Direktversicherung 2011

Hallo zusammen,

leider habe ich für mein Problem keine passende Antwort herausfinden können. Auch komme ich mit den ganzen Fachbezeichnungen nicht klar.

Folgendes Problem.

Ich habe zum 01.01.11 einen neuen Arbeitgeber.
Beim vorherigen hatte ich 2 (ehem. 3 Stück) Direktversicherungen (Lohn/Gehaltsumwandlung Steuerbefreit bzw. begünstigt).

Zuvor hatte ich „eigentlich“ 3 Stück wovon 2 „Ruhend (100€ & 50€)“ gestellt wurden und dafür dann der Betrag von 150€ in 1 neue Direktversicherung ab 01.06.2009 eingezahlt wurden.

Die verbleibende Direktversicherung über 110€ wurde am 01.04.2005 abgeschlossen.

Kann mein AG diese Verträge ablehnen weiterzuführen?
Kann er diese Verträge „Umschlüsseln, Übernehmen, Umwandeln“? Zu dessen Haus-Versicherung „portieren“

Oder muss mein AG alte bestehende Verträge annehmen?

Also, ich möchte diese selbstzahlend weiterführen lassen, mein alter AG hatte diese Beiträge abgeführt (anstatt Lohnerhöhung, eben die DV übernommen) sollte mein AG da einen Zusschuß geben wollen, wäre ich natürlich froh darüber.

Für mich ein kleines durcheinander nun.

Hoffe, Ihr könnt mir da auf kurzem Weg Hilfestellung & Tipps geben.

Vielen Dank schon mal.

Jürgen

Hallo Jürgen,

Deine Frage wirft Fragen auf … :smile: … Du hattest zwei Verträge zu 100 und zu 50 Euro. Diese sind nun beitragsfrei und dafür gabs einen neuen Vertrag über 150 Euro. Meine Frage: was war der Hintergrund des Neuvertrages? Wer hat Dir dazu geraten?

Dein Arbeitgeber kann es ablehnen, die Verträge weiterzuführen. Denn er ist ja der „Versicherungsnehmer“. Im Regelfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dir eine „Betriebliche Altersvorsorge“ zu ermöglichen, es gibt hierfür allerdings 5 verschiedene Durchführungswege. Den Durchführungsweg darf der Arbeitgeber festlegen. Der Standard ist mittlerweile die „Direktversicherung“.

Es besteht auch die Möglichkeit, das bestehende „Altersvorsorgekapital“ auf einen neuen Anbieter zu übertragen. Die Versicherungswirtschaft hat sich darauf geeinigt, diesen Übertrag kostenfrei anzubieten.

Bestenfalls solltest Du jedoch für Deinen Vertrag einen festen Berater haben, der Dir den Vertrag mal vermittelt hat und sich ggf. um die (Investment)anlage kümmert. Diesen würdest Du bei einem Anbieterwechsel verlieren. Leider sind auch nicht alle Arbeitgeber hinreichend aufgeklärt in diesem Bereich. Das erlebe ich leider immer wieder.

Ich bin der Meinung, eine persönliche Beratung ist hilfreich, auch im Hinblick auf die bereits beitragsfreien Verträge. Denn ohne Einblick in die Unterlagen ist ein sinnvoller Rat schwer zu geben.

Viele Grüße, Uli.

Hallo Jürgen,

die Frage ist etwas verwirrend formuliert. Wie viele Verträge mit welchen Beiträgen? Warum wurden zwei DV Verträge beitragsfrei gestellt und ein neuer DV Vertrag abgeschlossen? Sieht für mich nach Falschberatung aus, ohne dass ich die genauen Umstände kenne, da ja für den neuen Vertrag erneut Abschlusskosten anfallen. Bestehende DV werden durch eine neue DV ersetzt? Das macht keinen Sinn.

Zur eigentlichen Frage kann ich Dir sagen, dass der AG bestimmen kann, welcher Durchführungsweg, mindestens aber eine DV, und welche Gesellschaft gewählt werden. Bietet er etwas eigenes an, muss der AN über dieses Angebot die gewünschte Entgeltumwandlung durchführen. Er muss keinen Fremdvertrag übernehmen. Seit 2005 ist im Rahmen der Portabilität jedoch geregelt, dass das Guthaben des Altvertrags übertragen werden kann.

Gruss Lothar

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, es waren 2 die zu unterschiedlichen Zeiten abgeschlossen wurden.
Auf eigene Frage später dann still gelegt und 1 neue Abgeschlossen. Ich fragte meinen Versicherungsmakler damalig, ob ich noch weiteres ausschöpfen könne. So wurde mir dann zu dieser 1 „geraten“. Auch mit dem Hinweis das neue Kosten anfangs entstehen, jedoch eben eine bessere Leistung erbracht würde und sich so dennoch der „Wechsel“ rechnen würde.

Die 3. DV wurde über den AG direkt geschlossen. Mit umwandlung der VWL. So dann noch weitere 110,76.

