Direktversicherung kündigen

Hallo zusammen,
ich habe 3 direktversicherungen. Diese wurden über mein damaligen Arbeitgeber abgeschlossen und nach meinem ausscheiden an mich freigegeben und übertragen auf mich. Ich habe diese Beitragsfrei stellen lassen, da ich kein Geld habe diese zu bedienen. Kann ich diese Versicherungen Kündigen ? Hat sich da in der letzten Zeit etwas getan ? Ich bin mir bewust das dieses wenn mit verlusten ist, aber ich benötige das Geld. Kann mir da jemand weiter helfen ? Die Versicherung streubt sich dagegen leider und bezieht sich darauf das es aus bekannten Gründen nicht geht. Bräuchte da mal rat

Hallo,

für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.

Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.

Gruss Lothar Hauschulz
www.anlagesparen.de

Was heisst geringfügig ?? Betrifft das die bisher angesparte Summe ? Wo steht das wenn geschrieben worauf man sich mit gering fügig beziehen kann ?

Abfindung (§ 3 BetrAVG)

Maximal zulässige Abfindung (Höchstgrenze)

Rente 1 % der SGB-Bezugsgröße 25,20 EUR (West)
21,35 EUR (Ost)

Kapital 12/10 der SGB-Bezugsgröße 3.024 EUR (West)
2.562 EUR (Ost)

mtl. Bezugsgröße § 18 SGB IV (2009):
2.520 EUR (West) / 2.135 EUR (Ost)

Gruss Lothar Hauschulz

Danke Dir erst mal. Das sind böhmische Dörfer für mich. Ich will die Versicherungen einfach nur los werden.

Das ist doch nicht schwer.

Rente bis 25,20 EUR (West)21,35 EUR (Ost)oder Kapital bis 3.024 EUR (West)2.562 EUR (Ost)kann abgefunden, gekündigt, ausgezahlt werden.

Alles was darüber liegt unterliegt dem Abfindungsverbot und kann nicht gekündigt werden.

Gruss Lothar Hauschulz

Hallo,

wenn Du den Vertrag kündigst, kommt das einer Beitragsfreistellung gleich. Eine Auszahlung ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich.

Eine Kündigung bzw. Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr ist nicht möglich.
Diesem scheinbar negativen Umstand liegen positive Gedanken zu Grunde.

  1. Dadurch macht man sich nicht aus irgendwelchen fixen Ideen oder finanziellen Engpässen die Altersvorsorge kaputt.
  2. Der Staat will mit der Steuerfreiheit die Altersvorsorge unterstützen und muss deshalb eine frühere Verfügung unterbinden.

Die 3 Direktversicherungen (warum auch immer 3) sind eine gute Sache. Ärgern lohnt nicht :wink:

Hallo Grisu,

da Dein ehem. Arbeitgeber die Versicherungsnehmereigenschaft auf Dich übertragen hat, ist eine Abfindung nicht mehr möglich.

aus § 3 BetrAVG:
„Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.“

Eine vorzeitige Auszahlung ist erst dann möglich, wenn Du das 59. Lebensjahr vollendet hast UND Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst.

@Sven
Dafür dass jemand mehrere Direktversicherung hat gibt es übrigens ganz logische Gründe: der Jahresbeitrag der maximal pauschal versteuert werden konnte, hat sich in der Vergangenheit mehrfach erhöht. Über den entsprechenden Differenzbetrag wurde dann jeweils ein neuer Vertrag abgeschlossen