Das kann schon sein, dass es „oben“ bei den Bezügen steht. Wichtig ist nur, dass es bei der Berechnung der Steuer und SV nicht berücksichtigt wird. Man sollte laos schauen wie hoch im gegebenen Beispiel das SV-Brutto und das Steuerbrutto ist.
„Brutto“ heißt nicht zwingend „Steuerbrutto“ oder „SV-Brutto“. Ich unterstelle, dass die Abkürzungen „(St: J) / (St: N)“ in der vom AG verwendeten Anwendung für „Steuerpflichtig: Ja“ und „Steuerpflichtig: Nein“ stehen, und dass Steuerpflicht und SV-Pflicht schlicht in einen Eintopf zusammengerührt werden - was bei den allermeisten Lohnarten auch geht.
Ist halt nicht jedes Lohnprogramm so komfortabel wie die alte Tante DATEV.
der Brutto-Verdienst ist 497,67 EUR; das Steuer Brutto beträgt in dem beispiel 459,67 EUR, als 38,00 EUR weniger.
Trotzdem ist mir das alles nicht klar, wenn am Ende sowohl die 27 als auch die 11 EUR vom Netto wieder abgezogen werden…
vermutlich in keiner, die Du schon in der Hand gehabt hast. Möglicherweise hast Du noch nicht einmal gesehen, dass auf Deinen Gehaltsabrechnungen sogar die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Soziallversicherung und Krankenversicherung ausgewiesen sind. Um das zu sehen, muss man allerdings die ganze Abrechnung lesen und verstehen.
Ich habe Löhne und Gehälter bisher mit fünf verschiedenen Softwareanwendungen abgerechnet und weiß inzwischen, dass es in diesem Bereich grundsätzlich nichts gibt, was es nicht gibt.
Was soll denn der ausgewiesene Betrag im Beispiel, der steuerfrei abgerechnet und an die DV abgeführt wird, aber nicht aus Gehaltsumwandlung kommt, sonst sein, wenn nicht ein Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung?
die 27 € Arbeitgeberanteil sind vorher aufs Brutto obendrauf gerechnet worden. Die 11 € Arbeitnehmeranteil kommen aus Gehaltsumwandlung und werden deswegen vom Brutto abgezogen.
Der Abzug unten kommt daher, dass die Beiträge zur Versicherung ja nicht netto ausbezahlt, sondern an die Versicherung überwiesen werden. Wenn man sie nicht abzöge, bekäme sie der Arbeitnehmer doppelt: Einmal als Überweisung und einmal als Beitrag an seine Direktversicherung.
vermutlich in keiner, die Du schon in der Hand gehabt hast.
Möglicherweise hast Du noch nicht einmal gesehen, dass auf
Deinen Gehaltsabrechnungen sogar die Arbeitgeberanteile zur
gesetzlichen Soziallversicherung und Krankenversicherung
ausgewiesen sind. Um das zu sehen, muss man allerdings die
ganze Abrechnung lesen und verstehen.
Nun als Selbständiger bekommt man selbst keine Gehaltsabrechnungen.
Allerdings zahle ich meinen Mitarbeitern auch Zuschüsse zu Ihrer BAV und auf diesen Gehalts-Abrechnungen sind keine AG-Zuschüsse eingetragen.
Ich habe Löhne und Gehälter bisher mit fünf verschiedenen
Softwareanwendungen abgerechnet und weiß inzwischen, dass es
in diesem Bereich grundsätzlich nichts gibt, was es nicht
gibt.
Normalerweise handelt es sich um 2 verschiedene Verträge für die BAV und der arbeitgeberfinanzierte Teil hat mit dem Geahltszettel nichts zu tun.
Aber wie Du selbst angeführt hast kann natürlich alles möglich sein.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Viele Grüße aus dem Herzen der Pfalz
und ein schönes Weihnachtsfest!
Allerdings zahle ich meinen Mitarbeitern auch Zuschüsse zu
Ihrer BAV und auf diesen Gehalts-Abrechnungen sind keine
AG-Zuschüsse eingetragen.
wenn diese extern erledigt werden, sind sie von DATEV oder einem vergleichbaren System für StB-Kanzleien. DATEV Lohn war für diese Verwendung das erste funktionierende System, und so gut wie alle anderen Anwendungen, die von Steuerbüros verwendet werden, sind in der Darstellung der Abrechnungen eng an DATEV angelehnt.
Normalerweise handelt es sich um 2 verschiedene Verträge für
die BAV und der arbeitgeberfinanzierte Teil hat mit dem
Geahltszettel nichts zu tun.
Da bringst Du jetzt zwei Dinge in einem Satz, die nicht miteinander zusammenhängen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu einer Direktversicherung (oder irgendeiner anderen Form der BAV, von denen hier allerdings nicht die Rede ist) werden in der überragenden Mehrzahl der Fälle in ein und denselben Vertrag geleistet; es gibt Formen der BAV, bei denen gar keine andere Möglichkeit besteht, als alles in einen Vertrag zu zahlen.
Wenn es in Deinem konkreten Fall irgendeinen Anlass gab, zwei verschiedene Verträge abzuschließen, dann kann jedenfalls von diesem besonderen Fall nicht darauf geschlossen werden, dass das der Normalfall wäre. Ganz im Gegenteil - für Unternehmen, die die Abrechnungen intern besorgen, ist es ganz wichtig, im Zusammenhang BAV möglichst wenige Verträge zu haben: Bei externer Erledigung mag die Pauschale pro Mitarbeiter gleich bleiben, bei interner Erledigung kostet jede Viertelstunde Aufwand für ein verzetteltes System Geld, das man besser für was Nützlicheres ausgibt. Das ist übrigens einer der Vorteile, die es bietet, wenn ein Unternehmen sich selber überhaupt um den Abschluss von BAV-Verträgen kümmert: Nur dann können die sechsunddreißig individuellen Direktversicherungen, die die Mitarbeiter vorlegen, als deren private Angelegenheit zurückgewiesen werden, und die Leute von der Gehaltsabrechnung haben dann fünfunddreißig Verträge weniger an der Backe.
Der Ausweis von allen Vorteilen, die dem Arbeitgeber zufließen, einschließlich denen, die nicht in Bruttogehalt zu formulieren sind, kann durchaus nützlich sein, um diesem vor Augen zu führen, dass es ihm vielleicht doch nicht gar so schlecht geht. Es gibt da Modelle, wo tatsächlich alles ausgewiesen ist, einschließlich z.B. der tatsächlichen Kosten für den Dienstwagen (unabhängig von dem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil) und der tatsächlichen anteiligen Kosten der Kantine, der Kinderbetreuung, des Betriebsausfluges, der vom Arbeitgeber getragenen pauschalen Lohnsteuer für bestimmte Bezüge etc. etc.
Schöne Grüße - bass guud uf die Weldachs uff dodriwwe, die Alde eierd emol widder aarch!
arbeitgeberfinanzierte Teil hat mit dem
Geahltszettel nichts zu tun.
Wenn ich mir die Entgeltbescheinigungsrichtlinie so durchlese, hat der Arbeitgeberanteil sehr wohl auf der Gehaltsabrechnung und im Gesamtbrutto zu erscheinen.