Hallo Experten,
ich hätte da eine Frage zu meiner Direktversicherung:
Zum 31. Januar 2011 bin ich aus meinem Betrieb ausgeschieden, mein Arbeitgaber hat mir eine Abfindung bezahlt.
Die Beiträge zu meiner Direktversicherung (Direktver- sicherung durch Entgeltumwandlung, Laufzeit seit 1995) hat mein Arbeitgeber jährlich immer im Juni vom meinem Gehalt abgezogen.
Versicherungsnehmer war auch mein Arbeitgeber.
Nach meinem Ausscheiden aus dem Betrieb ging die Direktversicherung auf mich über.
Jetzt hat mir die Versicherungsgesellschaft angeboten, daß ich die Versicherung weiterführe und die jährlichen Beiträge selbst bezahle.
Meine Frage: Kann ich die Beiträge zur Direktversicherung (etwa 1650 Euro jährlich) als Altersvorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer absetzen?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten
Gruß
hsc