Direktversicherung:ist Pauschalsteuer Pflicht?

Guten Tag,

mein neuer Arbeitgeber hat meine Direktversicherung (Beginn vor 2005) übernommen. Allerdings nicht die Pauschalsteuer. Die muß ich bezahlen. Da ich allerdings nur ca 10 % Lohnsteuer zahle, lege ich hier nun drauf. Ich bat den Arbeitgeber, die Pauschalsteuer deshalb herauszunehmen. Ich dachte, man hat die Wahl?? Angeblich geht der Wechsel aber nicht! Außerdem habe ich nun auch pauschal Kirchensteuer drin, obwohl ich nicht in der Kirche bin. Es müßte doch möglich sein, zumindest die Kirchensteuer herauszunehmen? Wer kennt sich aus?
Danke!

guten tag inge,

es handelt sich bestimmt bei ihrem vertrag um eine direktversicherung nach § 40b. diese art der vertragskonstalation gibt es nicht mehr. also schauen sie doch bitte erstmal nach! sollte es so sein, was ich denke, dann würde ich diesen vertrag einfach beitragsfrei stellen - nicht kündigen - , denn dieser vertrag ist bei der auszahlung steuerfrei! (falls es 40b ist).

danach würde ich eine neue betriebliche altersvorsorge nach den derzeit gültigen § 3.63 abschliessen. (nachgelagerte besteuerung) dort kann man gleich von anfang an, die kirchensteuer aussen vor lassen und sie können diesen vertrag monatlich sparen. und somit auch sozial - und lohnsteuerfrei in ihren persönlichen bavtopf für später einzahlen.

hoffe es war nicht zu verwirrend, aber ich möchte ihnen eine internetseite nennen, auf der sie sich wirklich ausführlich informieren können.

www.bav-beratung.bgp24.org

wir helfen ihnen auch gerne bei der umstellung.

ihnen noch einen angenehmen tag
tschüss
B.G.-p.oHG
www.bav-werkstatt.de

Guten Tag,

Herr Hauschulz ist zur Zeit verreist und kann keine Fragen beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

17.02.10 Der Arbeitgeber darf nur die Kirchensteuer abziehen, wenn diese auch beim Lohn abgezogen wird. Sie müssen reklamieren, was die Lohnsteuer betrifft, würde ich an Ihrer Stelle beim FA anfragen!!! gruß maluzo