Direktversicherung- keine Rückübertragung möglich

Vor einigen Jahren wurde mir von der Geschäftsführung der Abschluß einer DV mit 250,-DM Einzahlung monatlich angeboten und versichert, daß ich die Versicherung bei Erfordernis (Betriebswechsel usw.)übertragen bekomme. Nun hat die Niederlassung, in der ich arbeitete, aus wirtschaftlichen Gründen dicht gemacht (kein Konkurs; der Hauptbetrieb existiert noch) und Chefchen weigert sich, aus "wirtschaftlichen Gründen, weil die Bilanz so schlecht ausgesehen habe, mir die Versicherung zu übertragen, zumal sie jetzt mittlerweile einen Rückkaufswert von fast 6.000,-DM hat. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß er mich von vornherein besch… wollte. Wer kann mir kompetent zur Rechtslage was mailen?

Hallo Dietrich,
aus dem Stehgreif kann ich Dir nichts konkretes sagen. Nachschauen mußt man wohl unter dem Stichwort „Unverfallbarkeit“. Da gibt es gesetzliche Regelungen, nur wo, wie gesagt… :smile:

Moin
das besondere bei der Direktversicherung ist ja, das Versicherungsnehmer deine Firma und versicherte Person du bist, irgendwann hast du doch bestimmt eine Police zugeschickt bekommen? da steht dann auch drin wer begünstigter ( wer die Kohle kriegt) ist. Interessant ist noch warum er nicht übertragen will, weil Begünstigter bist im Normalfall du, also kommt er eh nicht an die Kohle( auch nciht als Versicherungsnehmer)das Geld darf eigentlich nur an dich ausgezahlt werden, ärgerlich ist nur, das du bei einer neuen Firma womöglich mit der DV von vorne beginnen müsstest.
Gruß Bernd

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Hey,
handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, die Du bezahlst oder um eine echte Direktversicherung, die der Arbeitgeber bezahlt hat?

Bei Abschluß hast Du und Dein damaliger Arbeitgeber eine Urkunde unterzeichnet. In dieser ist klar geregelt wer der rechtliche Begünstigte ist. (Muß in der Personalakte liegen!). Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, bekommst Du Deine Versicherung natürlich mit!

Handelt es sich um eine echte DV, ist in der Urkunde geregelt nach welcher Zeit Du die Versicherung mitbekommst. Meistens nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und mindestens 35.Lebensjahr.

Gruß Ralf