Nun weiß ich durch den neuen AG nicht richtig weiter.
Da ich dachte… der neue AG muß einfach „nur“ den Dauerauftrag einrichten… und alles bleibt beim alten.

Da ich nun „4“ DV besitze, soll ich diese alle durch den neuen AG zu einer neuen VS portieren lassen?

Für weitere Hilfe bzw. Ratschläge bin ich dankbar.
Gruß

Hallo Lothar,

1 Vertrag über 50 Euro
2. Vertrag über 100 Euro

Diese wurden „Stillgelegt“ und der Betrag dann in 1 neuen eingezahlt (nun 150 €)
Stillgelegt deswegen, da ich meinen Vers.Makler gefragt hatte, ob ich noch weiter aufstocken könnte. So wurde mir dann zu dem anderen Vertrag geraten, mit dem Hinweis, daß neue Anfangskosten entstehen, dies sich aber dennoch rechnen würde, da der neue Vertrag mittlerweile bessere Konditionen habe.

  1. Vertrag laufend über 110,76 wurde über den AG abgeschlossen. Über deren Versicherungsvertreter.

So habe bzw. hatte ich aktuell 2 DV Verträge über
1x 150€
und den 2. über 110,76€

Also, sehe ich dann folgendes richtig:
Der neue AG muss die Verträge nicht weiterführen… ausser er tut dies freiwillig.
Sollte dies leider nicht der Fall sein, wird es einen neuen Vertrag geben. Habe damit „eigentlich“ kein Problem, nur möchte ich nicht erneut Fehler machen oder „verlieren“.

Wäre es sinnvol, alle bestehenden und auch ruhenden Verträge zu der „neuen“ DV zu übertragen/portieren?

Vielen Dank.

Gruß Jürgen

Hallo Jürgen,

verstehe ich das jetzt richtig.

Du hast eine DV über 110 € MB am 01.04.2005 über den bisherigen AG abgeschlossen.

Weiter hattest Du 2 DV mit je 50 und 150 € Monatsbeitrag. Diese wurden am 01.06.2009 auf Anraten des Beraters beitragsfrei gestellt und der bisherige MB in Höhe von 150 € in einen DV Neuvertrag angelegt. Es gibt keinen Tarif der so viel besser ist als der bestehende, dass die bereits bezahlten Abschlusskosten kompensiert werden. Daher unterstelle ich, dass die Stillegung der beiden DV und der Neuabschluss einer DV mit dem bisherigen MB lediglich im Interesse des Vermittlers erfolgte. Ich würde Dir empfehlen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen und den Vermittler auf Schadensersatz zu verklagen. Die angefallenen Abschlusskosten kannst Du der Versicherungspolice entnehmen. In der Regel handelt es sich je nach Laufzeit des Vertrags immerhin um etwa drei bis vier Jahresbeiträge oder mehr.

Was ebenfalls eigenartig ist, sind die Summen der Monatsbeiträge. Du hast das Recht monatlich bis 4 % der Beitragsbemessungrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei in die Entgeltumwandlung einzuzahlen.

Jahr 4 % der BBG in der AnRV
2010 2.640 €
2009 2.592 €
2008 2.544 €
2007 2.520 €
2006 2.520 €
2005 2.496 €
2004 2.472 €
2003 2.448 €
2002 2.160 €

Im Jahr 2009 waren monatlich bis 219 € begünstigt. Darüber hinaus ist es möglich bis 150 € nur steuerbefreit einzuzahlen. Insgesamt zahlst Du 260 € monatlich in die Entgeltumwandlung. Wurdest Du darauf hingewiesen, dass der Differenzbetrag von 41 € im Jahr 2009 nur steuerbefreit aber nicht sozialabgabenfrei ist?

Auch das könnte einen Schadensersatz begründen.

Gruss Lothar

Hallo Lothar,

das gibt mir nun wirklich zu denken.
Habe eigenltich nur gute Erfahrungen mit meinem Berater gehabt. Nun jedoch nicht mehr so sicher.
Hört sich alles schlüssig für mich an.
Die 2 DV wurden ab 01.10.08 Beitragsfrei gestellt.

Die „neue“ dafür läuft seit 01.06.09. Die Lücke dazwischen ist ein anderes Problem gewesen, da wurde ein Buchungsfehler beim AG zu einem anderen Problem ;o) Beiträge Lohnzettel gebucht, jedoch keine Überweisung zur VS.

Und die DV mit Beitrag 110,76 wuirde 01.04.05 abgeschlossen.

Was die Beitragsbemessungsgrenze betrifft, vertraute ich da ebenso dem AG & Berater.
Ich wollte die max. Mögliche Einsparung erlangen.
Nun erscheint hier ein weiteres Problem.

