Direktversicherung KV / Bezug wechseln

Hallo,

da es nun gar nicht mein Gebiet und auch nur eine informelle Frage an mich war, will ich versuchen, ob ihr mir die Mühe ersparen könnt, mich selbst einzulesen.

A hatte eine Direktversicherung laufen die jetzt zur Auszahlung ansteht. Jetzt wird angekündigt, dass für den Betrag KV-Beiträge abzuführen wären.

  1. Ist dies so, und in welcher Höhe/auf welcher Grundlage?
  2. Ist dies auch so für Zeiten in denen nicht der AG, sondern der Versicherte selbst die Beiträge gezahlt hat?
  3. Ganz andere Baustelle: Kann man die Bezugsberechtigung einer Direktversicherung problemlos wechseln (es soll Vermögen auf einen Dritten übertragen werden)?

Gruß vom Wiz

A hatte eine Direktversicherung laufen die jetzt zur
Auszahlung ansteht. Jetzt wird angekündigt, dass für den
Betrag KV-Beiträge abzuführen wären.

Das kann durchaus sein, es hängt von mehreren Einzelheiten ab.

  1. Ganz andere Baustelle: Kann man die Bezugsberechtigung
    einer Direktversicherung problemlos wechseln (es soll Vermögen
    auf einen Dritten übertragen werden)?

Nein, das ist nicht vorgesehen (Arbeitgeber-finanzierte DV mal ausgenommen). Die Direktversicherung ist zur individuellen Altersvorsorge gedacht. Nur im Todesfall der versicherten Person könnte ein Dritter, bei entsprechender Vertragsgestaltung, profitieren.

Hallo,

da es nun gar nicht mein Gebiet und auch nur eine informelle
Frage an mich war, will ich versuchen, ob ihr mir die Mühe
ersparen könnt, mich selbst einzulesen.

A hatte eine Direktversicherung laufen die jetzt zur
Auszahlung ansteht. Jetzt wird angekündigt, dass für den
Betrag KV-Beiträge abzuführen wären.

  1. Ist dies so, und in welcher Höhe/auf welcher Grundlage?

Ab Januar 2004 muss auf Auszahlungen der betrieblichen Altersovorsorge der komplette Krankenkassensatz bezahlt werden, vorher nur der Halbe. Einziger Trost: Die Krankenkasse muss nicht alles auf einmal kassieren, sondern kann die Zahlung auf 10 Jahre verteilen.

  1. Ist dies auch so für Zeiten in denen nicht der AG, sondern
    der Versicherte selbst die Beiträge gezahlt hat?

Genaue Zahlen rechnet der Versicherer aus glaub ich.

  1. Ganz andere Baustelle: Kann man die Bezugsberechtigung
    einer Direktversicherung problemlos wechseln (es soll Vermögen
    auf einen Dritten übertragen werden)?

Leider nicht, bei betrieblicher Altersvorsorge unterschreibt man ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Macht auch durchaus Sinn, da Ersparnisse aus Steuern und Sozialabgaben immer an das Einkommen der versicherten Person gebunden sind. Sonst könnte ja ein Dritter an deinen Steuerersparnissen profitieren. Dies ist so nicht gewollt.
Auch bei Privatverträgen, wo ein Bezugsrechtwechsel grundsätzlich möglich ist muss man wegen Schenkungsteuer oder Erbschaftssteuer aufpassen.

Viele Grüße

Laber