Direktversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor 15 Jahren eine Direktversicherung (Rentenversicherung) abgeschlossen. Ich musste 5 Jahre einen hohen Betrag einzahlen (ging dann über mein 13. Monatsgehalt), dann war die Einzahlungsphase beendet und der Vetrag musste 7 Jahre (eben beitragsfrei) ruhen und nach 12 Jahren wurde mir freigestellt, den Betrag entweder als monatliche Rente oder als Kapitalabfindung auszuzahlen. (Ich bin noch nicht im Rentenalter.)
Nun würde ich so eine Geldanlage gerne meinem Filius näherbringen, aber finde dieses Format nirgendwo. Gibt es das nicht mehr? Da steht nur was von Rentenauszahlung - dann aber ab Rentenalter. Ich würde es aber gerne zur Kapitalbildung meinem Sohn vorschlagen. Wäre sehr dankbar, wenn ich Hilfe erhalten könnte.

Liebe Grüße von
Chris

Hallo Chris,

nein, diese Form der Gehaltsumwandlung gibt es für Neuverträge nicht mehr. Heutzutage gibt es insgesamt fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge, am meisten zur Anwendung kommt dabei die Direktversicherung.

Da bei der Privaten Altersvorsorge viele Aspekte mit hineinspielen, (Steuervorteile, Sozialabgabenersparnis, Auswirkungen z.B. auf die Höhe eines evtl. Arbeitslosengeldes) ist eine eingehende Altersvorsorgeberatung aus meiner Sicht unumgänglich.

Viele Grüße,

Uli.

Hallo Gerd,

um als Lebensversicherung mit steuerfreier Auszahlung anerkannt zu werden, waren früher mindestens 5 jährliche Zahlungen und insgesamz 12 Jahre Laufzeit notwendig. Warum dieser Tarif damals gewählt wurde kann ich nicht beurteilen, denn es fehlen somit 7 Jahresbeiträge mit entsprechend niedriger Auszahlung.

Ich würde heute einen privaten Sparvertrag mit monatlichen Zahlungen bis zum Rentenalter empfehlen oder eine Direktversicherun über den Betrieb abzuschliessen.

Gruss Lothar Hauschulz

Müsste es eigentlich noch geben. Aber etwas Genaues weiss ich darüber auch nicht.

Eine Direktversicherung kann ohne steuer oder sozialabgaben schädlich zu werden(also Rückzahlung der Steuervorteile) erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden - egal ob als Rente oder einmalige Kapitalzahlung.
LG Sven

hallo zurück, sorry unser büro war geschlossen und ich denke, sie werden von kollegen bereits eine antwort erhalten haben. schönen abend noch…www.bav-werkstatt.de