ein Angestellter ist letztes Jahr verbeamtet worden.
Seine Direktversicherung, welche er als Angestellter abschloss, möchte er gerne privat weiter führen, indem er die Verischerungsbeiträge über ein Konto eines Familienmitgliedes abbuchen lässt.
Ist dies möglich? Was hätte dies für steuerliche Auswirkungen?
ein Angestellter ist letztes Jahr verbeamtet worden.
Seine Direktversicherung, welche er als Angestellter
abschloss,
Der Vertrag wurde zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Arbeitgeber abgeschlossen!
Wenn es sich um eine AN-finanzierte BAV handelt, kann er den Vertrag natürlich privat weiterführen.
Bei einer AG-finanzierten BAV müsste er die mögliche Weiterführung erst mit dem AG klären.
möchte er gerne privat weiter führen,
Ist natürlich möglich, alternativ kann er den Vertrag beitragsfrei stellen.
indem er die
Verischerungsbeiträge über ein Konto eines Familienmitgliedes
abbuchen lässt.
Ist dies möglich?
Welchen Sinn sollte dies haben ?
oder anders gefragt, hat er selbst nicht mehr die erforderlichen Mittel seine Kapitalversicherung weiter zu bezahlen ?
Das Versicherungsunternehmen habe ihm mitgeteilt, dass er als Beamter nicht Versicherungsnehmer sein kann, daher seine Überlegung, dies auf ein Familienmitglied zu übertragen.
da ist zu hinterfragen wie alt ist die Versicherung, war die alte Versicherung eine reine Entgeltumwandlung oder waren AG Anteile enthalten?
Sie müssen dann jetzt eine Nettoleistung erbringen, welche vorher ggfl. als Bruttoleistung geführt wurde, es stellt sich dann die Frage, ob sich das wirklich rechnet, ggfl. beide Fälle mit dem Versicherer besprechen. Wenn Sie die weiter führen, wird in Zukunft im Rentenfall eine Splittung des Ertragsanteils nach Entgeltumwandlung/eigene Leistung erfolgen.
Der einzig bleibende Vorteil ist, dass Sie die Leistungen zukünftig als Vorsorgeaufwendungen geltend machen könnten (vgl. Altvertrag vor 01.01.2005), das aber nur, wenn Sie selbst die Zahlungen leisten, das Sie den Zahlungsnachweis gegenüber dem FA erbringen müssen (tatsächlicher Aufwand).
Beamte sind von der Entgeltumwandlung ausgeschlossen, gleichwohl sind Sie dann Riester berechtigt, auch den Fall sollten Sie durchspielen, obwohl das im Rentenfall ggfl. auch ein Nullrechnung wird, bei entsprechender Pension.
Eine weitere Möglichkeit ist ggfl. die Direktversicherung beitragsfrei ruhen zu lassen, wobei es aber entscheidend sein wird, wie alt der Vertrag ist, Ihr Alter/Restlaufzeit, Verzinsung usw.
Zunächst würde ich die Versicherung ansprechen und die vertraglichen Möglichkeiten prüfen lassen.
ich denke es ist schon alles gesagt was wichtig ist.
Privat kann der Vertrag weitergeführt werden, wobei es sich hier wirklich nur lohnt
wenn es ein Vertrag ist wo es einen höheren Garantiezins gab…
DIe Versicherungsbeiträge können übrigens ganz normal vom Girokonto abgebucht werden - hier muss kein Konto von einem Familienmitglied genommen werden.
Natürlich ist dann der Beitrag monatlich höher, da ja in Zukunft Brutto = Netto!!!
Wenn der Vertrag privoat weiterläuft, wird dieser Teil ohne Berechnung der Krankenversicherungsbeiträüge der Rentner ausgezahlt…
TIP: Ich würde mich beim Berater, der diesen Vertrag mal abgeschlossen hat über die
Möglichkeiten beraten lassen und dann eine Entscheidung treffen…
Das Versicherungsunternehmen habe ihm mitgeteilt, dass er als
Beamter nicht Versicherungsnehmer sein kann, daher seine
Überlegung, dies auf ein Familienmitglied zu übertragen.
Das ist völliger Unsinn.
Natürlich kann er VN einer Kapitalversicherung werden.
Nur gilt dieser Vertrag dann nicht mehr als betriebliche Altersversorgung.
Kann allerdings frühestens zum 60. Lebensjahr gekündigt werden.