Direktversicherung bei Mutterschutz / Elternzeit

Hallo allerseits,

mein Chef zahlt mir eine arbeitgeber-finanzierte Direktversicherung aufgrund meines „hohen“ Posten in der Firma. Jetzt bin ich aber schwanger und bin ab September im Mutterschutz. Bis Dezember 2009 (8 Wochen nach der Geburt) erhalte ich ja immernoch Lohn, aber ab 01.01.2010 ist dann Schluss.

  1. Wie lange muss der Chef die Direktversicherung bezahlen? Bis einschließlich Dezember 2009?
  2. Was ist, wenn ich wieder zum arbeiten anfange, aber nur noch 20 Std. die Woche. Bekomme ich dann wieder meine DV?

Zu Punkt 2 möchte ich noch ergänzen, dass mir mein Chef hierzu sagte, dass ich nur noch die DV erhalte, wenn ich wieder Vollzeit arbeite. Denn wenn ICH für halbtags eine Direktversicherung bekomme, dann müssen das alle anderen Angestellten die mind. halbtags arbeiten auch bekommen. Das mit der Gleichberechtigung ist mir klar, aber stimmt seine Aussage in diesem Fall? Meine Qualifikation ist ja immernoch die gleiche, ich arbeite nur weniger. Ist das in meinem Fall wg. Mutterschutz etc. nicht was anderes?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

LG

Veronika

  1. Wie lange muss der Chef die Direktversicherung bezahlen?
    Bis einschließlich Dezember 2009?

Solange, wie Du bei Deinem chef auf der Lohnliste steht.

  1. Was ist, wenn ich wieder zum arbeiten anfange, aber nur
    noch 20 Std. die Woche. Bekomme ich dann wieder meine DV?

Ja, aber vermutlich nicht in voller Höhe.

Zu Punkt 2 möchte ich noch ergänzen, dass mir mein Chef hierzu
sagte, dass ich nur noch die DV erhalte, wenn ich wieder Vollzeit arbeite.

Die Bedingungen einer AG-finanzierten bAV sind entweder im Arbeistvertrag und/oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Auf die kann sich der AG berufen (muß er sogar).

Aussage in diesem Fall? Meine Qualifikation ist ja immernoch
die gleiche, ich arbeite nur weniger.

Weniger Arbeit = Weniger Gehalt und Weniger Arbeit = Weniger Gehalt = Weniger AG beiträge in die bAV. Was hat das mit der Qualifikation zu tun ?

Ist das in meinem Fall wg. Mutterschutz etc. nicht was anderes?

Der Halbtagsjob hat doch nichts mit dem Muterschutz zu tun.