Direktversicherung gekündigt, Steuern zahlen?

Hallo,
mein alter Arbeitgeber hat 2002 eine Direktversicherung für mich abgeschlossen, in die jeden Monat ein Betrag X gezahlt wurde und das für einige Jahre. Nun bin ich zum Jahreswechsel weg von dort, er hat mir die Direktversicherung mitgegeben, aber ich wollte sie nicht mehr und habe sie gekündigt.
Der enorme Verlust ist mir erstmal egal, ich habe schließlich nie einen Cent einbezahlt. Nun wurde mir das Geld überwiesen und ich bekam ein Schreiben, welches auf die Steuerpflicht hinweist.

7xx Euro müssen versteuert werden. Heißt das also, dass ich diese „Einnahme“ nächstes Jahr bei der Steuererklärung angeben muss? Wenn ja, unter welchen Punkt muss das vermerkt werden und was denkt ihr, wieviel Steuern ich auf diesen Betrag bezahlen muss?

Danke für eure Hilfe
Grüße
Danie

Hallo,

mich würde mal der Versicherer und Dein Alter interessieren.

Ich habe so etwas in Hinterkopf, dass eine bAV nur beitragsfrei gestellt und nicht gekündigt werden kann :wink:

Gruß
CM

Hallo CM,
ich bin inzwischen 26, fast 27 Jahre alt. Die Versicherung lief bei der Hamburg Mannheimer. Ich hatte sie erst beitragsfrei gestellt, aber die HM hat mir immer wieder Zahlungsbelege geschickt und ich war dann so wütend und habe sie doch gekündigt. Vielleicht zu leichtsinnig, aber ich will keine private Altersversorge und jene Sparanlagen die ich selber abgeschlossen habe, „reichen“ mir aus.

Aber darum geht es gerade nicht. Reichen dir die Angaben?

Ich hatte sie erst
beitragsfrei gestellt, aber die HM hat mir immer wieder
Zahlungsbelege geschickt und ich war dann so wütend und habe
sie doch gekündigt.
Aber darum geht es gerade nicht.

Hallo Daniela,

doch - genau darum geht’s. Das hätte die HamburgMannheimer gar nicht machen dürfen. Direktversicherungsverträge sollten auch nach meinem Dafürhalten gar nicht kündbar sein. Das ist schon verwunderlich.

Was die Angabe in der Steuererklärung angeht, fragen Sie bitte mal im Steuerbrett oder einen Steuerberater. Ich würde auf Anlage KAP tippen.

Frank Wilke

Mein Tip: Humbug-
Mülleimer hat seinerzeit die DV aus 2002 beitragsfrei gestellt und
stattdessen eine neue private KLV eingestielt, die jetzt ohne weiteres
mit dem Rückkaufswert abgemurkst wurde.
So erklärt sich auch der stolpersteinfreie Kündigungsvorgang.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,
entschuldigung, meine Antwort sollte nicht „patzug“ wirken. Wollte sie anders formulieren, denn eigentlich meinte ich damit, dass ich über die Kündigungsbeweggründe hier nicht sprechen will. Ich weiß ja selber, dass ich hätte sie lieber weiter laufen lassen sollen, wegen der Altersvorsorge und so … Aber nun, ich wollte sie nicht mehr haben, auch hat sie mich zu sehr an den alten Job erinnert und naja, zuviele Details, die nicht sein müssen.

Danke für die Antworten.
Danke auch Ihnen Günther, auch wenn ich die Antwort ein wenig verwirrend fand. Fakt: Ich konnte relativ stolperfrei kündigen, auch wenn ich ein paar Monate warten und viele Faxe und Briefe hin und her gingen.

Was die Steuern angeht, werde ich dann nächstes Jahr die Frau fragen, die die Erklärung für mich machen wird.

Grüße
Daniela

Hallo Daniel,

auch nach meiner Meinung ist eine Direktversicherung nicht kündbar.

siehe auch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Direktversicherung-K…

Hast du bei der gleichen Gesellschaft einen neuen Rentenversicherung abgeschlossen? Dann haben sie die vielleicht (rechtswidrig) umgeändert.

Die Direktversicherung hat ja für dich den Vorteil, daß du eine Altersvorsorge (ist ja auch Lohn) bekommst, für die du keine Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen musst. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer. Wenn du nun die Summe doch ausgezahlt bekommst, ist sie zu versteuerbarem Lohn geworden.

Ich hätte das an deiner Stelle nicht gemacht, sondern den Betrag gelassen, weil er sich ja permanent verzinst.

Grüße Heinz

Nun, ich bin ein wenig verunsichert. Wenn man eine Direktversicherung nicht kündigen kann, warum ging es dann bei mir? Mir wurde von der Hamburg Mannheimer in keinem Schreiben mitgeteilt, dass das nicht möglich ist. Sie haben meine Kündigung akzeptiert und der Rückkaufswert wurde mir überwiesen, der Rest ist wohl verfallen. Pech für meinen alten AG!
Ich habe übrigens keine neue Versicherung bei der HM abgeschlossen.

