Direktversicherung + Pensionskasse

Hallo zusammen,

wie wird eine Direktversicherung berechnet?
Und wie die Pensionskasse?
In unserer Firma ist beides getrennt zu zahlen. Und zwar als Einmalbetrag im Dezember mit der Novemberabrechnung inkl. 13. Monatsgehalt.

Mich würde vor allem interessieren wieviel vom 13. Monatsgehalt übrig bleibt bei z. B. ca 4500,00 € Brutto bei Lohnsteuerklasse 1 ohne Kirchensteuer und KV von 14,3 %?

Über Rechenbeispiele oder Links zum Thema bzw. Info würde ich mich freuen.

Vielen DAnk!

Gruß

harwin

Hallo zusammen,

wie wird eine Direktversicherung berechnet?
Und wie die Pensionskasse?

In unserer Firma ist beides getrennt zu zahlen. Und zwar als
Einmalbetrag im Dezember mit der Novemberabrechnung inkl. 13.
Monatsgehalt.

direktversicherung nach §40 b und pensopnskasse nach §363 EkstG?

Mich würde vor allem interessieren wieviel vom 13.
Monatsgehalt übrig bleibt bei z. B. ca 4500,00 € Brutto bei
Lohnsteuerklasse 1 ohne Kirchensteuer und KV von 14,3 %?

wieviel wird denn brutto umgewandelt?

Über Rechenbeispiele oder Links zum Thema bzw. Info würde ich
mich freuen.

das dürfte dir wenig bringen -es sind manigfache rechtliche und tarifliche fragen

allein der kommentar zum betriebsrentengesetz umfasst ca. 400 seiten.

lasse dich ausführlich beraten vom betrieb und achte vor allem auf folgende fragen:

ist auch senkung der beiträge möglich? z.b. ein jahr lang nur den mindestbeitrag ( 160 / stel der jweiligen bezugsgrösse )

kapitalabfindung möglich?

gezillmerter Tarif? ( Achtung: gibt probleme wenn du ag wechselst )

wie ist hinterbleibenenversorung geregelt ( kap abfindung oder verrentung ? )

eine gute einführung gibt es als download pdf vom bundesverband der verbraucherzentralen ( http://www.dia-vorsorge.de/downloads/st000601.pdf )

(sehr umfangreich / stand mai 2005 )

grüße

andreas sokol

Gruß

harwin

Hallo!

Wenn Du eine Bruttoentgeltumwandlung über den AG durchführen willst, so macht man das in der Regel über den § 40 b des EStG (Pauschalversteuerung). Hierbei kann man max. 1.752 Euro umwandeln lassen. Das bedeutet man zahlt nur 20 % Steuern und Sozialabgaben, wenn der Betrag aus einer Einmalzahlung gezahlt wird!!!
Dies ist nur ein Auszug aus einem sehr komplexen Thema!

Gruß Ingo-Thomas

Vorsicht ! derlei Verträge sind „neu“ nicht mehr abschliessbar.
weitere Hilfe siehe auch
http://www.versicherungen-klippundklar.de/1649.htm
Gruß: joerg koenig

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Vorsicht!!

Hallo!

Wenn Du eine Bruttoentgeltumwandlung über den AG durchführen
willst, so macht man das in der Regel über den § 40 b des EStG
(Pauschalversteuerung). Hierbei kann man max. 1.752 Euro
umwandeln lassen. Das bedeutet man zahlt nur 20 % Steuern und
Sozialabgaben, wenn der Betrag aus einer Einmalzahlung gezahlt
wird!!!

das stimmt nicht!!!

massgeblich ist der 363 für enuzusagen.

Dies ist nur ein Auszug aus einem sehr komplexen Thema!

eben sehr komplex…

grüße

a.s.

willst, so macht man das in der Regel über den § 40 b des EStG
(Pauschalversteuerung).

Aufgewacht! Wir haben 2006!

das stimmt nicht!!!
massgeblich ist der 363 für enuzusagen.

Wenn schon, dann §3.63! Bei §133 ist Feierabend. :wink:

Frank

Wenn schon, dann §3.63! Bei §133 ist Feierabend. :wink:

denke 363 müsste aus dem kontext hervorgehen. aber danke für den punkt bei 3.63 EkstG.

aber was zum teufel hat der § 133 damit zu tun?? ich hab doch hier keine willenserklärung abgegeben.

andreas

Hallo zusammen,

was mich interessiert wie wird es vom Gehalt berechnet?
Wird die Direktversicherung auf das Brutto gegeben? Einen Teil davon zahle auch ich.
Was mich vor allem interessiert ist wie rechne ich das aus?
Bleibt mir noch was in der Tasche als Weihnachtsgeld?

