich habe eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber laufen (Laufzeit 1993-2025, einmalige Auszahlung). Aufgrund einer Gesetzesänderung bezüglich zum 1.1.2005 der nachgelagerten Besteuerung habe ich jetzt die Wahlmöglichkeit zwischen Pauschalbesteuerung (wie bisher) oder Umstellung auf neues Recht.
Da ich mit der jetzigen Regelung gut fahre (mein AG übernimmt sogar freiwillig die 25% Steuern), sehe ich keinen Grund etwas zu ändern.
Wie seht ihr das?
Gruß, Werner
Hallo Werner,
wenn der Arbeitgeber sogar die Pauschalsteuer übernimmt (übrigends 20% + Soli + Kirchensteuer) gibt es doch überhaupt keine Frage - natürlich sollte die alte Pauschalbesteuerung nach §40b EStG bleiben.
Nur so hast Du eine steuerfreie Kapitalleistung bzw. eine Rente, die nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern ist - und faktisch ist die Einzahlung auch jetzt bereits steuerfrei für Dich.
Möglicherweise musst Du dem Arbeitgeber gegenüber eine Verzichtserklärung abgeben (Du verzichtest auf die Anwendung des neuen §3 63 EStG), falls Dein alter Tarif überhaupt die Bedingungen des neuen Steuerparagraphen erfüllt (was nur selten der Fall ist).
Viele Grüße
Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]