Direktversicherung

Liebe Wissende,

ich habe mit meiner Dirketversicherung ein großes Problem und weiss nicht mehr weiter. Hoffentlich könnt Ihr mir helfen: :wink:

Im Dezember 2003 habe ich bei meinem (alten) Arbeitgeber eine Direktversicherung (mit Gehaltsumwandlung) abgeschlossen. Vorteile waren zum einen ein Gruppenvertrag (Verzinsung 3,25%), die pauschale Versteuerung (20%) sowie die bis 2008 geplante Sozialabgabenfreiheit. Leider ging mein Arbeitgeber 1 Jahr später pleite …

Problem ist nun das mein neuer AG die DV nicht übernimmt. D.h. ich bezahle seit 2005 alle Beiträge von voll versteuertem Gehalt da mir mitgtelt wurde, das ich die Versicherung erst ab 01’2008 Beitragsfrei stellen kann. Seit gestern weiss ich, dass dies jedoch nur für 2 Jahre geht …

Nun meine Frage; auf Basis welche Faktoren kann ich errechnen, ob die weitereinzahlung in die DV Sinn macht? Würde ich jetzt kündigen, hätte ich ca. 60% Verlust. Behalte ich die Versicherung kann ich in 2 Jahren nicht weiter einzahlen, hätte irgendwann jedoch eine entsprechende Ablaufleistung. Könnt Ihr mir evtl. sagen, was noch geht?

Vielen Dank an alle Antwortenden vorab!

Gruß Jan

Guten Tag Jan,
aus meiner Sicht haben Sie die drei möglichen Verfahrensweisen
genannt, eine vierte kenne ich nicht. Direktversicherung war und ist
ein heißes Eisen, das gut geht, wenn es gut geht und das schlecht läuft, wenn es schlecht läuft. Ich will damit keine neue Binsenwahrheit in die Welt setzen, sondern nur unterstreichen, dass
die Stornorisiken in der DV eher noch größer als in der privaten
Altersvorsorge sind. Und dort sind sie schon so groß, dass Erwachsene
regelmäßig das große Heulen kriegen.
Gruß
Günther

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Guten Tag Jan,
aus meiner Sicht haben Sie die drei möglichen Verfahrensweisen
genannt, eine vierte kenne ich nicht. Direktversicherung war
und ist
ein heißes Eisen, das gut geht, wenn es gut geht und das
schlecht läuft, wenn es schlecht läuft. Ich will damit keine
neue Binsenwahrheit in die Welt setzen, sondern nur
unterstreichen, dass
die Stornorisiken in der DV eher noch größer als in der
privaten
Altersvorsorge sind. Und dort sind sie schon so groß, dass
Erwachsene
regelmäßig das große Heulen kriegen.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Das große heulen :wink: - ja… jetzt heult wieder einer mehr! Naja, Humor ist wenn man trotzdem lacht oder so ähnlich war das doch :wink:

Es ist aber schön zu wissen, dass es keine weiteren Möglichkeiten gibt. So kann ich nun wenigstens Gewiss sein, dass ich mich entsprechend informiert habe.

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Gruß Jan

Liebe Wissende,

ich habe mit meiner Dirketversicherung ein großes Problem und
weiss nicht mehr weiter. Hoffentlich könnt Ihr mir helfen: :wink:

Im Dezember 2003 habe ich bei meinem (alten) Arbeitgeber eine
Direktversicherung (mit Gehaltsumwandlung) abgeschlossen.
Problem ist nun das mein neuer AG die DV nicht übernimmt.

Also Leute,
korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
1.) Jeder Arbeitgeber MUSS seinen Mitarbeitern irgendeine Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten.
2.) Die Übernahme einer Direktversicherng ist doch das geringste Übel, dass auf dem Versicherungsmarkt rumkreucht.

Oder liege ich da jetzt total daneben?

