Direktversicherung

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit Direktversicherungen?
Wer muss die abschließen: ich oder mein Arbeitgeber?
Wenn AG, dann aber nach Auswahl des AN´s?
Bieten das alle Versicherungsgesellschaften an?
Kann man die VWL direkt dort einfließen lassen?
Was ist bei Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitslosigkeit?

Fragen über Fragen…

Danke und Gruß
ajlav

hat jemand Erfahrungen mit Direktversicherungen?

Ja, ich.

Wer muss die abschließen: ich oder mein Arbeitgeber?

Der AG ist Vertragnehmer, der AN unterschreibt als versicherte Person.

Wenn AG, dann aber nach Auswahl des AN´s?

Nicht unbedingt. Der AG kann eine Versicherung vorgeben, die der AN dann aber nicht nehmen muß, aber in diesem Fall hat der AN eben nichts.

Bieten das alle Versicherungsgesellschaften an?

Alle Lebensversicherungen.

Kann man die VWL direkt dort einfließen lassen?

Wozu ?

Was ist bei Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitslosigkeit?

Wenn der Beitrag von Dir kam (Gehaltsumwandlung) nimmst Du den Vertrag auf jeden Fall mit, wenn er vom AG kam, hängt es von den näheren Umständen ab.

Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

Hallo,
eins vorweg: Die betriebliche Altersvvorsorge birgt sehr viele Haftungsrisiken, insbesondere für den Arbeitgeber. Dieses Forum kann nicht eine qualifizierte persönliche Beratung ersetzen.

Wer muss die abschließen: ich oder mein Arbeitgeber?

Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller ist der Arbeitgeber, versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Also abschließen muss der AG, allerdings muss der AN ebenfalls unterschreiben.

Wenn AG, dann aber nach Auswahl des AN´s?

Der AG ist per Gesetz dazu verpflichtet, einen Durchführungsweg anzubieten. Hierzu können beispielsweise Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse zählen. Bietet er einen Weg an, kann er nach dem Motto „Friss oder stirb“ andere Vorschläge ablehnen. Manchmal gibt es einen Rahmenvertrag mit einer bestimmten Gesellschaft, da wird meistens eine andere Gesellschaft ausgeschlossen aber auch ein günstiger Gruppentarif angeboten. Kommt auf den Chef drauf an ob er andere Gesellschaften zulässt oder nicht.
Nach meiner Erfahrung ist dies weniger oft der Fall, meist kann sich jeder eine eigene Direktversicherung oder Pensionskasse wählen, zumindest bei kleineren bis mittleren Unternehmen.

Bieten das alle Versicherungsgesellschaften an?

Fast alle.

Kann man die VWL direkt dort einfließen lassen?

Kann mann. Wird auch oft gemacht, um einen möglichst geringen Nettobeitrag zu zahlen. Allerdings muss dann ein evtl. schon vorhandener Bausparvertrag oder ähnliches aus dem Netto bezahlt werden und evtl. Wohnungsbauprämien gehen dann verloren.

Was ist bei Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitslosigkeit?

