Habe vor 12 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen, die in 2009 zur Auszahlung gelangte.
Nach heutigem Recht muss auf diese Versicherungen an die
Krankenkasse 10 Jahre lang Krankenkassen- und Pflegebei-
träge anteilig gezahlt werden.
Gilt dies auch bei momentaner Arbeitslosigkeit?
Eine Klage gegen diese Praxis wurde bisher abgewiesen.
Wäre für kurze Info dankbar!
Dies trifft erst für die Auszahlungs- oder Rentenphase zu. Mit Ihrer momentanen Auszahlung hat das nichts zu tun
Ich geh mal davon aus, dass Sie die Kapitaloption nutzten. Arbeitslosigkeit hat keinen Einfluss auf die Aufteilung der SV-Beiträge. Sie hätten Sie ja auch auf einmal zahlen können.
Hallo,
mir ist leider nicht bekannt, dass es irgendeine Ausnahme z.B. bei Arbeitslosigkeit gibt. Allenfalls im Zuge einer Privatinsolvenz könnte ich mir so etwas vorstellen.
tut mir leid, kann ich nicht weiterhelfen.