Direktversicherung neueste Urteile

Hat jemand neue Erkenntnisse über Verbeitragung von Direktversicherung. Der Vertrag wurde 1988 abgeschlossen.Die Beiträge 5 Jahre vom Arbeitgeber bezahlt. Nach Arbeitgeberwechsel ab 1994 die Zahlung von meinem Gehaltskonto verbeitragt und versteuert vom neuen Arbeitgeben zwar nicht übernommen, aber von meinem Gehaltskonto an die Versicherung überwiesen. 2004 bestätigte dann die Versicherung das ich als Versicherungsnehmer eingetragen wurde und alle Rechte und Pflichten dieser Lebensversicherung auf mich übergehen. Trotzdem will die Krankenkasse auf den ausgezahlten Versicherungsbetrag nochmals Beiträge für 10 Jahre. Der Gesetzgeber kann doch nicht doppelte Verbeitragung vorgesehen haben. Wie soll ich vorgehen, wer kann helfen.

Hallo,

die Lebensversicherung muss Dir ausrechnen, wieviel vom Ergebnis auf die BAV-Zeit und wieviel auf die private Zeit entfallen. Nur von der BAV-Zeit sind die Beiträge zu zahlen.

Gruss

Barmer

nach Deinem Text zu urteilen, wurde die BAV von 1988 - 1994 als Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung gezahlt und
von 1994 - 2004 als Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung.
Erst danach wurde die BAV auf dich als Versicherungsnehmer übertragen.

Also wird für die Zeit bis 2004 anteilmäßig ein Krankenversicherungsbeitrag erhoben wenn Du GKV versichert bist.

Gruß Merger