Direktversicherung SV-Abgaben bei Auszahlung?

Meine ehemalige Direktversicherung wird am 1.11.10 fällig.
Ich wurde am 28.2.10 entlassen, und mein alter Arbeitgeber
hat mich ab 1.3.10 als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Wird die Versicherung jetzt als private Vers.
behandelt oder muss ich trotzdem Abgaben an die Kranken-
und Pflegekasse entrichten?
Der letzte Jahresbeitrag wurde 11/2009 entrichtet.

Ich freue mich auf eine Antwort .

Hallo,

auf die Beiträge, die der Arbeitgeber entrichtet hat, zahlst Du Krankenkassenbeiträge. Für Beiträge, die Du privat finanzierst, brauchst Du keine Beiträge zahlen.

Schönen Abend noch,

Uli.

Hallo,

es bleibt eine Direktversicherung. Nur durch die Mitgabe des Vertrags oder Änderung des VN ändert sich daran nichts.

Gruss Lothar Hauschulz

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt habe ich das verstanden.

Gruss Anci

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt habe ich das verstanden.

Gruss Anci

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch wenn die Direktversicherung privat weitergeführt wird, muss man auf die spätere Rente oder Kapitalzahlung Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Eine Splittung der Beiträge erfolgt nicht.
Von daher erscheint es mir nicht so schlau den Vertrag weiterzuführen. Es ist jedoch sinnvoll den Vertrag beim nächsten AG weiterzuführen.

LG Sven Maasch

Hallo Herr Maasch,

vielen Dank für die Antwort. Ihr Rat ist sehr hilfreich und ich werde ihn befolgen.

Gruss Anci

Hallo,

leider gilt das Motto „Einmal betrieblich, immer betrieblich“.

Damit werden Krankenkassenbeiträge fällig.

Tut mir leid, dass ich keine schönere Antwort geben kann.

Gruß

Hallo Herr Fokken,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe das vermutet.

Gruß Anci