Gibt es dazu Berechnungsbeispiele?
Weil nachrechnen könnte ich es dann selbst.

Hallo zusammen,

was mich interessiert wie wird es vom Gehalt berechnet?

Hallo,

wie gesagt ist das ganze nicht so einfach, da es verschieden Konstellationen gibt.

Zu ersteinaml gibt es zwischen der Direktversicherung und der Pensionskasse bei der Beitragszahlung keinen Unterschied. Beide Versorgungsarten können nach §40b EStG (vorgelagerte Besteuerung) oder nach §3 Nr.63 EStG (nachgelagerte Besteuerung) geführt werden.

§40b EStG gilt für Zusagen die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem 01.01.2005 für Direktversicherungen erteilt wurden. Auch war bis zu diesem Zeitpunkt es möglich eine Penssionskasse nach $40b EStG einzurichten (was sehr selten ist). Nach §40b EStG wird der in den Vertrag eingezahlte Beitrag pauschal mit 20% + Soli versteuert. Der Höchstbetrag liegt bei 1.752 Euro, was darüber geht wird normal versteuert.

§3 Nr.63 EStG gilt für Zusagen ab dem 01.01.2005 für Direktversicherungen und für Pensionskassen ab dem 01.01.2002. Hier wird der Beitrag völlig Steuerfrei eingezahlt. Die Begrenzung des Beitrages liegt hier in diesem Jahr bei 2.520 Euro (+ 1.800 Euro sofern der §40b EStG nicht genutzt wird).

Alles was der Arbeitgerber zu 100% von sich zahlt wird auf Deiner Lohnabrechnung nicht auftauchen, auch die Steuer dafür nicht.

Neben der Steuer sind natürlich auch die Solzialabgaben zu beachten.

Bei Gehaltsumwandlung sind die Beiträge unter folgenden Vorraussetzungen bis zum 31.12.2008 Sozialversicherungsfrei:

Bei einer Umwandlung gemäß §40b EStG nur sofern der Beitrag aus einer Sonderzahlung erfolgt (also z.Bsp. aus dem Weihnachstgeld).

Nach §3 Nr. 63 EStG sind die Beiträge bis zur 4% der BBG also den 2.510 Euro immer sozialversicherungsfrei egal wie gezahlt wird. (Lediglich Beiträge in die 1.800 Euro sind Sozialversicherungspflichtig).

Wie Du siehst ist das nicht einfach. Und aus meiner täglichen Erfahrung weiß ich, dass selbst Lohnbüros von Arbeitgebern mit der Abrechnung meißt Ihre Probleme haben.

Du mußt ersteinmal rausfinden nach welchem Paragraphen die Beiträge versteuert werden. Ein kostenloses Tool zum berechnen (inkl. bav Beiträge) habe ich leider im Internet nicht gefunden. Hoffe das trotz der länge es für etwas mehr Aufklärung gesorgt hat.

Gruß Sven

Hallo harwin,
zunächst: eine ausführliche Beratung zum Thema BAV - womöglich in Verbindung mit umfassenden Berechnungen ist hier nicht möglich.
In der Regel bietet der Anbieter der BAV Berechnungsbeispiele, hiernach solltest Du fragen.
Stark vereinfachend gilt: Bis zu (derzeit)2.520 zuzüglich 1800 €
jährlich Steuerfreiheit der Anlage; sprich: bei einem angenommenen
Spitzensteuersatz von z.B. 30% bekommst Du (fast) in diesem Umfang
steuerliche Unterstützung vom Staat.
Ferner gilt, mindestens bis incl. 2008; eventuell auch darüberhinaus,
dies hängt von der Anlageform und ggf. dem Gesetzgeber ab, für den
Betrag von derzeit max. 2.520 € p.a. Sozialversicherungsfreiheit, soll
bedeuten: Du sparst auf diesen Betrag die Beiträge für GKV:stuck_out_tongue_winking_eye:V;ALV und
RV - aber ggf. nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Im übrigen gilt -unbedingt!!- lass Dich beraten.
Gruß joerg koenig

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