Arbeitsverhältnis 1.8.04-31.10.10 - anstelle Gehaltser-höhung wurde 29.06.06 DV abgeschlossen, d. h. AG zahlt jährlich 1848 an Vers. - nach meiner Kündigung AG mehrmals auf Versicherungsnehmerwechsel angesprochen (d.h.neuer AG übernimmt Vers) - AG liess sich Vers. auszahlen (Klausel in Vertrag, dass AG Vers einbehalten darf, wenn Arbeitsverhältnis ab Vertrag weniger als 5 J dauert). Da anstelle Gehalt, Vers. abgeschlossen wurde, kann entgangener Lohn eingeklagt werden?
Stellt sich die Frage, ob Du den Sachverhalt nachweisen kannst. Mündliche Absprachen werden da nicht ausreichen. Die Unverfallbarkeitsklausel (5 Jahre) ist ansonsten rechtlich nicht zu beanstanden.
hallo maulwurf, nun sie erwarten hier auf der plattform eine rechtsauskunft, welche wir hier allerdings nicht tätigen dürfen. fragen sie mal bitte ihren rechtsberater oder diejenige person wo sie die dv damals unterschrieben und abgeschlossen haben. der berater wird sie sicherlich auch darauf hingewíesen haben welche art von dv sie abschliessen. auch steht viel wissenswertes in den versicherungsbedingungen, welche ihnen sicherlich vorliegen.
viel erfolg
bav-werkstatt
Stellt sich die Frage, ob Du den Sachverhalt nachweisen
kannst. Mündliche Absprachen werden da nicht ausreichen. Die
Unverfallbarkeitsklausel (5 Jahre) ist ansonsten rechtlich
nicht zu beanstanden.
Schriftlich nachweisen kann ich alles. Am 4.3. findet ein Gütetermin
vor dem Arbeitsgericht statt. Ich bin mal gespannt, wie die Sache
weitergeht.
Würde mich interessieren, wie die Sache ausgeht.
Vielleicht sendest Du ja noch eine mail.
Gutes Gelingen, schönen Abend,
Uli.
Bin auch schon flitzebogenmäßig gespannt. Hätt von mir aus alles nicht so kommen müssen, aber dieser Mensch hat sich viel zu viel geleistet und nicht nur mir gegenüber. Das Fass ist schon lang übergelaufen. Selbst wenn ich verlier, womit ich eigentlich rechne, musste er mal eins aufs Dach kriegen. Einfach ohne Worte. Salve mal, Sabine
Wenn Du vor Abschluss der DV auf einer regulären Gehaltserhöhung bestanden hättest und Dir diese verwehrt worden wäre? Vielleicht.
Nachdem Du aber einverstanden warst, dass die Ansprüche entsprechend den eindeutigen Regelungen verfallbar sind, wirst Du im Nachhinein nicht anfechten können.
Nein. Er hat wahrscheinlich eine Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit Zahlung unter Vorbehalt abgeschlossen - da gilt selbstgenannte Regel. Er kann das Geld behalten.