Direktversicherung bei Gehaltspfändung

Hallo zusammen!

Ich schließe derzeit eine Direktversicherung als Altersvorsorge ab, um die monatliche Gehaltspfändung zu verringern. Die Gehaltspfändung liegt noch nicht vor.
Die Frage ist, welchen Beitrag kann ich maximal zur Abführung vereinbaren, damit sich eine höchstmögliche Pfändungssicherheit der Beträge ergibt? Ich möchte soviel Geld wie möglich in die Direktversicherung stecken, um es vor der Gehaltspfändung zu retten. Steuerfrei ist ja der Betrag von bis zu 212,00 EUR pro Monat. Es wird mir von Seiten des Versicherers aber angeboten, 150,00 EUR _zusätzlich pro Monat abzuführen: „Sollten Sie die bisherige Förderung der betrieblichen Altersversorgung in Form der Pauschalversteuerung nach § 40b EStG nicht nutzen, können Sie sogar zusätzlich bis zu 1.800 EUR jährlich (bzw. 900 EUR halbjährlich und 150 EUR monatlich) aufwenden“

Ich weiß aber nicht, ob diese 150 EUR zusätzlich dann auch die pfändbaren Bezüge reduzieren? Steuerfrei ist es meiner Info nach nämlich nicht mehr, weil die Grenze von 212 EUR überschritten wird.

Jemand eine Idee?

Gruß
Jens_

Ich weiß aber nicht, ob diese 150 EUR zusätzlich dann auch die
pfändbaren Bezüge reduzieren?

Das weiß ich auch nicht.

Steuerfrei ist es meiner Info nach nämlich nicht mehr,
weil die Grenze von 212 EUR überschritten wird.

Aber das weiß ich, da liegst Du nämlich falsch. Du kannst 4 % BBG plus 1800 € p.a. wandeln.

Steuerfrei ist es meiner Info nach nämlich nicht mehr,
weil die Grenze von 212 EUR überschritten wird.

Aber das weiß ich, da liegst Du nämlich falsch. Du kannst 4 %
BBG plus 1800 € p.a. wandeln.

Nett von Dir, dass Du trotzdem antwortest, obwohl Du eigentlich nix neues sagst :smile: Meines Wissens nach liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 5.300 EUR im Monat für das derzeitige Jahr 2008. Wenn ich davon 4 % rechne, lande ich bei meinen 212 EUR.

Die Frage nach der Pfändbarkeit des Aufstockungsbetrags von 150 EUR/Monat bzw. 1.800 EUR/Jahr ist damit aber nicht beantwortet.

Gruß
Jens

Nett von Dir, dass Du trotzdem antwortest, obwohl Du
eigentlich nix neues sagst :smile:

Etwas Neues war schon dabei, nämlich dass die 150 € genauso steuerfrei sind wie die 212 €.

Jahr 2008. Wenn ich davon 4 % rechne, lande ich bei meinen 212 EUR.

Das steht außer Frage, es ging um die zusätzlichen 150 !

Die Frage nach der Pfändbarkeit des Aufstockungsbetrags von
150 EUR/Monat bzw. 1.800 EUR/Jahr ist damit aber nicht beantwortet.

Dazu kann ich auch leider nichts beitragen.