Direktversicherung

Hej,

ich weiß jetzt nicht, ob ich in diesem Brett richtig bin oder ob ich unter „Recht“ hätte posten sollen.
Ansonsten bitte verschieben, danke.

Ich möchte eine DV über einen Anbieter meiner Wahl abschließen. Mein AG verweigert mir das mit der
Begründung, dass nur DV über deren ausgewählte Anbieter möglich ist. Das möchte ich aber nicht.

Im Internet hatte ich bereits gefunden, dass eine bereits bestehende DV vom AG übernommen werden
muss. Aber über eine neue DV entscheidet der AG.

Nun meine Frage: Ist es wirklich richtig, dass ich keine DV über einen Anbieter MEINER Wahl abschließen
darf?

Vielen Dank für eure Antworten!

Nun meine Frage: Ist es wirklich richtig, dass ich keine DV
über einen Anbieter MEINER Wahl abschließen
darf?

Guten Morgen,

einfache Antwort: Ist richtig so!

Frank Wilke

abschließen. Mein AG verweigert mir das mit der
Begründung, dass nur DV über deren ausgewählte Anbieter
möglich ist. Das möchte ich aber nicht.

Dann mußt Du es bleiben lassen.

Nun meine Frage: Ist es wirklich richtig, dass ich keine DV
über einen Anbieter MEINER Wahl abschließen darf?

Das stimmt so nicht. Wenn Dein AG einen Anbieter „im Haus hat“, dann darf er andere Anbieter ablehnen. Schließlich ist ihm nicht zuzumuten, im Extremfall für jeden AN einen anderen Ansprechpartner für die bAV zu haben.

Wenn dem AG der Anbieter egal wäre, was es in Deinem Fall nicht ist, dann kannst Du den Anbeiter auswählen.

Frank und Nordlicht haben Recht

Wobei du Dir die Antwort selbst gegeben hast!

Aber über eine neue DV entscheidet der AG.

Vielen Dank für eure Antworten!

Gerne

Mike

Das stimmt so nicht. Wenn Dein AG einen Anbieter „im Haus
hat“, dann darf er andere Anbieter ablehnen. Schließlich ist
ihm nicht zuzumuten, im Extremfall für jeden AN einen anderen
Ansprechpartner für die bAV zu haben.

Die Aussage stimmt, die Begründung ist aber mehr als fragwürdig. Wird aber so immer wieder angebracht.
Mal eine Gegenfrage:
Der Arbeitnehmer darf Gehaltsbesatndteile in vermögenswirksame Leistungen umwandeln. Der Arbeitgeber muss dies so zulassen. Nach 6 oder 7 Jahren wechselt der Arbeitnehmer diesen Anbieter, der Arbeitgeber muss hier mitspielen. Nun haben wir 4 verschiedene Möglichkeiten, die der Arbeitgeber gestatten muss. Also im schlimmsten Fall hat der Arbeitgeber beio 10 Angestellten 40 verschiedene Anbieter, die zusätzlich alle 6 bzw. 7 Jahre geändert werden können.
Damit ist diese Begründung eher völlig falsch.
Aber wie gesagt, ich schätze mal, dass 90% aller bAV-Berater so argumentieren :smile:))
Es gibt bei der klassischen DV keine vernünftige Begründung, hier auf einen Rahmenvertrag zu bestehen. Anders sieht das sicher mit Pensionskassen, U-Kassen oder Pensionsfonds aus.