Direktversicherung

Hallo liebe User,
ich würde sehr gerne meine Direktversicherung die über 20 Jahre schon läuft und die ich und nicht mein Arbeitgeber bezahlt kündigen. Ich benötige das Geld dringend. Jetzt hatte mir mein Arbeitgeber mitgeteilt wenn ich die Versicherung kündigen will muss ich auch mein Arbeitsverhältniss kündigen, stimmt das???
Er stellt sich gegen alles! Er wollte zuerst die Orginalpolice und jetzt kann ich angeblich nur die VS kündigen wenn ich auch bei ihm kündige.
Ist das O.K.
Gruß
Ingrid

Das Du bei Ihm kündigen musst, stimmt natürlich nicht. Dennoch gibt es keinen Weg vor dem 60ten Lebensjahr an das Geld zu kommen. Da kann auch dein Arbeitgeber nichts dafür. Das ist gesetzlich so geregelt.
Gruß Sven

Das Du bei Ihm kündigen musst, stimmt natürlich nicht. Dennoch
gibt es keinen Weg vor dem 60ten Lebensjahr an das Geld zu
kommen. Da kann auch dein Arbeitgeber nichts dafür. Das ist
gesetzlich so geregelt.
Gruß Sven

Hallo Sven, ich bin schon über 60 d. h. 62 Jahre habe die Versicherung schon über 20 Jahre bezahlt aber alles selbst bezahlt also nichts von meinem Arbeitgeber erhalten der tut nur so aber ich habe alle Abrechnung bei der mir dieser Betrag für die VS abgezogen wurde.
Danke.
Gruß
Ingrid

Für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.

Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.

Mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis, dem aktuellen Arbeitgeber oder dessen Ansichten hat das nichts zu tun.

Gruss Lothar Hauschulz
www.hauschulz.net

Nein, das ist nicht ok so. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Die Originalpolice sollte sich bei dem Arbeitgeber befinden, da er Versicherungsnehmer ist.

Hallo Ingrid,

das ist natürlich Quatsch!
Die Beiträge die Du bezahlst sind sogenannte „Entgeltumwandlung“; d. h. da verzichtest DU auf DEIN Gehalt - somit kannst DU auch bestimmen, ob DU bezahlst oder nicht.
Das mit der Kündigung ist etwas anderes.
Hier muss tatsächlich Dein Arbeitgeber die Zustimmung erteilen, denn hier müsstest DU und Dein Arbeitgeber die kompletten Leistungen nachversteuern und auch die Sozialversicherungen nachbezahlen! - glaube mir, das wäre m. E. die ganz schlechte Lösung;
Die Direktversicherung ist im Allgemeinen eine sehr gute Art der Altersversorgung; also überlege Dir, ob Du das Geld wirklich soooo dringend brauchst.

Liebe Grüße
Andreas

liebe ingrid,
dies ist nun wirklich nicht o.k. und stimmt einfach nicht. ihre dv ist ja noch nach altem recht abgeschlossen worden, dennoch können sie die dv nur beitragsfrei stellen. natürlich können sie es versuchen, aber einen anspruch auf auszahlung haben sie nicht. eine betriebliche altersversorgung - sagt schon das wort- ist unter bezugnahme der staatlichen förderungen für das alter.
sie sollten dies wirklich klären auch dass sie wieder in den besitz ihrer originalpolice kommen, denn nach ihrer aussage hin ist es ihr vertrag. aber wie eingangs erwähnt, diese konstallation vertrag und arbeitsverhältnis ist eins, ist mir wirklich nicht bekannt. viel erfolg und zur not nehmen sie sich einen rechtsbeistand.
mfg bav-werkstatt.de