Direktversicherung

Können laufende Versorgungsbezüge - die steuer- und sozialversicherungspflichtig sind - unter der Nutzung des § 40b EStG in eine Direktversicherung eingezahlt werden? Wenn es geht auch über den Arbeitgeber!

Gegefrage

Können laufende Versorgungsbezüge - die steuer- und
sozialversicherungspflichtig sind - unter der Nutzung des §
40b EStG in eine Direktversicherung eingezahlt werden? Wenn es
geht auch über den Arbeitgeber!

Wieso nicht über den § 3.63EStG??
Geht bis 4% BBG
Oder hat Deine Frage noch nen tieferen Hintergrund?

M.E. wird der Vertrag nur über den § 40 b bedient!

Bei der Fragestellung geht es hauptsächlich um die Versorgungsbezüge und über die Möglichkeit, dass der AG tätig werden kann, da es sich um ein ruhendes Arbeitsverhältnis handelt!

Können laufende Versorgungsbezüge - die steuer- und

sozialversicherungspflichtig sind - unter der Nutzung des §
40b EStG in eine Direktversicherung eingezahlt werden? Wenn es
geht auch über den Arbeitgeber!

Wieso nicht über den § 3.63EStG??
Geht bis 4% BBG
Oder hat Deine Frage noch nen tieferen Hintergrund?

In der bAv kannst Du bis zu 4% der BBG Steuer- und Sozialabgabenfrei umwandeln, falls der 40b aktuell genutzt wird. Ist das nicht der Fall erhöht sich der mgl. Beitrag entsprechend.

Können laufende Versorgungsbezüge - die steuer- und
sozialversicherungspflichtig sind - unter der Nutzung des §
40b EStG in eine Direktversicherung eingezahlt werden? Wenn es
geht auch über den Arbeitgeber!

Hallo,
von dem mal abgesehen, dass das (neu) nicht geht (Ausnahme: Erweiterung einer bestehenden und noch nicht voll ausgenutzten Altzusage nach §40b), kannst du mir mal erklären, was dies für einen Sinn haben soll (bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis)?
Aber vielleicht habe ich auch deine Frage nicht verstanden!?

Gruß cooler