Hallo!
HINTERGRUND:
Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt (kurz: AG) und möchte meine vor 2 Jahren bei meinem alten AG abgeschlossene Direktversicherung mitnehmen. Sollte ja kein Problem sein, dachte ich, denn alter wie neuer AG haben einen Kollektiv-Vertrag mit einem Anbieter für Direktversicherungen - beides große bekannte Versicherungen, die auch beide dem „Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen bei Arbeitgeberwechsel“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. beigetreten sind.
Aber Pustekuchen: Die Versicherung meines neuen AGs weigert sich einfach, meinen bestehenden Vertrag fortzuführen mit der Begründung, dass ich eine RENTEN-Versicherung abgeschlossen hätte (mit Kapitalwahlrecht übrigens), der Kollektiv-Vertrag mit meinem neuen AG aber nur eine KAPITALLEBENS-Versicherung zulässt. Die beiden Formen seien nicht kompatibel, somit könne auch nicht übertragen werden… Aber ich könnte natürlich gerne eine neue Direktversicherung bei ihnen abschließen (nach dem neuen Recht dann eine nachgelagert besteuerte Rentenversicherung und natürlich mit neuen Abschlusskosten)!
Ich möchte unbedingt meine bestehende Direktversicherung mit der alten Pauschalbesteuerung übertragen haben. Die Ablehnung ist für mich einfach fadenscheinig und frech! Ich bin der Meinung, dass man den Barwert meiner Rentenversicherung durchaus berechnen und diesen dann übertragen und notfalls eben als Kapitalleben weiterführen kann. Hauptsache, mir bleibt die Pauschalbesteuerung erhalten und ich muß nicht noch mal teure Abschlusskosten latzen.
Was meint Ihr dazu? Soweit ich weiß, ist das Übertragungsabkommen freiwillig, einen Anspruch auf Übertragung gibt es ja erst für Neuverträge ab diesem Jahr. D.h. Einklagen kann ich die Übertragung wohl nicht… Aber mal weitergedacht, wäre mit dem Argument „Inkompatibilität zwischen Rentenversicherung und Kapitalleben“ auch keine Übertragung einer bestehenden Kapitalleben-Direktversicherung bei AG-Wechsel mehr möglich, denn ab Januar 2005 hat ja jeder AG nur noch eine Renten-Direktversicherung nach dem neuen Alterseinkünftegesetzt im Angebot. Wäre doch eine absurde Folge, die nicht sein kann, oder?
MEINE FRAGEN:
Gibt es denn gar keine Maßnahmen oder Argumente, mit denen ich dem Versicherer meines neuen AGs Dampf unterm Hintern machen kann?
Und wie lange ist die Frist zu Übertragung? Habe da mit jeweils 8 und 12 Monaten widersprüchliche Aussagen bekommen.
Danke im Voraus!