Ich sollte wohl nun doch einen Anwalt darüber sehen lassen. Sehr ungutes Gefühl bei der Geschichte. Das dies nun solche Ausmaße erlangt, hätte ich nicht gedacht.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Gruß
Jürgen

Korrektur:

Im Jahr 2009 waren monatlich bis 216 € begünstigt. Darüber hinaus ist es möglich bis 150 € nur steuerbefreit einzuzahlen. Insgesamt zahlst Du 260 € monatlich in die Entgeltumwandlung. Wurdest Du darauf hingewiesen, dass der Differenzbetrag von 44 € im Jahr 2009 nur steuerbefreit aber nicht sozialabgabenfrei ist?

Sorry. War ein Tippfehler.

Wann wurden eigentlich die beiden stillgelegten DV abgeschlossen? Wenn diese vor 2005 abgeschlossen wurden, wäre dies fatal. Denn Verträge vor 2005 werden bei Ablauf ohne Steuerabzug ausgezahlt.

Gruss Lothar

Hallo Lothar,

ohje… mir ahnt nix gutes.
Die beiden stillgelegten Verträge wurden vor 2005 abgeschlossen.

Alle beim selbigen Berater.

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

seit dem Jahr 2005 wird eine neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme die eingezahlten Beiträge abgezogen und die Differenz unterliegt der Einkommensteuer. Nur wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird, wird „gehälftet“. Dies bedeutet, dass in diesem Fall nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung unterliegt.

Voraussetzung für den Genuss der völligen Steuerfreiheit bei Kapitallebensversicherungen war der Abschluss des Vertrages bis zum 31.12.2004

Wenn Ihr Berater diese privilegierten Verträge beitragsfrei stellt und statt dessen einen neuen steuerpflichtigen Vertrag mit gleichem Monatsbeitrag abschliesst ist meiner Meinung nach der Tatbestand der Falschberatung erfüllt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich Ihnen keine rechtliche Beratung anbiete und auch nicht dazu berechtigt bin. Ich empfehle Ihnen jedoch einen qualifizierten Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten um Ihre Interessen zu wahren.

Gruss Lothar

Hallo Lothar,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Natürlich habe ich Ihre Info nicht als Beratung verstanden. Ich bedanke mich für die Aufklärung und Hinweis.

Leider, hatte ich schon den Verdacht, dass evtl. etwas nicht ganz stimmen könne. „Nur“ vertraute ich auf die langjährige Vertrautheit seit meiner Betreuung beginnend meiner Ausbidlung 1992.

Ich hatte bereits einen Hinweis in derselbigen Richtung von der DVAG, nur vertraute ich da meinem Berater mehr als dem der DVAG.

Ich habe sogleich gestrig schon einen Fachanwalt für Versicherungsrecht „Gegoogelt“ und um einen Beratungstermin gebeten.

Vielen Dank dennoch der schnellen Hilfe bzw. der Ratschläge. Das es mich nun an einen ganz anderen Problempunkt bringen wird, dachte ich nicht.

Vielen Dank allen hier.

MFG

Jürgen

hallo jürgen,
so mit -auf dem kurzen wege usw.- eine richtige lösung in ihrem speziellen fall, ist es nicht getan. um sicher zu gehen sollten sie sich an ihren berater ihres vertrauens wenden, dieser hat dann ihre sämtlichen daten und wird ihnen die passende lösung mit sicherheit präsentieren. o.k. evtl. müssen sie für einen unabhängigen berater etwas bezahlen, deshalb der tip zu ihrem berater erstmal. insofern er ein bav-spezialist ist…

hier auf den fall einzugehen wäre wirklich zu komplex.
die bav ist thema, welches man in ruhe angehen sollte, denn sie ist die zweite säule ihrer altersvorsorge.

viel erfolg

Hallo Jürgen,

sorry, was ich da lesen kann ist m. E. für Dich leider nachteilig, aber zu urteilen steht mir nicht zu…

Dein neuer AG kann die Verträge portieren; das sogenannte Deckungskapital der Versicherungen übernehmen und in eine bei ihm neu vereinbarte Direktversicherung übertragen.
WICHTIG: Hier bezahlst DU keine neuen Abschlusskosten!
(2009 hast Du nochmals Abschlusskosten bezahlt, denn da hast Du die ‚alten Direktversicherungen‘ beitragsfrei gestellt - Tolle Beratung ???)

Du kannst auch die beiden ruhenden gleich mit in den neuen Vertrag mit einfließen lassen.

Viel Glück bei Deinen zukünftigen Beratern.

LG
Andy

Hallo Jürgen,
der Arbeitgeber entscheidet mit welchem Versicherungsunternehmen er zusammenarbeitet. Er kann also die Weiterführung ablehnen.
2 Möglichkeiten:

  • Beitragsfrei und neu
  • Guthaben kostenlos übertragen

Wobei bei Übertragung die Frage ist, welches Unternehmen der neue AG anbietet d.h. ob nicht das Geld lieber beim alten bleiben sollte.
LG Sven