Direktversicherung

Hallo Experten,

ich hätte da eine Frage zu meiner Direktversicherung:
Zum 31. Januar 2011 bin ich aus meinem Betrieb ausgeschieden, mein Arbeitgaber hat mir eine Abfindung bezahlt.
Die Beiträge zu meiner Direktversicherung (Direktver- sicherung durch Entgeltumwandlung, Laufzeit seit 1995) hat mein Arbeitgeber jährlich immer im Juni vom meinem Gehalt abgezogen.
Versicherungsnehmer war auch mein Arbeitgeber.
Nach meinem Ausscheiden aus dem Betrieb ging die Direktversicherung auf mich über.
Jetzt hat mir die Versicherungsgesellschaft angeboten, daß ich die Versicherung weiterführe und die jährlichen Beiträge selbst bezahle.

Meine Frage: Kann ich die Beiträge zur Direktversicherung (etwa 1650 Euro jährlich) als Altersvorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer absetzen?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten
Gruß
hsc

Hallo h s c,

Nein, das geht leider nicht. Altersvorsorgeaufwendungen stellen die sog. Riester- und Rürup- Verträge dar.

Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, einen solchen Vertrag aus privaten Mitteln weiter zu führen. Dieses wirkt sich i.d.R. später ungünstig aus in Hinblick auf die zu zahlenden Abgaben.

Eine Empfehlung lässt sich aber eigentlich nur nach einem Beratungsgespräch geben.

Viele Grüße,

Uli.

Hallo,

der Vertrag ist jetzt eine normale Lebensversicherung. Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen in der Regel steuerlich geltend zu machen.

Gruß Lothar

Hallo,
vielen Danke für die Antwort.
Gruß
hsc

Hallo hsc,

nein.

Liebe Grüße

Andreas Wurscher

Hallo Lothar,
ich hab da noch was wichtiges vergessen:
Wie bereits erwähnt wurden die Versicherungsbeiträge für die Direktversicherung vom Arbeitgeber direkt an die Versicherung gezahlt. Sie wurden pauschal mit 20% versteuert.
Von der Versicherung erfuhr ich jetzt, daß ich die
Beiträge nicht als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen kann.
Ist das wirklich so?

Danke und Gruß Hans