die Firma meines Lebensgefährten ist insovent. Er hatte eine Direktversicherung dort abgeschlossen. Nun möchte er diese gerne kündigen, aber die Reaktion der Versicherung ist dass er die DV erst mit Renteneintritt ausgezahlt bekäme. Gibt es Möglichkeiten diese doch zu kündigen?
Danke
die Direktversicherung ist steuerbegünstigt und wurde/wird zu einem großen Bestandteil aus Steuern finanziert. Dieser Vorteil ist an verschiedene Rahmenbedingungen geknüpft.
Eine davon ist die Auszahlung zum Rentenalter!
Es gäbe die theoretische Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Leistungen abfindet; d.h. der Kündigung muss vom Arbeitgeber zugestimmt werden und kann nur erfolgen, wenn hier einige Grenzen nicht überschritten werden!
Überdenken Sie jedoch die Entscheidung gut!
Erstens sind die Leistungen aus der Kündigung ggf. wieder steuerpflichtig und es müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, und zweitens ist die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gerade rosig!
Mit der Direktversicherung haben Sie eine Entscheidung getroffen, die sicherlich richtig war und ist!
Die Direktversicherung ist Hartz IV-sicher und kann nicht vom Staat verwertet werden. Sie wurde vor einiger Zeit abgeschlossen, als Ihr Lebensgefährte noch jünger war (Eintrittsalter) und ggf. noch „gesünder“ war.
Es sprechen also sehr viele Gründe für eine „Übertragung“ der Versorgung auf Ihren Lebensgefährten; danach kann er bei einer neuen Firma den Vertrag wieder aufleben lassen…
Nein. Für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.
Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.
ich bin leider kein Experte, aber soweit ich informiert
bin, kann die Versicherung nicht gekündigt werden, da der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt. Man kann die Versicherung aber beitragsfrei halten und bekommt dann nach Ablauf die angesparte Summe ausgezahlt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
es gibt da ein paar Dinge die ich wissen müßte um etwas
genaueres dazu zu sagen. ich biete euch ein Telefonat
an, morgen so ab 8.30 bin ich unter 0175/2224555 zu
erreichen. Wenn ich nicht rangehen sollte bitte auf der
Mailbox eine Nummer hinterlassen.
Viele Grüße
Killvaas
Hallo,
die Firma meines Lebensgefährten ist insovent. Er hatte
eine
Direktversicherung dort abgeschlossen. Nun möchte er
diese
gerne kündigen, aber die Reaktion der Versicherung ist
dass er
die DV erst mit Renteneintritt ausgezahlt bekäme. Gibt
die Firma meines Lebensgefährten ist insovent. Er hatte eine
Direktversicherung dort abgeschlossen.
Wo ist „Dort“? Und welche Versicherung meinen Sie mit Direktversicherung? Also welche Art von Versicherung und welche Gesellschaft?
Nun möchte er diese
gerne kündigen, aber die Reaktion der Versicherung ist dass er
die DV erst mit Renteneintritt ausgezahlt bekäme. Gibt es
Möglichkeiten diese doch zu kündigen?
Danke
Tut mir leid, aber ich vermute, ich kann da nicht weiterhelfen.
LG
hallo,
die versicherung verhält sich korrekt und es stimmt. eine direktversicherung ist die optimalste ansparform unter berücksichtigung von steuer und sozialabgabenersparnis in der ansparphase für das rentenalter. man kann diese beitragsfrei stellen und wenn ihr partner wieder in lohn und brot ist wieder aufleben lassen. also einfach beitragsfrei stellen!
nochmals eine direktversicherung wird erst bei renteneintritt ausbezahlt, dafür aber auch hartzIV gesichert! ich bin mir allerdings sehr sicher, dass dies der berater vor abschluss ihrem lebensgefährten auch mitgeteilt hat. also einfach ruhen lassen, dann hat man was im alter…