bei meinem aktuellen Arbeitgeber fließt ein Teil meines 13. Monatsgehalts in meine Direktversicherung (fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung) ein, jeweils Anfang Dezember.
Nun werde ich zum 01.01. meinen Arbeitgeber wechseln, deshalb werde ich von meinem jetzigen AG im Dezember kein 13. Monatsgehalt bekommen. Dazu meine Fragen:
Ist es möglich, die Beitragszahlung für die Direktversicherung ein Jahr auszusetzen?
Oder soll ich den Beitrag aus eigener Tasche einzahlen? (was steuerlich wahrscheinlich nicht so günstig wäre)
Hallo,
sollte es eine DV, §40b, abgeschlossen vor 2005 mit Pauschalversteuerung sein, würde ich dir zu einer Unterbrechung raten (theoretische Möglichkeit 2J. ohne Gesundheitsprüfung und max. 3 Jahre ohne steuerliche Konsequenzen.
Ist es aber eine „neue“ Entgeltumwandlung, nach §3/63 und nach 2005 abgeschlossen, ist es Pott wie Deckel (bzgl. Soz.Vers.beiträgen), ob es einmalig vom Weihnachtsgeld oder monatlich abgeht. Hier kannst du auf monatlich umstellen und die Beiträge beim neuen AG schon mit dem Januar-Gehalt laufen lassen!
Gruß cooler
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich stimme meinem Vorredner zu, habe aber noch Ergänzungen.
Wenn du den Arbeitgeber wechselst solltest du als erstes beim neuen erfragen, ob die Direktversicherung überhaupt als solche bei ihm fortgeführt werden kann bevor du entscheidest was du damit machst.
Wenn es sich um eine (fondsgebundene) Kapital-Leben handelt werden die Ausführungen von cooler zur Besteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG nicht zutreffen.
Inwiefern Unterbrechungen der Beitragszahlung und wie lange möglich sind und auch ob mit oder ohne erneuter Gesundheitsprüfung kann dir nur der Versicherer sagen. Möglicherweise ist es sogar sinnvoll den Betrag selbst aus dem netto einmalig zu zahlen. Für einen genauen Rat, der aus der Ferne sowieso meist nicht geht, fehlen dafür aber viele Angaben.
Wenn du den Arbeitgeber wechselst solltest du als erstes beim
neuen erfragen, ob die Direktversicherung überhaupt als solche
bei ihm fortgeführt werden kann bevor du entscheidest was du
damit machst.
Hallo,
das habe ich aufgrund seiner Fragestellung vorausgesetzt.
Wenn es sich um eine (fondsgebundene) Kapital-Leben handelt
werden die Ausführungen von cooler zur Besteuerung nach § 3
Nr. 63 EStG nicht zutreffen.
Ist klar, es gibt nur eine Entgeltumwandlung (3/63) in Rentenform - ich meinte diese Form im Allgemeinen (in der Eile halt)
Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit §40b.
Inwiefern Unterbrechungen der Beitragszahlung und wie lange
möglich sind und auch ob mit oder ohne erneuter
Gesundheitsprüfung kann dir nur der Versicherer sagen.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht mehr als 3 Jahre.
Aus Gesundheitsgründen i.d.R.(meistens) nicht mehr als 2 Jahre!
Möglicherweise ist es sogar sinnvoll den Betrag selbst aus dem
netto einmalig zu zahlen. Für einen genauen Rat, der aus der
Ferne sowieso meist nicht geht, fehlen dafür aber viele
Angaben.
das kann er halten, wie´s ihm beliebt! Wenn er ein Jahr unterbricht, hat er halt später ein bisschen weniger, dafür zahlt er 1 Jahr keinen Beitrag!
sollte es eine DV, §40b, abgeschlossen vor 2005 mit
Pauschalversteuerung sein, würde ich dir zu einer
Unterbrechung raten (theoretische Möglichkeit 2J. ohne
Gesundheitsprüfung und max. 3 Jahre ohne steuerliche
Konsequenzen.
Es handelt sich um eine Direktversicherung mit Pauschalversteuerung, die bereits im Jahr 1995 abgeschlossen wurde.
Mit „2J. ohne Gesundheitsprüfung“ ist wahrscheinlich gemeint zwei AUFEINANDERFOLGENDE Jahre, oder?
Ob die Direktversicherung beim neuen AG weitergeführt werden kann, habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht nachgefragt. Ich dachte eigentlich, das wäre nur Formsache. Dem ist wohl nicht so? Was ist, wenn der neue AG die Versicherung nicht weiterführen will?
Es handelt sich um eine Direktversicherung mit
Pauschalversteuerung, die bereits im Jahr 1995 abgeschlossen
wurde.
Mit „2J. ohne Gesundheitsprüfung“ ist wahrscheinlich gemeint
zwei AUFEINANDERFOLGENDE Jahre, oder?
Richtig! Du solltest es aber noch mit dem Vers.Unternehmen sicherheitshalber abklären!
Ob die Direktversicherung beim neuen AG weitergeführt werden
kann, habe ich ehrlich gesagt noch gar nicht nachgefragt.
Klär es bitte ab. Eine einvernehmliche Übernahme müsste ja möglich sein - ist ja kein großer Aufwand!
Was ist, wenn der neue AG die Versicherung nicht
weiterführen will?
Dann müßtest du sie beitragsfreistellen oder mit freien Beiträgen weiterführen.
Einen Durchführungsweg zur baV muss er dir auf jeden Fall anbieten - das hätte dann allerdings neue Voraussetzungen und einen Neuabschluss (mit neuen Kosten)zur Folge . (Das hätte natürlich der evtl. Anbieter des neuen AGs gerne)
Deshalb, bestehe auf die einvernehmliche Übernahme (klappt i.d.R.).
Möglicherweise ist es sogar sinnvoll den Betrag selbst aus dem
netto einmalig zu zahlen. Für einen genauen Rat, der aus der
Ferne sowieso meist nicht geht, fehlen dafür aber viele
Angaben.
das kann er halten, wie´s ihm beliebt! Wenn er ein Jahr
unterbricht, hat er halt später ein bisschen weniger, dafür
zahlt er 1 Jahr keinen Beitrag!
Mir ist gerade noch eine Möglichkeit eingefallen:
Ich werde zwar kein 13. Gehalt bekommen, aber vielleicht könnte ich den Beitrag zur Direktversicherung auch von meinem „normalen“ Dezember-Gehalt (Brutto-Gehalt) bezahlen? Wäre das steuerlich genauso günstig?
Mir ist gerade noch eine Möglichkeit eingefallen:
Ich werde zwar kein 13. Gehalt bekommen, aber vielleicht
könnte ich den Beitrag zur Direktversicherung auch von meinem
„normalen“ Dezember-Gehalt (Brutto-Gehalt) bezahlen? Wäre das
steuerlich genauso günstig?
Hallo,
steuerlich in etwa ja, aber evtle Soz.Versicherungsbeiträge würdest du nicht einsparen, das geht nur über eine Sonderzahlung der Firma!