Direktversicherung+Umwandlung+KV-Beitrag bei Ausza

Kann das richtig sein?
1.2.77 hat der Arbeitgeber eine „Direktversicherung“ mit einem Beitrag
von DM!!! 2400,-- für den AN abgeschlossen und diese bis 1984 bezahlt.
AN war damals privat KV-versichert bis 1986.

1985 wurde „die Versicherungsnehmer-Stellung mit allen Rechten und Pflichten auf den AN übertragen.“
Der AN hat diese Versicherung 1985 stillgelegt.

1987 wurde diese Versicherung „Umwandlungstermin 1.11.1987“ lt. Polizze mit neuer Versicherungs-Nr. „umgewandelt“. Der neue Versicherungsnehmer
hat bis 2008 diese 2400,-- DM bzw. 1249€ selbst bezahlt!

Wegen Kleinkind war der wiederAN von 1986 bis 1996 nur stundenweise mit € 650-700,–/Monat beschäftigt (keine Steuerersparnis) - und gesetzlich KVersichert.

Von 1997 bis noch ist der Vers.Nehmer"freiwillig gesetzlich" - ohne Krankentagegeld - versichert ist. Steuerersparnis auch in dieser Zeit: Null.

Die LV teilt nun dem Versicherten mit, dass die Auszahlung zum 1.2.09 ansteht und:
„Bei den Leistungen aus diesem Vertrag handelt es sich um Versorgungsbezüge, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zur Kranken- und Pflegeversicherung (§§202, 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. § 57 SGB XI) beitragspflichtig sind.“-und privat krankenvollversicherte Personen von dieser Beitragspflicht nicht betroffen sind.

Auf Rückfrage teilt die Versicherung dem Versicherten mit, dass - Fälligkeit 2009-auf den Auszahlungsbetrag 15,5 % KV + Pflegeversicherung fällig sind, dieser Betrag aber auf 10 Jahre verteilt bezahlt werden könne.

Dass auf den Anteil der „Direktversicherung von 1977- 1984“ (obwohl damals privat KVersichert) KV-Beiträge bezahlt werden sollen, wäre ja enentuell noch verständlich - aber über diese Zeit hinaus???

Hat jemand Erfahrung, wie der Versicherungsnehmer dagegen vorgehen kann?

Dies auch zum Thema „Lohnt sich eine Direktversicherung?“

Ich danke schon jetzt für Eure Antworten!

Gruß
tatze24

Dass auf den Anteil der „Direktversicherung von 1977- 1984“
(obwohl damals privat KVersichert) KV-Beiträge bezahlt werden
sollen, wäre ja enentuell noch verständlich - aber über diese

Eben gerade nicht, den damals war der Versicherte privat krankenverichert.

Zeit hinaus???

Weil jetzt, bei der Auszahlung der DV eine Mitgiedschaft in der GKV besteht.

Hat jemand Erfahrung, wie der Versicherungsnehmer dagegen
vorgehen kann?

Ich habe die Erfahrung, dass der VN dagegen nicht vorgehen kann. Es ist einfach nicht möglich, gegen Gesetze, die einem nicht gefallen, vorzugehen.

Dies auch zum Thema „Lohnt sich eine Direktversicherung?“

Mit anderen Worten, eine Altersversorgung, für die Abgaben gezahlt werden müssen, lohnt sich nicht. Auf die gesetzliche Rente müssen auch auch Steuern und KV-Beiträge geleistet werden. Soll man jett darauf verzichten ?

Hallo, Ihr Zwei,

Ihr habe ja beide recht.

Mit anderen Worten, eine Altersversorgung, für die Abgaben
gezahlt werden müssen, lohnt sich nicht. Auf die gesetzliche
Rente müssen auch auch Steuern und KV-Beiträge geleistet
werden. Soll man jett darauf verzichten ?

Sicher. Die Ausgangsfrage berührt aber das Gerechtigkeitsempfinden; und da muss man sagen, es ist schon übel, wenn rückwirkend Beiträge erhoben werden, und ein DV-Vertrag trotz größerer privater Einzahlung nicht einmal steruerlich (Etragsanteil oder bAV) getrennt betrachtet wird.

Sagen wir es so: der Staat/gesetztlcihe Sozialversicherung bracht das Geld…

Gruß,
Andreas

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Hallo,
dankeschön!, das ging ja schnell!
Trotzdem: Diese „Direktversicherung“ lohnte sich nicht. 30 J eingezahlte Beiträge im Verhältnis zur Auszahlungssumme abzügl. nun zu zahlende
KV-Beiträge stehen in ganz schlechter „Verzinsung“.

Besser wäre es wahrscheinlich, wenn der VN über die gesamten Jahre
privat KV gewesen wäre und ständig sehr gut verdient hätte.(Steuerersparnis über die gesamten Jahre + sowieso der gesamte
Betrag für PVersicherte frei).

Fazit: Schließe nur dann langjährige Verträge ab, wenn Du ganz sicher bist, dass Dein Leben und Einkommen über die gesamte Vertragsdauer
dem bei Abschluss gleich bleiben wird. So etwas wie Bestandsschutz von Altverträgen scheint es ja nicht mehr zu geben.

Nochmals vielen Dank!
tatze 24

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Genau!
Hallo Tatze,

Fazit: Schließe nur dann langjährige Verträge ab, wenn Du ganz
sicher bist, dass Dein Leben und Einkommen über die gesamte
Vertragsdauer
dem bei Abschluss gleich bleiben wird.

Und kaufe nur Aktien (oder andere Anlageformen), wenn Du sicher bist, dass sie steigen. Das ist klug!

Andreas