Direktversicherung als Beamter kündigen?

Hallo,

der Versicherungsnehmer hat 2004 eine Direktversicherung (Entgeltumwandlung) mit Pauschalversteuerung abgeschlossen, damals war er Angestellter in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die Jahresbeiträge für 2004 und 2005 wurden im Rahmen der Entgeltumwandlung aus dem dreizehnten Monatsgehalt bezahlt.

Seit 2006 ist der Versicherungsnehmer Beamter im Öffentlichen Dienst, der Jahresbeitrag für 2006 für die Versicherung wurde aus versteuertem Einkommen selbst bezahlt, danach wurde die Versicherung beitragsfrei gestellt.

Frage: Kann der Versicherungsnehmer diese Direktversicherung nun kündigen, weil er als Beamter (mittlerweile auf Lebenszeit) diese nicht auf seinen neuen Arbeitgeber übertragen kann?
Oder muss die Direktversicherung tatsächlich bis zum 60. Lebensjahr (also noch etwa 25 Jahre) beitragsfrei bestehen bleiben, obwohl der Versicherungsnehmer sie nie wird auf einem neuen Arbeitgeber übertragen können?

Hallo,

der Versicherungsnehmer ist der ehemalige Arbeitgeber. Nur dieser kann die Versicherung kündigen. Da es sich jedoch um eine „steuerschädlichkeit“ handelt müssten die eingesparten Beiträge u.U. zurückerstattet werden.

Braucht der AN denn das Geld dringend? ansonsten macht es keinen Sinn die Versicherung zu kündigen.

Grüße

Lars

Hallo,

Versicherungsnehmer ist in solch einem Fall inzwischen nicht mehr der ehemaliger Arbeitgeber, da der Arbeitnehmer ja aus dem Betrieb ausgeschieden ist und der neue Arbeitgeber (Dienstherr, Öffentlicher Dienst) die Versicherung nicht übernimmt, da für Beamte keine Direktversicherung vorgesehen ist.

Die Versicherung wird in solch einem Fall auch durch einen Nachtrag auf den jetzigen Beamten als Versicherungsnehmer und versicherte Person übertragen.

Natürlich wäre ein Weiterlaufen der Versicherung möglich, allerdings gibt es immer Gründe, warum grundsätzlich eine Kündigung in Erwägung gezogen werden kann, beispielsweise kein Warten auf die in mehreren Jahrzehnten anstehende Auszahlung (Beamter wird man ja nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze, also ist der Versicherte wohl noch in der ersten Hälfte seines Arbeitslebens), die Reduzierung der Anzahl der Versicherungen oder auch Kapitalbedarf, gerade auch, wenn ansonsten ein Kredit aufgenommen werden müsste oder erst später getilgt werden kann (z.B. Hausbau).

Mich interessiert eben, ob es grundsätzlich eine Möglichkeit gibt, um die Versicherung zu kündigen (auch mit Nachteilen, das kann der Betreffende dann ja abwägen) oder ob auf jeden Fall bis zum 60. Lebensjahr oder bis zum Ablauf einer 12-jährigen Wartefrist oder Ähnlichem gewartet werden muss. Insbesondere unter dem Aspekt, dass der Betroffene wohl nie mehr die Möglichkeit haben wird, diese Versicherung im gedachten Sinn (Entgeltumwandlung) weiterzuführen oder wieder aufleben zu lassen, da der Öffentliche Dienst das nicht ermöglicht.

Man kann eine bAV im üblichen Sinne nicht kündigen. Kündigt man eine bAV so erhält man den Rückkaufswert erst mit Eintritt in die Rente. Was eine Kündigung nicht sinnvoll macht.

Es ist ein staatliches Produkt mit den Spielregeln des Staates.
Es ist ja bekannt, dass man die bAV selbst weiter finanzieren kann. Könnte Sinn machen, wenn doch schon einiges angespart wurde.
Oder, wie gesagt, stillgelegt lassen bis zum Eintritt in die Rente.

In diesem Fall werden immerhin die Förderungen (Steuerfrei und Sozialabgabenfreiheit)nicht abgezogen. Ein Kapitalwahlrecht ist ja vorhanden.

Ob in einem speziellen Fall - AN wird zum Beamten - ein Sonderkündigungsrecht herrscht ist mir nicht bekannt.