Hallo Versicherungs-Profis!
Ich habe seit 1986 eine Direktversicherung mit Gehaltsabtretung o.ä. beim Deutschen Herold.
Seit 1.2.2001 bin ich jetzt selbstständig!
Die Fragen an Euch:
Kann ich diese LV kündigen und mir das aufgelaufene Kapital auszahlen lassen?
Kann ich diese LV verkaufen?
… oder habt Ihr irgendwelche Vorschläge?
Herzlichen Dank
Ernst
Hallo Ernst,
Hallo Versicherungs-Profis!
bin ich nicht, aber vielleicht kann ich doch ein bißchen helfen…
Kann ich diese LV kündigen und mir das aufgelaufene Kapital
auszahlen lassen?
Theoretsich ja, Du wirst Dich allerdings vermutlich wundern wie gering der Rückkaufwert im Vergleich zum eingezahlten Kapital ist. Du solltest Dir diesen Wert unbedingt von der Versicherung ausrechnen lassen, bevor Du Dich zu diesem Schritt entschließt.
Kann ich diese LV verkaufen?
Glaube nicht
… oder habt Ihr irgendwelche Vorschläge?
Verbraucherschützer empfehlen i.d.R. in solchen Fällen die Versicherung beitragsfrei zus stellen und mit entsprechend verringerter Versicherungssumme weiterlaufen zu lassen. D.h. in der Praxis, Du zahlst keine weiteren Beiträge mehr, es wird am ursprünglich geplanten Laufzeitende die entsprechend veringerte Versicherungssumme ausbezahlt. Die prozentueale Rendite entspricht annähernd den bei Versicherungsabschluß geplanten Werten.
Gruß
Werner
Ergänzung.
Hallo Ihr 2,
Theoretsich ja, Du wirst Dich allerdings vermutlich wundern
wie gering der Rückkaufwert im Vergleich zum eingezahlten
Kapital ist. Du solltest Dir diesen Wert unbedingt von der
Versicherung ausrechnen lassen, bevor Du Dich zu diesem
Schritt entschließt.
Enorm wichtig. Für gewöhnlich ist die Kündigung die schlechteste aller Alternativen. Empfehlenswert wäre daher in meinen Augen immer eine Beitragsfreistellung. Kündigen sollte man eine LV nur, wenn man das Geld absolut nötigst benötigt.
Kann ich diese LV verkaufen?
Ja.
Die Frage kam schon mehrfach auf.
http://www.cashlife.de wäre eine Firma, die soetwas macht.
Gruß
Marco
Hi!
Das Thema ist für mich auch interessant. Ich zahle auch schon
einige Jährchen in eine DV. Gibt es keine Möglichkeit, die VS
weiter zu bedienen? Wie sieht das aus, wenn man GF wird und die
DV aus Gehaltsverzicht bezahlt wird. Ist sie dann mit einer
entsprechenden Klausel im GF-Vertrag vor dem Übergang in die
Masse bei Insolvenz gesichert?
Danke im Voraus
Usch
hallo, Marco,
wenn ich richtig informiert bin, kann eine Gehaltsverwendung nicht vor dem 60. LJ gekündigt werden. Wenn trotzdem gekündigt wird, müssen sämtliche steuerlichen Vergünstigungen zurückgezahlt werden!
Ein Tipp noch: möglichst keine Gehaltverzicht machen: wesentlich (für AN wie für AG) ist die Unterstützungskasse (arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente)
Grüße
Raimund
Klarstellung…
Hallo Raimund,
natürlich hast du recht, wenn du sagst, eine Kündigung vor dem 60. ist nicht möglich. Nach meinen Informationen sogar generell nicht. Eine Rückberechnung wäre einfach zu aufwendig. Musst dir mal vorstellen, dass Finanzamt hat auch nur eine maximale Vorhaltefrist von 10 Jahren und jetzt kündigst du mit 59. 
Jedes Jahr müsste dein zu versteuerndes Einkommen geprüft werden, Nachzahlungen an die Sozialversicherungen würden anstehen und deine Vorsorgebeiträge würden sich auch ändern. Ich denke, daher hat der Gesetzgeber hier einen Riegel vorgeschoben.
Beitragsfreistellung ist scheinbar die einzige Möglichkeit.
Gruß
Marco
Erweiterung…
Hallo Usch,
Das Thema ist für mich auch interessant. Ich zahle auch schon
einige Jährchen in eine DV. Gibt es keine Möglichkeit, die VS
weiter zu bedienen?
Ja, denn dein neuer Arbeitgeber kann in den Versicherungsvertrag einsteigen. Es werden hier also nur die VN-Eigenschaften geändert.
Wie sieht das aus, wenn man GF wird und
die DV aus Gehaltsverzicht bezahlt wird. Ist sie dann mit einer
entsprechenden Klausel im GF-Vertrag vor dem Übergang in die
Masse bei Insolvenz gesichert?
Also entweder meinst du eine Pensionszusage, die würde dann über eine entsprechende Versicherung abgesichert werden müssen, oder du meinst die Direktversicherung, bei der der Bezugsberechtigte alleiniges Bezugsrecht hat. Eine Leistung steht nur dir zu, denn du hast ja quasi auch vorher durch dein Gehalt diese Versicherung bedient.
Gruß
MArco
Frage
Hi Raimund!
Wieso keinen Gehaltsverzicht? Gründe wegen Leistungsbesteuerung?
Grüße
Guido
hallo, Guido,
im Gegesatz zum Gehaltsverzicht hast Du bei der Unterstützungskasse einen wesentlich höhreren Steuervorteil.Dazu kommt der Vorteil für Deinen Chef: beim Gehaltsverzicht hat seine Kasse kerinen Vorteil (auch keinen Nachteil). Bei der U-Kasse hat er keinen Nachteil und mehr Geld in der Kasse. Seiun Risiko: sollte die Rendite der Versicherung untet 15 sinken (illusorisch), müsste er zuschießen.
Leider weiß ich nicht, wie man Tabellen in dieses Posting setzt. Sonst könnte ich mal eine dazu geben.
Warum so wenig U-Kassen gemacht werden liegt an den Steuerberatern. Die meisten sind auf dem STand von 1980. Damals war es tatsächlich ein Risiko.
Grüße
Raimund
Danke Marco!
Ich meinte schon die Direktversicherung. Ich hatte irgendwo
gelesen, dass die DV im Falle einer Insolvenz zur Masse gehört,
weil der VN ja eigentlich die Firma ist. So ein Rückkaufwert
ist ja schnell realisierbar, da würde der Verwalter sich freuen.
Andererseits wäre es fatal für alle Arbeitnehmer, die so etwas
abgeschlossen hätte.
Gruß
Uschi