Direktversicherung - Übertragung abgelehnt!

Hallo!

HINTERGRUND:
Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt (kurz: AG) und möchte meine vor 2 Jahren bei meinem alten AG abgeschlossene Direktversicherung mitnehmen. Sollte ja kein Problem sein, dachte ich, denn alter wie neuer AG haben einen Kollektiv-Vertrag mit einem Anbieter für Direktversicherungen - beides große bekannte Versicherungen, die auch beide dem „Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen bei Arbeitgeberwechsel“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. beigetreten sind.

Aber Pustekuchen: Die Versicherung meines neuen AGs weigert sich einfach, meinen bestehenden Vertrag fortzuführen mit der Begründung, dass ich eine RENTEN-Versicherung abgeschlossen hätte (mit Kapitalwahlrecht übrigens), der Kollektiv-Vertrag mit meinem neuen AG aber nur eine KAPITALLEBENS-Versicherung zulässt. Die beiden Formen seien nicht kompatibel, somit könne auch nicht übertragen werden… Aber ich könnte natürlich gerne eine neue Direktversicherung bei ihnen abschließen (nach dem neuen Recht dann eine nachgelagert besteuerte Rentenversicherung und natürlich mit neuen Abschlusskosten)!

Ich möchte unbedingt meine bestehende Direktversicherung mit der alten Pauschalbesteuerung übertragen haben. Die Ablehnung ist für mich einfach fadenscheinig und frech! Ich bin der Meinung, dass man den Barwert meiner Rentenversicherung durchaus berechnen und diesen dann übertragen und notfalls eben als Kapitalleben weiterführen kann. Hauptsache, mir bleibt die Pauschalbesteuerung erhalten und ich muß nicht noch mal teure Abschlusskosten latzen.

Was meint Ihr dazu? Soweit ich weiß, ist das Übertragungsabkommen freiwillig, einen Anspruch auf Übertragung gibt es ja erst für Neuverträge ab diesem Jahr. D.h. Einklagen kann ich die Übertragung wohl nicht… Aber mal weitergedacht, wäre mit dem Argument „Inkompatibilität zwischen Rentenversicherung und Kapitalleben“ auch keine Übertragung einer bestehenden Kapitalleben-Direktversicherung bei AG-Wechsel mehr möglich, denn ab Januar 2005 hat ja jeder AG nur noch eine Renten-Direktversicherung nach dem neuen Alterseinkünftegesetzt im Angebot. Wäre doch eine absurde Folge, die nicht sein kann, oder?

MEINE FRAGEN:
Gibt es denn gar keine Maßnahmen oder Argumente, mit denen ich dem Versicherer meines neuen AGs Dampf unterm Hintern machen kann?
Und wie lange ist die Frist zu Übertragung? Habe da mit jeweils 8 und 12 Monaten widersprüchliche Aussagen bekommen.

Danke im Voraus!

Hallo,

ein schwieriges Terrain, deshalb gab es wohl auch noch keine Antwort.
Ich versuch mich mal kurz:

Folgendes Problem: um die alte Pauschalbesteuerung zu behalten, muss der neue Arbeitgeber die Zusage übernehmen. Hier kann also nicht plötzlich ein anderes biometrisches Risiko (Todesfallrisiko statt Langlebigkeitsrisiko) Inhalt sein, da dies schwerlich eine Übernahme der Altzusage sondern eher eine Neuzusage bedeutet (mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen). Insoweit sind die Argumente der Versicherung des neuen Arbeitgebers nicht schlecht.

Nur: wieso ist es möglich, bei dieser Versicherung dann doch eine Rentenversicherung abzuschließen (nämlich mit neuem Steuerrecht), während es doch gerade eben nicht ging…
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass der Kollektivgruppenvertrag des neuen Arbeitgebers nicht langsam angepasst wird oder bereits wurde, denn Kapitalleben geht bei neuen Arbeitnehmern als Direktversicherung nun mal nicht…

Mit den Gesetzesänderungen und den Rundschreiben, die dann Klarheit schaffen sollen (aber es nicht immer tun) sind sicher auch viele Mitarbeiter in den Versicherungsunternehmen überfordert. Möglicherweise sollte man die Antwort „geht nicht“ noch einmal beim Versicherer hinterfragen. Könnte mir schon vorstellen, dass man das Übertragungsabkommen nutzen kann und den Übertragungswert in eine Rentenversicherung beim neuen Arbeitgeber fließen lässt.

Viele Grüße

Thomas

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