Hallo,
meine Frau befindet sich in Elternzeit und zahlt daher ihren Jahresbeitrag zu einer Direktversicherung zzt. selbst. Können wir diesen Beitrag mit bei unserer Einkommensteuererklärung angeben und damit absetzen?
Danke.
Hallo,
meine Frau befindet sich in Elternzeit und zahlt daher ihren Jahresbeitrag zu einer Direktversicherung zzt. selbst. Können wir diesen Beitrag mit bei unserer Einkommensteuererklärung angeben und damit absetzen?
Danke.
Hallo andianton,
eine Direktversicherung ist eine Versicherung, die der
Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt nach
§ 1 Abs. 2 BetrAVG. Durch die Beiträge des Arbeitgebers
erwirbt der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch
gegen die Verfsicherung. Die Beiträge sind deshalb
grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hiermit
sind die selbstübernommenen Leistungen an die Direkt-
versicherung über die Sonderausgaben absetzbar.
Gruß tilgba
Hallo, ohne mich in den Gesetztestext einzulesen, kann ich die Frage so nicht bentworten.
Mach es dir und mir einach. Ich würde wie fogt
selbst verfahren : Die bekannten zahlen und Unterlagen einreichen und den Bescheid abwarten. So kannst du dir
nie den Vorwurf machen, etwas versäumt zu haben.
Liegt der Bescheid vor, kannst du dich ggf nochmal melden.
Gruss
Helmut
Hallo,
leider bin ich mir hier nicht 100%ig sicher - aber es sprechen zwei Gründe gegen die Absetzbarkeit:
1.Der Versicherungsnehmer (und damit Vertragspartner der Versicherung) ist der Arbeitgeber und nicht die versicherte Person (die Ehefrau).
Schöne Grüße,
Bea
Hallo,
wenn die Direktversicherung grundsätzlich absetzbar ist, spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihre Frau den Beitrag zahlen, und ob sie gerade arbeitet oder nicht.
Viele Grüße
tinastar
hallo
mit direktversicherungen kenn ich mich nicht recht aus. angeben kannst du diese versicherung auf alle fälle, in der regel bringen jedoch versicherungen keine steuerersparnis, da so genannte sonderausgaben nur bis zu einer bestimmten summe steuerlich was bringen, dieser betrag wird jedoch meist mit der krankenversicherung, arbeitslosenversicherung und rentenversicherung schon aufgebraucht.
lg
maria
Hallo andianton,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hjs
Hallo,
diesen Beitrag zur Direktversicherung können Sie nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen absetzen, wenn der Vertrag selbst hierzu geeignet ist. Das wäre noch zu prüfen.
Viele Grüße