habe vor knapp 12 Jahren eine fondsbasierte DV abgeschlossen und nach rund 6 Jahren beitragsfrei gestellt. Jetzt sind bald die 12 Jahre um und ich überlege, zu kündigen.
Ich vermute allerdings, daß dann die damals nicht anfallenden Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen, oder? Falls ja, auf Basis des heutigen Einkommens oder genau entsprechend der damals gültigen Sätze?
Oder kann ich - klingt abenteuerlich - die freiwerdenden Fondsanteile auf meine Riesterversicherung übertragen?
habe vor knapp 12 Jahren eine fondsbasierte DV abgeschlossen
und nach rund 6 Jahren beitragsfrei gestellt. Jetzt sind bald
die 12 Jahre um und ich überlege, zu kündigen.
Warum willst Du das tun ? Eine DV hast Du damals als Altersversorgung abgeschlossen und ich frage mich, warum Du die DV jetzt nicht mehr haben willst. Solltest Du mit den Fonds unzufrieden sein, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Wechsel der Fonds innerhalb Deines Vertrages möglich.
Oder kann ich - klingt abenteuerlich - die freiwerdenden
Fondsanteile auf meine Riesterversicherung übertragen?
Sind Riestervertrag und DV bei der gleichen Gesellschaft ? Wenn nicht geht es nicht, wenn ja, geht es vielleicht. Ich verstehe nicht, warum Du das tun willst. Eine Begründung dafür fällt mir absolut nicht ein. Was spricht dagegen, die DV beitragsfrei weiterlaufen zu lassen ?
habe vor knapp 12 Jahren eine fondsbasierte DV abgeschlossen
und nach rund 6 Jahren beitragsfrei gestellt. Jetzt sind bald
die 12 Jahre um und ich überlege, zu kündigen.
Ich würde mal davon ausgehen, dass die Direktversicherung mittlerweile gesetzlich unverfallbar ist. Für eine genaue Ausage dazu fehlen aber einige Angaben - aber das ist zumindest das erste, was man überprüfen muss. Wenn sie es nämlich ist und du nicht eben im Rentenalter, dann wird es sowieso nichts mit einer Kündigung und die anderen Fragen erübrigen sich.
die DV stammt von MLP, die Riester jetzt von der Nürnberger.
Der Grund für die Kündigunggedanken ist der Eindruck (transparenz ist nur schwer zu erzielen…), daß ich nur lange genug warten muß, dann hat MLP per Gebühren und mäßiges Fondsmanagement sich meine ganzen Beiträge einverleibt!
Gruß, Tobias
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Die damals „gesparten“ Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht nachgezahlt werden, aber…
Direktversicherungen sind seit dem 1.1.2005 nach Auszahlung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. DV sind nach §240 SGB V (wenn ich den Paragraphen noch richtig im Kopf habe) gleichwertig eines abgefundenen Versorgungsbezugs zu behandeln, da die DV ein Bezug zu einem ehemaligen Beschäftigungsverhältnis hat.
Hierbei ist unerheblich, daß die DV gekündigt wurde.
Die Kapitalleistung aus der DV wird auf 10 Jahre umgelegt und Beiträge werden aus dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz errechnet. Diese Beiträge hat man komplett selbst zu zahlen, d.h. kein Arbeitgeberanteil oder Ähnliches.
Es gibt keine Ausnahmen hierzu. (Ausser du bist privat krankenversichert, denn dann unterliegst du nicht dem Sozialgesetzbuch in diesem Fall nach heutiger Rechtslage)
Es läuft zwar eine Musterstreitverfahren diesbezüglich, aber ob dieser für die Versicherten positiv ausgeht ist fraglich.
Ich würde ehrlich gesagt, das Geld noch arbeiten lassen und abwarten bis die Rechtslage sich verändert.