Hallo,
die Direktversicherung ist steuerbegünstigt und wurde/wird zu einem großen Bestandteil aus Steuern finanziert. Dieser Vorteil ist an verschiedene Rahmenbedingungen geknüpft.
Eine davon ist die Auszahlung zum Rentenalter!
Es gäbe die theoretische Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Leistungen abfindet; d.h. der Kündigung muss vom Arbeitgeber zugestimmt werden und kann nur erfolgen, wenn hier einige Grenzen nicht überschritten werden!
Überdenken Sie jedoch die Entscheidung gut!
Erstens sind die Leistungen aus der Kündigung ggf. wieder steuerpflichtig und es müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, und zweitens ist die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gerade rosig!
Mit der Direktversicherung haben Sie eine Entscheidung getroffen, die sicherlich richtig war und ist!
Die Direktversicherung ist Hartz IV-sicher und kann nicht vom Staat verwertet werden. Sie wurde vor einiger Zeit abgeschlossen, als Ihr Lebensgefährte noch jünger war (Eintrittsalter) und ggf. noch „gesünder“ war.
Es sprechen also sehr viele Gründe für eine „Übertragung“ der Versorgung auf Ihren Lebensgefährten; danach kann er bei einer neuen Firma den Vertrag wieder aufleben lassen…
LG
Andy