Direktversicherung/Renten

Hallo,

ich werde im nächsten Jahr eine Versicherungsleistung aus
einer Direktversicherung (einmalige Kapitalauszahlung)erhalten.
Nun hab ich gelesen, dass seit 2004 auf diese Versicherungsleistungen
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Gilt dies nur für „Neuverträge“ oder sind auch Altzusagen davon
betroffen? Kann mir jemand sagen wie diese Beiträge berechnet werden? Oder ist es möglich, diese Versicherungsleistung wieder neu anzulegen
um somit die SV-Beiträge legal nicht zu bezahlen? Oder sollte ich doch
die Zahlung einer monatlichen Rente bevorzugen?

Inwieweit muss ich als künftiger Rentner meine Renten(private oder gesetzlich)versteuern? Gibt es da Freigrenzen?
Danke für Eure Antworten.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Gilt dies nur für „Neuverträge“ oder sind auch Altzusagen
davon betroffen?

Auch die älteren Verträge sind betroffen.

Kann mir jemand sagen wie diese Beiträge berechnet werden?

Die Summe wird auf 10 Jahre verteilt und über diesen Zeitraum monatlich der Beitrag für die Krankenversicherung erhoben.

um somit die SV-Beiträge legal nicht zu bezahlen? Oder sollte

Nein.

ich doch die Zahlung einer monatlichen Rente bevorzugen?

Wird nichts bringen.

Inwieweit muss ich als künftiger Rentner meine Renten(private
oder gesetzlich)versteuern?

Grundsätzlich sind Renten steuerpflichtig. Wie genau das berechnet wird, solltest Du mit einem Fachmann klären.

betroffen? Kann mir jemand sagen wie diese Beiträge berechnet
werden?

Als KVdR-Mitglied legst du ingesamt runde 14% auf den Tisch.
Schmerzhaft, aber ist so.
Oder bist du sogar freiwilliges Mitglied in der GKV?
Frank Wilke

ja, leider unterliegen diese Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, sofern man bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, egal ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied.

Diese Änderung zum 01.01.2004 hat keinen Bestandsschutz für Alt Verträge beinhaltet und ist somit für alle Direktversicherungen, egal ob alt oder neu, gültig.

Die Leistung wird durch 120 Monate geteilt und auf diesen Wert muß man als fiktive Rente dann den Krankenkassenbeitrag + Pflege zahlen.

Zum Beispiel
Kapitalleistung 30.000,00 Euro
/ 120 Monate
fiktive montl. Rente 250,00 Euro
Beitrag an die GKV bei 14% 35,00 Euro
Beitrag Pflegepfl. 1,7% 4,25 Euro

Eine Kapitalleistung würde also eine monatlichen Krankenkassenbeitrag von rund 40 Euro im Monat verursachen. Also insgesamt 4.800 Euro.

Sofern man sich die Kapitalleistung in eine Rente umwandelt wird der Krankenkassebeitrag in der Regel deutlich sinken, da die Rente unter den 250 Euro liegen wird. Dafür zahlt man diesen Beitrag solange man lebt und nicht nur 10 Jahre. Die Rente wäre dann aber auch in Gegensatz zur Kapitalleistung zu versteuern und zwar nur der sogenannte Ertragsanteil der sich an dem Lebensalter bei Beginn der Rente richtet. Unter Umständen fällt hier keine bzw. eine sehr geringe Steuer an. Aber das sollte man von einem Fachmann sich genau berechnen lassen.

Sei noch gesagt das in dem oben genannten Beispiel die 250 Euro monatliche Rente auf das restliche Einkommen angerechnet wird das ebenfalls KV-pflichtig ist (z.Bsp. gesetzliche Altersrente). Liegt die Summe aller Einkommen in einem Jahr unter ca 14.500 Euro fällt kein KV Beitrag an. Sollte die Summe aller Erträge die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr überschreiten so würde ebenfalls ggf. keine KV Pflicht für den Teil anfallen.

Einen legalen Weg das zu umgehen gibt es nicht. Alle Versuche dagegen vorzugehen sind bisher gescheitert.

Erstmal für Eure Infos!!

Ist es möglich, die Versicherungsleistung sich gar nicht auszahlen
zu lassen und gleich nach Fälligkeit wieder neu in der selben Versicherung anzulegen, z.B. durch Kauf eines Fonds, etc.

Gruß

Erstmal Danke für Eure Infos!!

Ist es möglich, die Versicherungsleistung sich gar nicht auszahlen
zu lassen und gleich nach Fälligkeit wieder neu in der selben Versicherung anzulegen? z.B. durch Kauf eines Fonds, etc.

Gruß

Das würde nicht KV-Abgaben ändern!

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