Hallo liebe Experten,
folgender Fall:
Arbeitnehmer hat für einen Zeitraum von 1-2 Jahren über die Lohnabrechnung eine Entgeltumwandlung via Direktversicherung vorgenommen. Da sich dies in Augen des Arbeitnehmers nicht lohnt, kündigt er die Versicherung. Der Arbeitgeber erhält von der Versicherung den Rückkaufswert, der per nächster Lohnabrechnung an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll.
Wie wäre diese Auszahlung zu beurteilen? Da Direktversicherungsbeiträge ja vom Brutto abgezogen werden, müsste diese Auszahlung des Rückkaufswertes rein theoretisch sozialversicherungs- und steuerpflichtig sein, richtig? Wird diese Auszahlung also genau wie ganz normaler Arbeitslohn berücksichtigt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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