Hallo Danie, wahrscheinlich war die DV NOCH NICHT unverfallbar (um das beurteilen zu können, müßte ich dein Alter wissen). Damit wird eine Kündigung von dir als NICHT steuerschädlich angesehen und damit bedarf es keiner nachträglichen Korrektur der Pauschalsteuer! (Du musst halt noch Kapitalertr.steuer bezahlen).
Sollte die DV aber schon unverfallbar dem Grunde nach gewesen sein,ist etwas schief gelaufen! Du hättest vor Vollendung deines 59. LJ gar nicht kündigen können, sondern nur, wie die „Kollegen“ erwähnt hatten, beitragsfrei stellen.

Gruß cooler

P.S. Ich vermute ersteres - so unwissend kann die HM gar nicht sein!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Kolege!

Hallo Danie, wahrscheinlich war die DV NOCH NICHT unverfallbar
(um das beurteilen zu können, müßte ich dein Alter wissen).

Das fänd ich sehr mutig, wenn der VR eine verfallbare DV direkt an den AN zahlen würde!

Gruß
CM

Hallo Danie, wahrscheinlich war die DV NOCH NICHT unverfallbar
(um das beurteilen zu können, müßte ich dein Alter wissen).
Damit wird eine Kündigung von dir als NICHT steuerschädlich
angesehen und damit bedarf es keiner nachträglichen Korrektur
der Pauschalsteuer! (Du musst halt noch Kapitalertr.steuer
bezahlen).
Sollte die DV aber schon unverfallbar dem Grunde nach gewesen
sein,ist etwas schief gelaufen! Du hättest vor Vollendung
deines 59. LJ gar nicht kündigen können, sondern nur, wie die
„Kollegen“ erwähnt hatten, beitragsfrei stellen.

Gruß cooler

P.S. Ich vermute ersteres - so unwissend kann die HM gar nicht
sein!

Hallo cooler,
ich weiß doch auch nicht, was da nun los ist. Vielleicht ging es, weil es eine Rentenversicherung war … ?
Ich bin übrigens 26 Jahre alt!

Fakt, der Rückkaufswert ist auf meinem Konto gebucht. Was meint ihr, soll ich bei der HM nochmal nachfragen oder es einfach lassen, wie es ist?

Hallo Daniel,

die Diskussion verwirrt der Experten verwirrt mich ein wenig. Dabei dürfte die Antwort einfach sein.

Direktversicherungen können unter gewissen engen Vorraussetzungen gekündigt werden. In Deinem Fall tippe ich auf eine Kündigung nach §3 Betriebsrentengesetz, eine sogenannte Abfindung von Kleinstrenten. Diese lassen die meisten deutschen Versicherer zu, solange der Rückkaufswert ca. 2900 EUR nicht übersteigt. War der RKW höher so kann eine vorzeitige Kündigung nur erfolgen sofern der Vertrag nach §2 Betriebsrentengesetz verfallbar war.

Beides hat aber für Dich die selben Folgen: Den Kapitalertrag aus der Versicherung mußt Du bei Deiner Einkommensteuererklärung für 2008 angeben (7XX EUR). Darüber wird Dir der Versicherer Anfang 2009 nochmal eine Bescheinigung schicken. Und ich würde Dir raten das auch zu tun, denn wahrscheinlich Ende 2008 wird ein neues Verfahren zwischen den Versicheren und dem Finanzämtern eingerichtet. Dann sind die Versicherer verpflichtet, auch rückwirkend, solche Auszahlungen seit Anfang 2007 elektronisch zu Kontrolle zu melden.

Sven

Mehr Details …
Hallo,
habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und das Schreiben abgetippt, siehe hier:

**
Sehr geehrte Frau L,
Sie haben Ihre Versicherung gekündigt, dies bedauern wir sehr. In einer Zeit, in der die Leistungen aus anderen Versorgungssystemen - insbesondere aus der gesetztelichen Rentenversicherung - immer stärker abnehmen und Ihre Versorgungslücke wächst, ist ihre private Versicherung ein sehr wichtiger Bestandteil der eigenen Vorsorge.

Hiermit bestätigen wir die Kündigung (… unwichtiges bla bla)

Aufgrund der Kündigung wird ein Rückkaufswert fällig, der gemäß $169 VVG nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Deckungskapital zu berechnen ist.

