Hallo Versicherungsexperten,
im Rahmen einer Gehaltserhöhung hat meine Firma mir angeboten, einen Teil dieser Gehaltserhöhung in eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung bis zu einer Höchstgrenze von jährlich 1.752€ zu investieren. Nun meine Fragen: Welche Arten einer Direktversicherung gibt es? Was ist empfehlenswert, was zu beachten?
Wie sieht das ganze steuerlich aus? Lohnt sich sowas überhaupt?
Was bekommt man am Schluss dabei heraus?
Ich würde bei dem Gedanken an die Rente (grusel) natürlich gern vorsorgen. Falls es wichtig sein sollte: Ich bin 40, verheiratet und habe 2 Kinder. Zwei Lebensversicherungen über insgesamt 30.000€ bestehen bereits. Was meint Ihr?
Gruss Sebastian
Hi
geht ab vom brutto, wird pauschal versteuert, reduziert dein brutto.
aufpassen das die versicherung auf dich abgeschlossen wird und von dir mitgenommen werden kann. Arbeitgeber spart auch.
HH
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Hallo Sebastian,
ideal wäre, wenn Dein Arbeitgeber die Pauschalsteuer für Dich übernimmt. Wenn er Dir die Wahl der Versicherung überlässt, dann musst Du „nur“ noch einen Konzern suchen, der bei höchstmöglicher Sicherheit die beste Rendite erwirtschaftet.
Steuerlich ist die Sache jedenfalls interessant, wenn Du ohnehin etwas tun willst.
Andreas
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Hallo Sebastian,
kurz zur Erklärung. Eine Direktversicherung (DV) kann pauschal versteuert werden (20%). Dazu kommt dann noch der Soli und die Kirchensteuer aus der pauschalen Steuer. Allerdings nur, wenn die Beiträge aus dem Brutto und Einmalbezügen gezahlt werden. Darüber hinaus ist für diese Beiträge bis 2008 keine Sozialversicherung fällig. Hierbei ist ggf. die Versicherungspflichtgrenze (bei privat Versicherten) zu beachten, da auch diese dadurch gekürzt wird.
Das ganze ergibt sich aus § 4b und § 40b EStG
Du kannst die DV als Kapital-LV oder Renten-LV wählen. Bei Kapital müssen mindestens 5 volle Jahresbeiträge bezahlt werden und die Versicherung muss insgesamt 7 Jahre existent sein. Anschließend wäre die Leistung nach derzeitigem Stand steuerfrei. Da Bestandsschutz gilt, ist auch künftig davon auszugehen. Bei der Rentenwahl wäre die Einnahme meines Wissens nach sonstige Einkünfte im Sinne des § 2 EStG.
Die Versicherung darf durch den Arbeitnehmer nicht beliehen, verpfändet oder abgetreten werden und muss mindestens bis zu dessem 60 Lebensjahr andauern. Wenn es eine Entgeltumwandlung ist, muss der Arbeitgeber den Betrag bzw. die Leistung dem Arbeitnehmer aber unwiderruflich zur Verfügung stellen können.
Gruß
Marco
Hallo Sebastian…
wie schon einer meiner Vorredner sagte, solltest Du Dich vorab mal bei Deinem AG schlau machen, ob er die pauschale Steuer für Dich übernimmt. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Je nach Vertrag kannst Du die Direktversicherung mitnehmen, wenn Du die Firma wechseln möchtest ( geht oft nur nach Ablauf einer bestimmten Frist ).
Ausserdem kannst Du bei der DV wählen, ob Du eine Risikoversicherung mit dabei haben möchtest. Die schmälert allerdings den Auszahlungsbetrag.
Auch bei der Auszahlung kannst Du meist wählen zwischen lebenslanger Rente oder Einmalzahlung.
Ausser der DV ist die Pensionskasse zu empfehlen, hierbei fallen weder für Dich, noch für Deinen AG Steuer oder Soz.vers.beiträge an.
Lass Dich mal eingehend beraten, lohnend ist es in jedem Fall.
Liebe Grüsse
Tanja
Danke
Hallo,
na das sind doch erstmal ein paar Eckdaten, mit denen ich weiterkomme.
Vielen dank an alle.
Gruss Sebastian