Liebe/-r Experte/-in,
ich mache den Lohn einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Angestellte Rechtsanwältin ist seit dem 19.09.2010 in Mutterschutz.
Sie hat eine Direktversicherung mit vwl und eine Anwaltshaftpflichtversicherung, die auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sind.
Die Direktversicherungen mit vwl:
Für die September Lohnabrechnung muß ich die doch noch ausweisen, da sie ja bis zum 19.09.2010 noch Gehalt bekommt und danach Mutterschaftsgeld. Und in der Oktober Lohnabrechnung muss ich die Direktversicherung+ vwl nicht mehr ausweisen, da sie da nur Mutterschaftsgeld bekommt.
Ist dies so richtig?
Ich habe auch mit der Versicherung darüber gesprochen, nur die wussten das nicht, habe aber der Vers. ein Schreiben geschickt, dass wir die Beiträge in der Zeit nicht übernehmen werden.
Vielen Dank schonmal
Lg
Michelle