Tja, heikler Punkt.
Bei Arbeitslosigkeit kann ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt werden sprich der Vertrag wird vom AN übernommen und kann dann privat weiterbespart werden.
Aufgrund der sogenannten verbesserten Portabilitätskriterien sollte es eigentlich dem Arbeitnehmer vereinfacht werden, einen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber weiterzuführen und unterzubringen.
Wenn aber der neue AG rumzickt und auf die eigene schon bestehende betriebliche Altersovorsorge besteht, soll laut Gesetz das bis dahin vorhandene Guthaben des alten Vertrages auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Das kommt mitunter einem Neuabschluss gleich und Abschlusskosten müssen erneut bezahlt werden und eine Menge geht wieder den Bach runter. Noch dramatischer ist das bei einer evtl. vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der bAV. Insbesondere interessant int eine BU in der bAV für Handwerksbetriebe. Handwerker haben eine hohe Berifsgruppe, weswegen der BU-Schutz teuer ist. Viel Sparen können die also, wenn eine BU innerhalb der bAV vereinbart wird. Bei einem Arbeitgeberwechsel gibts aber keinen Anspruch auf Übertragung von vorhandenen Vertragsanhängseln wie BU-Schutz oder erhöhter Todesfallschutz sondern nur auf den Vertragswert. Also aufpassen! Selbst wenn das reibungslos über die Bühne geht, wird vor allem in den ersten Jahren im Falle einer Arbeitgeberwechsels weniger übertragen alseingezahlt wurde aufgrund meist gezillmerter Tarife, sprich Abschlusskosten werden von den ersten Beiträgen bezahlt.
Ansonsten kann ich eine betriebliche Altersovorge wegen Sozialversicherungsfreiheit und Steuerfriheit der Beiträge ausdrücklich empfehlen.
Jedoch auch hier gilt zu beachten, dass Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung nur bis einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei sind. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind auch darüber hinaus sozialversicherungsffrei, also bei der nächsten Gehaltserhöhung darüber nachdenken, dieses Geld in eine AG-finanzierte bAV zu stecken.
Weiterhin möchte ich hier noch uf sog. Zeitarbeitskonten hinweisen, die eine tolle Ergänzung zu regelmässigem Sparen darstellen, aber das zu erklären würde jetzt wirklich den Rahmen hier sprengen. Frag den ruhig mal den euren Ansprechpartner danach.

Übrigens sind Renten aus der bAV später voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Fragen über Fragen…

Noch Fragen? :smile:

Viele Grüße

Laber

scheint im Allgemeinen aber doch eine gute Lösung zu sein.

Gruß
ajlav

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich möchte eine Direktversicherung abschließen,die monatlich vom Bruttolohn abgebucht werden soll. Jetzt meint mein Chef, ich solle den Betrag besser von einer Sonderzulage,in meinem Fall eine Teamleiterprämie, abgehen lassen, da ein vom Gehalt abgehender Betrag ab 2009 sozialabgabenpflichtig ist. Mein Versicherungsmensch sagt allerdings , daß es keine Rolle spielt, wie und wovon das Geld abgeht,da alles sozialabgabenpflichtig ist ab 2009. Wer hat nun recht??
Würde mich über Antwort freuen ,vor Allem mit Link o.ä., der auf ein neues Gesetz oder so verweist.
Danke,
Gruß,Marco

Hallo,

Ich möchte eine Direktversicherung abschließen,die monatlich
vom Bruttolohn abgebucht werden soll. Jetzt meint mein Chef,
ich solle den Betrag besser von einer Sonderzulage,in meinem
Fall eine Teamleiterprämie, abgehen lassen, da ein vom Gehalt
abgehender Betrag ab 2009 sozialabgabenpflichtig ist. Mein
Versicherungsmensch sagt allerdings , daß es keine Rolle
spielt, wie und wovon das Geld abgeht,da alles
sozialabgabenpflichtig ist ab 2009. Wer hat nun recht??

Dein Versicherungsvertreter.
Die Regelung die dein Chef meint, ist nicht up to date und gilt für Neuabschlüsse nicht mehr.
Link weiß ich jetzt nicht, googel mal vielleicht.
Es ist vielleicht zu überlegen, da irgendwie eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung draus zu deichseln, da diese Form der betrieblichen Altersvorsorge auch über 2008 hinaus sozialversicherungsfrei bleibt.
Muss natürlich im Arbeitsvertrag verankert werden, aber das muss dann mit dem Chef besprochen werden. Wenn er drauf eingeht, dann unbedingt sofortige Unverfallbarkeit der eingezahlten Beiträge vertraglich vereinbaren, ist i.d.R. nur ein Kreuzchen auf dem Antrag.
Am besten nochmal deinen Versicherungsvertreter drauf ansprechen.

Grüße

Laber