Direktversicherung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo,

habe eine Frage zur Direktversicherung.
Wurde vom Arbeitgeber gekündigt und die Versicherung ist auf meinen Namen übertragen worden.

Ich habe die Versicherung angeschrieben das Sie mir den Rückkaufwert auszahlen möchten. Die Versicherung weigert sich. Was kann ich tun?

Für eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Gruß

Dieter

Guten Tag Dieter,

Betriebliche Entgeltumwandlung unterliegt dem Abfindungsverbot und darf erst bei Rentenbeginn ausgezahlt oder verrentet werden.

Abfindungsverbot seit dem 01.01.2005

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurden die Abfindungsmodalitäten für unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen eingeschränkt. Der Grund dafür ist, dass zukünftig verbesserte Möglichkeiten bestehen, die Anwartschaften bei einem neuen Arbeitgeber fortzuführen.
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1%-Grenze

Der Arbeitgeber kann einseitig unverfallbare Bagatellanwartschaften abfinden, wenn der Wert der abrufbaren monatlichen Altersrente beim Erreichen der Altersgrenze 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB nicht übersteigt. Bei Kapitalleistungen dürfen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nicht überstiegen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die bAV durch den Arbeitgeber oder über eine Entgeltumwandlung finanziert wird. Der Arbeitnehmer hat nicht das Recht, eine Abfindung von seinem Arbeitgeber zu verlangen, er kann eine Abfindung jedoch auch nicht verweigern.
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Abfindungshöhen 2006

Abfindungen für das Jahr 2006 sind gesetzlich bis zu einer Höhe einer monatlichen Rentenleistungen bis 24,50 EUR in den alten Bundesländern (aB) bzw. bis 20,65 EUR in den neuen Bundesländern (nB) und bei Kapitalleistungen bis 2.940 EUR aB bzw. bis 2.478 EUR nB möglich.

Du solltest den neuen Arbeitgeber bitten den Vertrag zu übernehmen und fortzuführen.

Mit freundlichen Grüssen

Lothar Hauschulz

Grafenberger Str. 9
72766 Reutlingen

07127 929692
0172 7104714

[email protected]
www.anlagesparen.de

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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Vielen Dank!

Dieter

Hallo,

habe eine Frage zur Direktversicherung.
Wurde vom Arbeitgeber gekündigt und die Versicherung ist auf
meinen Namen übertragen worden.

Ich habe die Versicherung angeschrieben das Sie mir den
Rückkaufwert auszahlen möchten. Die Versicherung weigert
sich. Was kann ich tun?

Für eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Gruß

Dieter

Guten Tag Dieter,

Betriebliche Entgeltumwandlung unterliegt dem Abfindungsverbot
und darf erst bei Rentenbeginn ausgezahlt oder verrentet
werden.

Abfindungsverbot seit dem 01.01.2005

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005
wurden die Abfindungsmodalitäten für unverfallbare
Anwartschaften und laufende Leistungen eingeschränkt. Der
Grund dafür ist, dass zukünftig verbesserte Möglichkeiten
bestehen, die Anwartschaften bei einem neuen Arbeitgeber
fortzuführen.
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1%-Grenze

Der Arbeitgeber kann einseitig unverfallbare
Bagatellanwartschaften abfinden, wenn der Wert der abrufbaren
monatlichen Altersrente beim Erreichen der Altersgrenze 1 %
der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB nicht
übersteigt. Bei Kapitalleistungen dürfen zwölf Zehntel der
monatlichen Bezugsgröße nicht überstiegen werden. Dabei ist es
unerheblich, ob die bAV durch den Arbeitgeber oder über eine
Entgeltumwandlung finanziert wird. Der Arbeitnehmer hat nicht
das Recht, eine Abfindung von seinem Arbeitgeber zu verlangen,
er kann eine Abfindung jedoch auch nicht verweigern.
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Abfindungshöhen 2006

Abfindungen für das Jahr 2006 sind gesetzlich bis zu einer
Höhe einer monatlichen Rentenleistungen bis 24,50 EUR in den
alten Bundesländern (aB) bzw. bis 20,65 EUR in den neuen
Bundesländern (nB) und bei Kapitalleistungen bis 2.940 EUR aB
bzw. bis 2.478 EUR nB möglich.

Du solltest den neuen Arbeitgeber bitten den Vertrag zu
übernehmen und fortzuführen.

Mit freundlichen Grüssen

Lothar Hauschulz

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Vielen Dank!

Freut mich wenn ich helfen konnte.

Gruss Lothar

Danke für die schnelle Antwort.

Dieter

Hallo,

habe eine Frage zur Direktversicherung.
Wurde vom Arbeitgeber gekündigt und die Versicherung ist auf
meinen Namen übertragen worden.

Ich habe die Versicherung angeschrieben das Sie mir den
Rückkaufwert auszahlen möchten. Die Versicherung weigert
sich. Was kann ich tun?

Für eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Gruß

Dieter

Guten Tag Dieter,

Betriebliche Entgeltumwandlung unterliegt dem Abfindungsverbot
und darf erst bei Rentenbeginn ausgezahlt oder verrentet
werden.

Abfindungsverbot seit dem 01.01.2005

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005
wurden die Abfindungsmodalitäten für unverfallbare
Anwartschaften und laufende Leistungen eingeschränkt. Der
Grund dafür ist, dass zukünftig verbesserte Möglichkeiten
bestehen, die Anwartschaften bei einem neuen Arbeitgeber
fortzuführen.
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1%-Grenze

Der Arbeitgeber kann einseitig unverfallbare
Bagatellanwartschaften abfinden, wenn der Wert der abrufbaren
monatlichen Altersrente beim Erreichen der Altersgrenze 1 %
der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB nicht
übersteigt. Bei Kapitalleistungen dürfen zwölf Zehntel der
monatlichen Bezugsgröße nicht überstiegen werden. Dabei ist es
unerheblich, ob die bAV durch den Arbeitgeber oder über eine
Entgeltumwandlung finanziert wird. Der Arbeitnehmer hat nicht
das Recht, eine Abfindung von seinem Arbeitgeber zu verlangen,
er kann eine Abfindung jedoch auch nicht verweigern.
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Abfindungshöhen 2006

Abfindungen für das Jahr 2006 sind gesetzlich bis zu einer
Höhe einer monatlichen Rentenleistungen bis 24,50 EUR in den
alten Bundesländern (aB) bzw. bis 20,65 EUR in den neuen
Bundesländern (nB) und bei Kapitalleistungen bis 2.940 EUR aB
bzw. bis 2.478 EUR nB möglich.

Du solltest den neuen Arbeitgeber bitten den Vertrag zu
übernehmen und fortzuführen.

Mit freundlichen Grüssen

Lothar Hauschulz

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Hallo Herr Bode,

da kann man leider nichts machen. Die Direktversicherung ist ausschließlich für Ihre Altersvorsorge gedacht. Daher haben Sie bislang auch alle Steuervorteile genossen. Ähnlich wie bei der staatlich geförderten Riesterrente ist eine vorzeitige Auszahlung nicht möglich.
Sie können aber den Vertrag beitragsfrei stellen, damit wenigstens die monatliche Belastung wegfällt.

Gruß
Thomas

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Hallo,

schönen Dank für die Antwort.

Dieter

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