Kann das richtig sein?
1.2.77 hat der Arbeitgeber eine „Direktversicherung“ mit einem Beitrag
von DM!!! 2400,-- für den AN abgeschlossen und diese bis 1984 bezahlt.
AN war damals privat KV-versichert bis 1986.
1985 wurde „die Versicherungsnehmer-Stellung mit allen Rechten und Pflichten auf den AN übertragen.“
Der AN hat diese Versicherung 1985 stillgelegt.
1987 wurde diese Versicherung „Umwandlungstermin 1.11.1987“ lt. Polizze mit neuer Versicherungs-Nr. „umgewandelt“. Der neue Versicherungsnehmer
hat bis 2008 diese 2400,-- DM bzw. 1249€ selbst bezahlt!
Wegen Kleinkind war der wiederAN von 1986 bis 1996 nur stundenweise mit € 650-700,–/Monat beschäftigt (keine Steuerersparnis) - und gesetzlich KVersichert.
Von 1997 bis noch ist der Vers.Nehmer"freiwillig gesetzlich" - ohne Krankentagegeld - versichert ist. Steuerersparnis auch in dieser Zeit: Null.
Die LV teilt nun dem Versicherten mit, dass die Auszahlung zum 1.2.09 ansteht und:
„Bei den Leistungen aus diesem Vertrag handelt es sich um Versorgungsbezüge, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zur Kranken- und Pflegeversicherung (§§202, 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. § 57 SGB XI) beitragspflichtig sind.“-und privat krankenvollversicherte Personen von dieser Beitragspflicht nicht betroffen sind.
Auf Rückfrage teilt die Versicherung dem Versicherten mit, dass - Fälligkeit 2009-auf den Auszahlungsbetrag 15,5 % KV + Pflegeversicherung fällig sind, dieser Betrag aber auf 10 Jahre verteilt bezahlt werden könne.
Dass auf den Anteil der „Direktversicherung von 1977- 1984“ (obwohl damals privat KVersichert) KV-Beiträge bezahlt werden sollen, wäre ja enentuell noch verständlich - aber über diese Zeit hinaus???
Hat jemand Erfahrung, wie der Versicherungsnehmer dagegen vorgehen kann?
Dies auch zum Thema „Lohnt sich eine Direktversicherung?“
Ich danke schon jetzt für Eure Antworten!
Gruß
tatze24