Aufstellung: xxx

Den Betrag überweisen wir auf folgendes Konto: Danie L … XXX

Der Auszahlungsbetrag beinhaltet steuerpflichtige Zinsen bzw. steuerpflichtige Erträge aus nicht gefördertem Kapital. Diese steuerpflichtigen Leistungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Alterversorgung sind im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung vom Steuerpflichtigen / Versorgungsberechtigten anzugeben und unterliegen seinem individuellen Steuersatz. Da es sich um steuerpflichtige Leistungen gemäß §22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz handelt, nehmen wir als Versicherer keinen Steuerabzug vor. Wir sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen im Rahmen einer amtlichen Rentenbezugsmitteilung durch Datenmeldung zu informieren, in welcher Höhe steuerpflichtige Leistungen fällig geworden sind.

Die im Rückkaufswert und in den Gewinnanteilen enthaltenen rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen gehören gemäß §22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz zu den sonstigen Einkünften, die individuell zu versteuern sind. Basis dieser Steuerpflicht sind die Zinsen in Höhe von 732,30 EUR.
**

So, ich hoffe das bringt ein wenig mehr Licht in die Sache. Unter uns: Für mich ist dieses Schreiben ein großer Bahnhof.
Ich sollte mir erstmal keine Gedanken drum machen, dass Geld woanders hin packen und nächstes Jahr bei der Erklärung die Dame fragen, die meine Erklärung macht.

…Wir sind
jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Zentrale
Zulagenstelle für Altersvermögen im Rahmen einer amtlichen
Rentenbezugsmitteilung durch Datenmeldung zu informieren, in
welcher Höhe steuerpflichtige Leistungen fällig geworden sind.

Entwarnung, das ist scheinbar eine Riesterrente, sonst hätte die ZfA nichts damit zu tun! Möglicherweise wurde diese aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen bestritten. Sie müssen die Zulagen und den etwaigen Steuervorteil zurückzahlen und den Zinsgewinn versteuern.

Entwarnung, das ist scheinbar eine Riesterrente, sonst hätte
die ZfA nichts damit zu tun! Möglicherweise wurde diese aus
Ihren vermögenswirksamen Leistungen bestritten. Sie müssen die
Zulagen und den etwaigen Steuervorteil zurückzahlen und den
Zinsgewinn versteuern.

CM, eine offizielle Riesterrente war es nicht. Wurde zumindestens nie so genannt. Es war eine Rentendirektversicherung … Oder so ähnlich.

Mir wurde auf mein Bruttogehalt der Betrag drauf gerechnet und unten dann der gleiche Betrag wieder abgezogen. Mit den VL hatte das nichts zu tun …

Sorry für die Verwirrung … *schäm*

Mir wurde auf mein Bruttogehalt der Betrag drauf gerechnet und
unten dann der gleiche Betrag wieder abgezogen. Mit den VL
hatte das nichts zu tun …

Wobei das daraufrechnen und abziehen eigentlich nach VL klingt! Schauen Sie mal im Antrag nach, ob Sie dort die Sozialversicherungsnummer angegeben werden musste oder ob jährlich eine Bescheinigung gemäß §10aEStG bekommen haben.

Hallo Kollege,
das ist nicht mutig, sondern normal! Nachdem die DV auf die VP (in diesem Falle Danie) übertragen wurde, zahlt die Gesellschaft (auch deine) an die (ehemals) VP lieblos aus!

P.S. An alle „Mitstreiter“ und Danie: Vergesst „Riester“ oder irgendwelche andere Konstruktionen - es ist imho eine stinknormale, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung gewesen, bei der die Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten ist (Danie ist 26 J. aber nicht 30 J.). (Trotzdem hat sie ihm der Chef mitgegeben)

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P.S. An alle „Mitstreiter“ und Danie: Vergesst „Riester“ oder
irgendwelche andere Konstruktionen - es ist imho eine
stinknormale, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
gewesen, bei der die Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten
ist (Danie ist 26 J. aber nicht 30 J.). (Trotzdem hat sie ihm
der Chef mitgegeben)

Und was hat die ZfA mit einer DV zu tun?

Ganz einfach, weil die ZfA nicht nur für die Zulagen zuständig ist, sondern auch die Organisation der Rentenbezugsmitteilungen nach §22a EStG übernommen hat!
Dass es nichts mit Riester zu tun hat, erkennst du aus einem Satz
der HM „Der Auszahlungsbetrag beinhaltet steuerpflichtige Zinsen bzw. steuerpflichtige Erträge aus NICHT gefördertem Kapital“.

Wenn du dann weiterliest, wirst du auch die Abhandlung über die „amtliche Rentenbezugsmitteilung“ sehen!

Gruß cooler

P.S. Jetzt hau endlich den Stern raus! (LOL)

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Wobei das daraufrechnen und abziehen eigentlich nach VL
klingt! Schauen Sie mal im Antrag nach, ob Sie dort die
Sozialversicherungsnummer angegeben werden musste oder ob
jährlich eine Bescheinigung gemäß §10aEStG bekommen haben.

VL hatte ich auch, zusätzlich!
Der Betrag der in die DV eingezahlt wurde, war auch viel höher. 146 € monatlich.