Direktversicherung bei Mutterschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich mache den Lohn einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Angestellte Rechtsanwältin ist seit dem 19.09.2010 in Mutterschutz.

Sie hat eine Direktversicherung mit vwl und eine Anwaltshaftpflichtversicherung, die auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sind.

Die Direktversicherungen mit vwl:
Für die September Lohnabrechnung muß ich die doch noch ausweisen, da sie ja bis zum 19.09.2010 noch Gehalt bekommt und danach Mutterschaftsgeld. Und in der Oktober Lohnabrechnung muss ich die Direktversicherung+ vwl nicht mehr ausweisen, da sie da nur Mutterschaftsgeld bekommt.

Ist dies so richtig?

Ich habe auch mit der Versicherung darüber gesprochen, nur die wussten das nicht, habe aber der Vers. ein Schreiben geschickt, dass wir die Beiträge in der Zeit nicht übernehmen werden.

Vielen Dank schonmal
Lg
Michelle

Hallo Michel:

Zu der Frage: auch folgende Seite:
http://wunschkinder.net/tagebuch/wuki34133/2007/06/1…

Was geschieht bei einer bestehenden Direktversicherung?ÂÂ

Während der Elternzeit ruht eine gegebenenfalls vereinbarte Gehaltsumwandlung für eine Direktversicherung, d.h. der/die Mitarbeiter/in zahlt die Beiträge entweder selbst oder kann den Vertrag gegebenenfalls bei der Versicherung beitragsfrei stellen.

Was geschieht mit dem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ?

Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) besteht bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist nach der Entbindung. Der Arbeitgeberanteil zu den VL ist in den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bereits eingerechnet.

Eine Überweisung der VL kann ab Beginn der Mutterschutzfrist nicht mehr über den Arbeitgeber erfolgen.

Sollten Sie während der Elternzeit bei der Firma eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, besteht für den Zeitraum der Beschäftigung erneut ein Anspruch auf anteilige vermögenswirksame Leistungen.

Hallo,

und vielen Dank

mfg
Michelle