Frank Wilke

Also Leute,
korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
1.) Jeder Arbeitgeber MUSS seinen Mitarbeitern irgendeine Form
der betrieblichen Altersvorsorge anbieten.
2.) Die Übernahme einer Direktversicherng ist doch das
geringste Übel, dass auf dem Versicherungsmarkt rumkreucht.

Oder liege ich da jetzt total daneben?

Frank Wilke

Hallo Frank,

ein eindeutig zweideutiges „jein“ :wink:

Zum Punkt 1: Ja, das ist richtig. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Mitarbeitern eine Altersvorsorge anzubieten.

Zum Punkt 2: Das genau ist der Haken. Eigentlich wäre die Übernahme (aus meiner Sicht) tatsächlich das kleinere Übel. Bei DVs jedoch kann der AG sich aussuchen mit wem er zusammenarbeitet. Hast Du bereits einen Vertrag, wechselst den AG muss dieser die DV nicht übernehmen. In dem Fall bist Du am A… (so wie ich ;-( )

Viele Grüße Jan

Zum Punkt 2: Das genau ist der Haken. Eigentlich wäre die
Übernahme (aus meiner Sicht) tatsächlich das kleinere Übel.
Bei DVs jedoch kann der AG sich aussuchen mit wem er
zusammenarbeitet. Hast Du bereits einen Vertrag, wechselst den
AG muss dieser die DV nicht übernehmen. In dem Fall bist Du am
A… (so wie ich ;-( )

Jetzt mische ich mich als relativer bAV-Laie mal ein. Meines Wissens können die Verträge in diesem Fall von Anbieter A zu Anbieter B übertragen werden!

Eindeutiges JA!!!

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Jetzt mische ich mich als relativer bAV-Laie mal ein. Meines
Wissens können die Verträge in diesem Fall von Anbieter A zu
Anbieter B übertragen werden!

Guten Morgen,

jep, dass ist grundsätzlich erst mal richtig. Es handelt sich hierbei - afaik - um das Gesetz zur Portabilität von Betriebs- und Rentenanwartschaften. Nachteil ist, dass noch nicht alle Versicherungen diesen Geschäftsvorfall umgesetzt haben und so bis dato bei meiner ((Zwangs-)Ziel-) Versicherung keine Möglichkeit besteht (Stand der Info 06’2007).

Gruß Jan

Hallo,
es besteht ein Übertragungsabkommen, dem wirklich fast alle Versicherer beigetreten sind.
Ich vermute eher, dass hier die Versicherung des neuen AGs einen NEUEN Vertrag generieren möchte!
Deshalb, nicht locker lassen!

Gruß cooler

P.S. Nenn doch mal die Gesellschaft deines neuen AGs!

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Nachteil ist, dass noch nicht alle
Versicherungen diesen Geschäftsvorfall umgesetzt haben und so
bis dato bei meiner ((Zwangs-)Ziel-) Versicherung keine
Möglichkeit besteht (Stand der Info 06’2007).

Selbst wenn der übernehmende Versicherer zwischenzeitlich zu der Übertragung technisch in der Lage ist, ist die Frist gem. Übertragungsabkommen von 15 Monaten seit ausscheiden abgelaufen. Es wäre somit nur noch eine Übertragung außerhalb des Abkommens möglich. Dies halte ich für unwahrscheinlich.

Zu dem ursprünglichen Punkt. Die Beitragsfreistellung ist nicht auf 2 Jahre befristet. Lediglich die Wiederinkraftsetzung. Das heißt, dass du nach z.B. 3 Jahren Beitragsfreistellung, die Beitragszahlung nicht wieder aufnehmen kannst.

An deiner Stelle würde ich jedoch erst nach 5 Jahren Beitragszahlungsdauer beitragsfrei stellen, da dann eine der Voraussetzungen für die steuerfreie Kapitalauszahlung erfüllt ist.

Wenn möglich würde ich auch den Vertrag weiter besparen, da du ne steuerfreie Kapitalauszahlung nach 12 Jahren und nen Rechnungszins von 3,25% so schnell nicht wieder bekommen wirst.