Direktversicherung -> Priv. LV

Hallo,

wie bereits weiter unten geschrieben, möchte ich mich nochmals bedanken für die bisherigen Infos!!! TOP-Forum!!!
2 Fragen hätte ich noch zum Thema Umwandlung:
Private LV (vor Jahr 2000) -> (Umwandlung Ende 2003) Direktversicherung -> (evtl. Aktuell) Priv. LV
und den damit verbundenen Krankenkassenbeiträgen

  1. Was meinst Ihr, soll man die Direktversicherung lieber freistellen
    und eine neue betriebliche Altersvorsorge abschließen? Oder
    statt dessen die Direktversicherung privat weiter zahlen und warten bis ein abschließende Urteil hierzu gefällt wurde (siehe unter www.vdk.de (Erste VdK-Verfassungsbeschwerden in 2008 auf der Agenda des Bundesverfassungsgerichts)).

  2. Was würde passieren, wenn ich mich später noch privat krankenversichern lassen würde? Würde ich dann trotzdem noch Kranknkassenbeiträge zahlen müssen? Wenn ja, an wen?

Danke & Frohe Ostern
PI

Kleine Ergänzung zu Obigem: Begründet ist die Frage aufgrund eines Arbeitgeberwechsels, nach dem die alte Direktversicherung nicht mitübernommen werden kann.

Hallo Pibo,

  1. Was würde passieren, wenn ich mich später noch privat
    krankenversichern lassen würde? Würde ich dann trotzdem noch
    Kranknkassenbeiträge zahlen müssen? Wenn ja, an wen?

Nein, Privatversicherte müssen in der Auszahlungsphase keine Abgaben entrichten.

Gruß,
Andreas