Hallo liebe Experten,
ich hoffe, jemand kennt folgendes Szenario und kann mir weiterhelfende Hinweise geben.
Man nehme an, ein gesetzlich freiwillig Krankenversicherter (Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) hat über „seine“ GmbH eine Direktversicherung abgeschlossen, die GmbH zahlt jährlich 1.533 Euro (also 3.000 DM historisch) als zusätzlichen Gehaltsbestandteil an diese ein. Aufgrund seiner sozialversicherungsrechtlichen Selbständigkeit werden vom GF keine SV-Beiträge vom Gehalt einbehalten, von der DV sowieso nicht.
Nun scheint es so, daß vor einigen Jahren eine Gesetzesänderung bzw. -ergänzung festlegte, daß von der Auszahlung der Versicherungsleistung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einzubehalten und an die Krankenkasse abzuführen sind.
Meine Fragen hierzu:
-
Wo ist geregelt, daß von Direktversicherungen im Auszahlungsfall KV-Beiträge einbehalten werden müssen (bitte §§ angeben)?
-
Angenommen, daß der Versicherte einen Teil der Beiträge ‚aus eigener Tasche‘ bezahlt hat - kann dieser Anteil an der Auszahlung von der KV-Pflicht ausgenommen werden? (Interessant wären hierzu wieder die §§ bzw. die Rechtsprechung.)
-
Ergänzung zu 2. Ein TV-Beitrag soll ausgeführt haben, daß die Auszahlung dann komplett KV-frei sei, wenn ein Teil der DV-Beiträge nachweislich selbst bezahlt wurde. Stimmt das und wo kann man dies geregelt finden (wahrscheinlich am selben Fundort wie zu 2. - ??)?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald