Hallo,
der Versicherungsnehmer hat 2004 eine Direktversicherung (Entgeltumwandlung) mit Pauschalversteuerung abgeschlossen, damals war er Angestellter in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die Jahresbeiträge für 2004 und 2005 wurden im Rahmen der Entgeltumwandlung aus dem dreizehnten Monatsgehalt bezahlt.
Seit 2006 ist der Versicherungsnehmer Beamter im Öffentlichen Dienst, der Jahresbeitrag für 2006 für die Versicherung wurde aus versteuertem Einkommen selbst bezahlt, danach wurde die Versicherung beitragsfrei gestellt.
Frage: Kann der Versicherungsnehmer diese Direktversicherung nun kündigen, weil er als Beamter (mittlerweile auf Lebenszeit) diese nicht auf seinen neuen Arbeitgeber übertragen kann?
Oder muss die Direktversicherung tatsächlich bis zum 60. Lebensjahr (also noch etwa 25 Jahre) beitragsfrei bestehen bleiben, obwohl der Versicherungsnehmer sie nie wird auf einem neuen Arbeitgeber übertragen können?