Direktversicherung gekündigt, Steuern zahlen?

Hallo,

Nun, ich bin ein wenig verunsichert. Wenn man eine
Direktversicherung nicht kündigen kann, warum ging es dann bei
mir? Mir wurde von der Hamburg Mannheimer in keinem Schreiben
mitgeteilt, dass das nicht möglich ist. Sie haben meine
Kündigung akzeptiert und der Rückkaufswert wurde mir
überwiesen, der Rest ist wohl verfallen.

Da kann ich nur staunen. Natürlich ist es für die HM Versicherung gut, wenn du die Versicherung kündigst, denn die große Differenz verbleibt beim Konzern als Gewinn.

Pech für meinen alten AG!

Wieso Pech für den AG? - Das ist Pech für dich! Denn die Beiträge waren ja eigentlich dein Lohn! Die Direktversicherung ist so etwas wie eine Lohnersatzleistung. Du hast also einen Teil deines Lohns verschenkt.

Ich würde an deiner Stelle an die HM schreiben und darauf hinweisen, daß die gewährte Kündigung der Direktversicherung rechtswidrig ist. Weiterhin würde dann denen ich vorschlagen, dich in den alten Stand zu versetzen. Du zahlst die Rückkaufsumme wieder ein (sofern finanziell möglich) und alles bleibt beim alten. Die Versicherung ruht dann. Du behältst aber deine Verzinsung und hast keinen Verlust. Bestehe unbedingt auf der bisherigen Verzinsung.
Die Verhandlungen dazu würde ich aber mit einem Vers.Vertreter führen, die können da flexibler und entgegenkommender sein.

Grüße Heinz

HAllo Daniel,

die ZfA wird in Zukunft weitere Aufgaben übernehmen als nur Riesterzulagen. Nämlich zum Beispiel auch die Kontrolle von ausgezahlten Kapitalerträge zu Schicht II Produkten und hierzu gehört die Dirketversicherung.

Der Versicherer ist seit einiger Zeit bei diesen Produkten nicht mehr verpflichtet die Kapitalertragssteuer einzubehalten. Er kann dem Kunden den vollen Rückkaufswert ohne Steuerabzug auszahlen. Er muß jedoch dem Kunden den im Rückkaufswert enthalten Kapitalertrag nennen und auch Bescheinigen.

Der Kunde muß dann diese Bescheinigung seiner Einkommensteuer für das Jahr der Auszahlung beifügen, wie auch andere Bescheinigungen von Kapitalerträgen von Banken,Bausparkassen etc…

Und damit der Kunde das auch wirklich nach §22 Nr. 5 EStG den Ertrag versteuert sind die Versicherer verpflichtet dies zur Kontrolle der ZfA zukünftig zu melden! Das Verfahren steht wie gesagt m.E. noch nicht aber wird vorraussichtlich bis Ende des Jahres funktionieren und dann wird muß auch dieser Fall vom Versicherer nachgemeldet werden.

Sofern Du also keine negativen Kapitalerträge in dem lfd. Jahr hast gehen 25% + Soli von dem Kapitalertrag an den Fiskus…

Ich hoffe das erklärt nun Deine Frage.

Gruß Sven

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Sven, ich glaube, es ist verstanden. Schade um die Moneten, aber ich habe mir ähnliches gedacht. Verzinst werden müssen aber „nur“ 700 €, der zu erwartende Betrag ist also relativ gering. Nun ja …

Ich bin aufgeklärt, um einiges schlauer und möchte nochmal DANKE sagen! Danke!

P.S. Jetzt hau endlich den Stern raus! (LOL)

Streber :wink:

Hallo Heinz,
du irrst.
Lies meine Artikel!

Gruß cooler

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